Beschluss:

 

 

Im Verfahren der Konsultation zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 (1. Entwurf) sind die nachstehenden Punkte zu vertreten und einzubringen:

 

a)    Die 10 nachfolgend aufgeführten unverrückbaren Positionen des Landkreises Coburg sind im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2015 zu ver­treten:

 

  1. Das Coburger Land trägt durch die derzeit im Bau befindliche neue 380kV-Leitung (Thüringer Strombrücke) mit ihren gewaltigen Natur- und Landschaftseingriffen bereits erhebliche Lasten der deutschen Energiewende!

  2. Das Coburger Land hat sich zudem bereits bei den großen Verkehrsinfrastruktur­projekten „Deutsche Einheit“ (Autobahn A73 Nürnberg-Erfurt und ICE-Trasse München-Berlin) mit Natur und Landschaft eingebracht.

  3. Weitere Netzverstärkungen, Trassenverläufe und Leitungsbauten in jedweder Form (Leitungsneubau, Leitungsumbau, u.a.) konterkarieren die strategische Landkreisentwicklung (Siedlungs-, Natur- und Tourismusraum). Sie dürfen nicht wieder das Coburger Land und seine Kommunen in deren Entwicklung zusätzlich belasten!

 

 

 

 

 

  1. Die im aktuellen NEP vorgebrachten Alternativtrassen durch das Coburger Land entsprechen gerade nicht der politischen Absicht aus dem Koalitionsgipfel (Juli 2015) und sind zurückzuweisen: Bei der bereits planfestgestellten und im Bau be­findlichen 380kV-Leitung handelt es sich zum einen nicht um eine Bestandstrasse und zum anderen kann sie auch in der planfestgestellten Form technisch nicht er­tüchtigt werden.

  2. Nationale Infrastrukturmaßnahmen sind von allen Teilräumen des Landes zu tra­gen. Sie dürfen nicht mit dem Argument der Bündelung einseitig zu einer nicht mehr vertretbaren Überlastung des Coburger Landes führen. (Stichwort: Über­bündelung!) Das Coburger Land darf nicht nur „Flächenspender“ und „Belastungs­raum“ für die großen nationalen Verkehrs- und Energieinfrastrukturmaßnahmen sein. Anstatt neue Belastungen für das Coburger Land zu prüfen, ist es längst an der Zeit erst einmal die entstandenen, belastenden Infrastrukturen für die Region nutzbar zu machen (z.B. bei der ICE-Anbindung im 2-Stunden-Takt).

  3. Die Netzverstärkungen im 380KV-Netz müssen im großräumig, überregionalen Kontext über andere Alternativ-Trassen realisiert werden. Weder P44 noch P44mod stellen Alternativen dar. Die Netzbetreiber sind aufgefordert, Trassenver­läufe über andere großräumige Verbindungen zu prüfen!

  4. Der finanzpolitische Irrsinn, eine im Bau befindliche, noch nicht fertiggestellte Thüringer Strombrücke wieder abzureißen und durch einen Neubau ersetzen zu wollen, ist sofort zu verwerfen!

  5. Der Bau einer zweiten Parallel-Trasse zur Thür. Strombrücke verbietet sich wegen der nicht mehr vertretbaren Belastung von Mensch (zu geringer Abstand zu Sied­lungen), Fauna und Flora.

  6. Eine weitere Belastung des Coburger Landes sowie weitere Eingriffe in das Land­schaftsbild durch eine neue HGÜ-Gleichstromtrasse kann und darf es in der Re­gion nicht geben!

  7. Bei den Alternativen der Trassenführung der HGÜ (Gleichstromtrasse) zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern ist – wenn überhaupt notwendig - die Variante der Verbindung Wolmirstedt (ST) und Isar1 (BY) umzusetzen. Sie darf dabei nicht auf Umwegen über das Coburger Land geführt werden!

 

b)    Der Landkreis Coburg macht sich, zusätzlich zu den durch eigene Erkenntnisse fest-gestellten Einwendungen, die von den Städten und Gemeinden im Landkreis erho­benen Einwendungen und Beeinträchtigung zu Eigen. Er bringt dies als Gesamt­stellungnahme im Verfahren ein.

(Hinweis: Die Städte und Gemeinde werden gebeten ihre Einwendungen schriftlich bis zum 10. Dezember 2015 dem Landratsamt Coburg vorzulegen.)

 

c)    Der Landrat wird beauftragt, ergänzende Vorhaben und Aktionen im Sinne der o.g. Vorgaben zu unterstützen oder selbst zu veranlassen. Er soll maßgebliche Vertreter der Bundes- und Bayerischen Staatsregierung dafür gewinnen, mit der Region in einen lösungsorientierten Dialog einzutreten. Dem Kreistag ist darüber zu berichten.

 

d)    Über das Thema Netzausbauplanung hinaus fordert der Landkreis Coburg die Bundes- und Landesregierung Bayern auf, ein fachlich begründetes Konzept zur Energiewende zu verfolgen und nicht nach politischer Stimmungslage immer wieder neue Planungs­varianten in den NEPs anzustoßen. Das beinhaltet auch die intensive Be­schäftigung mit Energieeinsparungen und Speichertechnologien.

 

 


Sachverhalt:

 

Antrag Kreisrat Markus Mönch vom 04.11.2015:

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

aus gegebenen Anlass stelle ich für die Kreistagssitzung vom 17.12.2015 den Antrag auf Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes zum o.g. Thema „380-kV-Leitung durch den Landkreis Coburg – P 44 mod“ – dies verbunden mit der Bitte damit, dass der Kreistag beschließen möge:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg lehnt den Bau einer weiteren 380-kV-Leitung –

P 44 mod - im Landkreis Coburg ab.

Zur Begründung:

 

Lt. Netzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015, 1. Entwurf, ist die „Thüringer Strombrücke“ (die 380-kV-Leitung von Altenfeld nach Redwitz), die den Süd-Osten des Landkreises Coburg durchschneidet, für den – wie es heißt – „Szenariorahmen für die zu erwartenden Übertragungsaufgaben“ nicht ausreichend. Ohne eine Netzverstärkung im bestehenden Trassenraum wird die 380-kV-Leitung Remptendorf – Redwitz bzw. die den Landkreis Coburg belastende Leitung Altenfeld – Redwitz bei Ausfall eines Stromkreises dieser Leitung unzulässig hoch belastet. Alternative Maßnahme hierfür war die Errichtung einer 380-kV-Leitung vom Schalkau nach Grafenrheinfeld (P 44). Dies wurde untersucht, in den Netzentwicklungsplänen 2012, 2013, 2014 identifiziert sowie von der BNetzA im NEP 2014 bestätigt. Diese Alternative wurde – weil die Leitung vollständig als Neubau zu errichten ist – „politisch verworfen“ – was immer dies zu bedeuten hat.

 

Fakt ist, dass nach Aussage der Fa. Tennet die Bayerische Staatsregierung die Fa. Tennet beauftragt hat, Alternativen für die P 44 zu ermitteln. Dies mit der Maßgabe, die Ertüchtigung bestehender Leitungen bzw. einen (weiteren) Neubau in mit Bestandsleitungen „belasteten“ Gebieten zu prüfen.

 

Als Bestandsleitung gilt auch die jetzige Thüringer Strombrücke von Altenfeld nach Redwitz, die noch nicht einmal in Betrieb genommen worden ist.

 

Lt. Fa. Tennet ist die Ertüchtigung der Thüringer Strombrücke und die Aufnahme weiterer Leitungssysteme nicht möglich. Bedeuten KÖNNTE dies, dass der bestehende Korridor der jetzigen Strombrücke von Altenfeld nach Redwitz genutzt wird, um a) eine weitere 380-kV-Leitung parallel zur gerade Entstandenen zu bauen oder b) die erst fertig gestellte Leitung abzureißen und eine neue zu errichten.

 

Auch wenn diese Überlegungen schier unglaublich scheinen und sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Planung befinden, muss und sollte sich der Landkreis Coburg gegen dieses Szenario wehren und den südöstlichen Landkreis gegen die weitere Belastung mit solchen Infrastrukturen schützen.

 

Die P 44 von Schalkau nach Grafenrheinfeld ist „politisch nicht gewollt“, der westliche Landkreis Coburg wird von dieser Trasse verschont werden, das ist gut so. Es sollte aber auch politisch gewollt sein, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Überlegungen zum Bau einer neuen Trasse anzukämpfen und gegen die Überfrachtung des südöstlichen Landkreises und damit der Belastung der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger zu kämpfen. Der Landkreis Coburg sollte sich solidarisch den betroffenen Kommunen gegenüber erklären und mit dem Beschluss zeigen, sich nicht alles gefallen zu lassen und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen!

 

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mönch

Fraktionsvorsitzender

 

 

Martin Schmitz zeigt an Hand einer Power-Point-Präsentation die Entwicklung des Netzentwicklungsplanes der vergangenen Jahre. Die Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 


aus der Beratung:

 

Während der Aussprache signalisieren die Kreistagsmitglieder mit Wortbeiträgen deutlich, dass der Bau einer weiteren Stromtrasse im Landkreis Coburg nicht akzeptiert werde. Auch die anwesenden Bürgermeister des Landkreises Coburg sprechen sich nachdrücklich gegen eine erneute Trasse aus.

 

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Kreisrat Christoph Raabs regt an, in der Resolution solle vermerkt werden, dass die Bundesregierung aufgefordert werde, sich mit Speichertechnologien zu befassen.

 

Landrat Michael Busch lässt über den Vorschlag abstimmen

 

einstimmig

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

d)    Über das Thema Netzausbauplanung hinaus, fordert der Landkreis Coburg die Bun­des- und Landesregierung Bayern auf, ein fachlich begründetes Konzept zur Energie­wende zu verfolgen und nicht nach politischer Stimmungslage immer wieder neue Planungsvarianten in den NEPs anzustoßen. Das beinhaltet auch die intensive Be­schäftigung mit Energieeinsparungen und Speichertechnologien.

 

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Kreisrat Gerold Strobel weist auf die Demo gegen die zusätzliche Stromtrasse am kommenden Sonntag in Rödental hin und bittet eindringlich alle Kreisräte um Teilnahme.

 

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Kreisrat Rainer Marr schlägt vor, bei Punkt a) Nr. 7 die Worte „der steuerpolitischer Irrsinn“ in finanzpolitischer Irrsinn“ zu ändern.

 

Landrat Michael Busch lässt über den Vorschlag abstimmen

 

einstimmig

 

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Kreisrat Martin Finzel stellt den Antrag auf Schließung der Rednerliste.

 

Landrat Michael Busch lässt über den Vorschlag abstimmen

 

Für: 49   Gegen: 5