Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt den Regelungen, die in der vorgelegten Richtlinie zur Finanzierung der IT-Ausstattung (investiver Bereich) an den weiterführenden Schulen des Landkreises Coburg getroffen werden, zu. Für diesen Bereich wird für jede Schule ein Fünfjahresbudget festgesetzt. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind in den kommenden Haushalten einzuplanen.

 


Sachverhalt:

Die Förderung der Bildungsmöglichkeiten für seine Menschen sowie der Bildungsgerechtigkeit ist dem Landkreis ein wesentliches Anliegen. Hierfür investiert er unter anderem nach wie vor erhebliche finanzielle Mittel sowohl in den Bau als auch in die Ausstattung der Schulen.

 

Die Bedeutung des Einsatzes von IT-Technik im Unterricht wächst beständig. Als Träger seiner weiterführenden Schulen und seiner beiden Berufsfachschulen ist der Landkreis für den Sachaufwand und damit für die Investitionen in Hard- und Software zuständig. Für den künftigen Ausbau der IT-Technik in den Schulen beauftragte der Ausschuss in seiner Sitzung vom 25.06.2015 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung einer künftigen Regelung zur IT-Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises. Ziel dieser Regelungen sollte es sein, eine homogene Struktur in der Ausstattung in Einklang zu bringen mit den unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus den pädagogischen Konzepten der Schulen ergeben. Insgesamt soll die Ausstattung für den Landkreis finanzierbar sein.

 

Die IT-Richtlinie liegt nun vor. Die Schulleiter der Schulen in Trägerschaft des Landkreises tragen den Inhalt mit.

 


aus der Beratung:

Die IT-Richtlinie wird der Niederschrift beigefügt.