Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Zum Verbandsvorsitzenden wurde gewählt:
Landrat Michael Busch
mit folgendem Wahlergebnis:
abgegebene Stimmen: 4
gültige Stimmen für Bewerber Landrat Michael Busch: 4
ungültige Stimmen: 0

 

Die Wahldauer läuft bis zum Ablauf des kommunalen Wahlamts.

 

2.    Zum Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden wurde gewählt:
Oberbürgermeister Norbert Tessmer 
mit folgendem Wahlergebnis:
abgegebene Stimmen: 4
gültige Stimmen für Bewerber Oberbürgermeister Norbert Tessmer: 4
ungültige Stimmen: 0

 

Die Wahldauer läuft bis zum Ablauf des kommunalen Wahlamts.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 9 Abs. 1 der Verbandsatzung ist der Landrat Verbandsvorsitzender bis zur ersten Verbandsversammlung nach dem 1. Juli 2015.

 

Sodann werden der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter aus der Mitte der Versammlung gewählt. Die Wahl erfolgt nach Maßgabe des Art 35 KommZG. Der Verbandsvorsitzende soll der gesetzliche Vertreter einer Gemeinde oder eines Landkreises sein, die dem Zweckverband angehören.


Der Verbandsvorsitzende und der Stellvertreter werden auf die Dauer von sechs Jahren, sind sie Inhaber eines kommunalen Wahlamtes eines Verbandsmitglieds, auf die Dauer dieses Amts gewählt.

 

Es empfiehlt sich mithin, beide Funktionen bis zum 30.04.2020 zu besetzen.

Die jeweilige Wahl ist nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen durchzuführen.

Aus der Versammlung sind jeweils für den/die Verbandsvorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in ein oder mehrere Vorschläge zu machen. Wahlberechtigt sind die Verbandsräte.

 

In Anbetracht der Überschaubarkeit der Wahlvorgänge wird der Geschäftsleiter (kommissarisch) mit der Durchführung der Wahl beauftragt.