Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der ZV Zulassungsstelle Coburg gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

Der Entwurf in der Fassung vom 02.12.2015 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Zweckverband Zulassungsstelle Coburg kann sich aufgrund § 8 Abs. 7 der Satzung eine Geschäftsordnung geben.

 

Ein erster Entwurf wurde in der Verbandsversammlung vom 12. Mai 2015 vorgelegt. Wegen noch nicht geschlossener Personalgestellungsverträge wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zurückgestellt. Diese Verträge liegen aktuell zur Unterschrift. Bis zum 02.12.2015 werden die Formalien der Unterschriften abgearbeitet sein.

 

Deshalb erfolgt nun erneut die Vorlage des Entwurfs einer Geschäftsordnung (s. Anlage), zur Entscheidung in der Verbandsversammlung.

 

Der vorgelegte Entwurf schlägt nicht nur Regelungen vor, die die Verbandsversammlung betreffen, sondern auch solche für den Verbandsvorsitzenden, den Geschäftsleiter und die Dienststelle.

 

 


aus der Beratung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem § 13 als Satz 2 Folgendes hinzuzufügen:

 

Im Übrigen gelten die Festlegungen der Personalgestellungsverträge von Stadt und Landkreis Coburg.