Beschluss:
Im Verfahren der
Konsultation zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 (1. Entwurf) sind die
nachstehenden Punkte zu vertreten und einzubringen:
a)
Die 10 nachfolgend
aufgeführten unverrückbaren Positionen des Landkreises Coburg sind im
Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2015 zu vertreten:
- Das Coburger Land trägt durch die derzeit im Bau befindliche neue
380kV-Leitung (Thüringer Strombrücke) mit ihren gewaltigen Natur- und
Landschaftseingriffen bereits erhebliche Lasten der deutschen Energiewende!
- Das Coburger Land hat sich zudem bereits bei den großen
Verkehrsinfrastrukturprojekten „Deutsche Einheit“ (Autobahn A73
Nürnberg-Erfurt und ICE-Trasse München-Berlin) mit Natur und Landschaft
eingebracht.
- Weitere Netzverstärkungen, Trassenverläufe und Leitungsbauten in
jedweder Form (Leitungsneubau, Leitungsumbau, u.a.) konterkarieren die
strategische Landkreisentwicklung (Siedlungs-, Natur- und Tourismusraum).
Sie dürfen nicht wieder das Coburger Land und seine Kommunen in deren
Entwicklung zusätzlich belasten!
- Die im aktuellen NEP vorgebrachten Alternativtrassen durch das
Coburger Land entsprechen gerade nicht der politischen Absicht aus dem
Koalitionsgipfel (Juli 2015) und sind zurückzuweisen: Bei der bereits
planfestgestellten und im Bau befindlichen 380kV-Leitung handelt es sich
zum einen nicht um eine Bestandstrasse und zum anderen kann sie auch in
der planfestgestellten Form technisch nicht ertüchtigt werden.
- Nationale Infrastrukturmaßnahmen sind von allen Teilräumen des
Landes zu tragen. Sie dürfen nicht mit dem Argument der Bündelung
einseitig zu einer nicht mehr vertretbaren Überlastung des Coburger Landes
führen. (Stichwort: Überbündelung!) Das Coburger Land darf nicht nur
„Flächenspender“ und „Belastungsraum“ für die großen nationalen Verkehrs-
und Energieinfrastrukturmaßnahmen sein. Anstatt neue Belastungen für das
Coburger Land zu prüfen, ist es längst an der Zeit erst einmal die
entstandenen, belastenden Infrastrukturen für die Region nutzbar zu machen
(z.B. bei der ICE-Anbindung im 2-Stunden-Takt).
- Die Netzverstärkungen im 380KV-Netz müssen im großräumig,
überregionalen Kontext über andere Alternativ-Trassen realisiert werden.
Weder P44 noch P44mod stellen Alternativen dar. Die Netzbetreiber sind
aufgefordert, Trassenverläufe über andere großräumige Verbindungen zu
prüfen!
- Der finanzpolitische Irrsinn, eine im Bau befindliche, noch nicht
fertiggestellte Thüringer Strombrücke wieder abzureißen und durch einen
Neubau ersetzen zu wollen, ist sofort zu verwerfen!
- Der Bau einer zweiten Parallel-Trasse zur Thür. Strombrücke
verbietet sich wegen der nicht mehr vertretbaren Belastung von Mensch (zu
geringer Abstand zu Siedlungen), Fauna und Flora.
- Eine weitere Belastung des Coburger Landes sowie weitere Eingriffe
in das Landschaftsbild durch eine neue HGÜ-Gleichstromtrasse kann und
darf es in der Region nicht geben!
- Bei den Alternativen der Trassenführung der HGÜ (Gleichstromtrasse)
zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern ist – wenn überhaupt notwendig - die
Variante der Verbindung Wolmirstedt (ST) und Isar1 (BY) umzusetzen. Sie
darf dabei nicht auf Umwegen über das Coburger Land geführt werden!
b)
Der Landkreis Coburg
macht sich, zusätzlich zu den durch eigene Erkenntnisse fest-gestellten
Einwendungen, die von den Städten und Gemeinden im Landkreis erhobenen
Einwendungen und Beeinträchtigung zu Eigen. Er bringt dies als Gesamtstellungnahme
im Verfahren ein.
(Hinweis: Die
Städte und Gemeinde werden gebeten ihre Einwendungen schriftlich bis zum 10.
Dezember 2015 dem Landratsamt Coburg vorzulegen.)
c)
Der Landrat wird
beauftragt, ergänzende Vorhaben und Aktionen im Sinne der o.g. Vorgaben zu
unterstützen oder selbst zu veranlassen. Er soll maßgebliche Vertreter der
Bundes- und Bayerischen Staatsregierung dafür gewinnen, mit der Region in einen
lösungsorientierten Dialog einzutreten. Dem Kreistag ist darüber zu berichten.
d)
Über das Thema
Netzausbauplanung hinaus fordert der Landkreis Coburg die Bundes- und
Landesregierung Bayern auf, ein fachlich begründetes Konzept zur Energiewende
zu verfolgen und nicht nach politischer Stimmungslage immer wieder neue
Planungsvarianten in den NEPs anzustoßen. Das beinhaltet auch die intensive Beschäftigung
mit Energieeinsparungen und Speichertechnologien.
Sachverhalt:
Antrag Kreisrat Markus Mönch vom 04.11.2015:
Sehr geehrter Herr Landrat,
aus gegebenen Anlass stelle ich für die Kreistagssitzung vom 17.12.2015 den Antrag auf Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes zum o.g. Thema „380-kV-Leitung durch den Landkreis Coburg – P 44 mod“ – dies verbunden mit der Bitte damit, dass der Kreistag beschließen möge:
Der Kreistag des Landkreises Coburg lehnt den Bau einer weiteren 380-kV-Leitung –
P 44 mod - im Landkreis Coburg ab.
Zur Begründung:
Lt. Netzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015, 1. Entwurf, ist die „Thüringer Strombrücke“ (die 380-kV-Leitung von Altenfeld nach Redwitz), die den Süd-Osten des Landkreises Coburg durchschneidet, für den – wie es heißt – „Szenariorahmen für die zu erwartenden Übertragungsaufgaben“ nicht ausreichend. Ohne eine Netzverstärkung im bestehenden Trassenraum wird die 380-kV-Leitung Remptendorf – Redwitz bzw. die den Landkreis Coburg belastende Leitung Altenfeld – Redwitz bei Ausfall eines Stromkreises dieser Leitung unzulässig hoch belastet. Alternative Maßnahme hierfür war die Errichtung einer 380-kV-Leitung vom Schalkau nach Grafenrheinfeld (P 44). Dies wurde untersucht, in den Netzentwicklungsplänen 2012, 2013, 2014 identifiziert sowie von der BNetzA im NEP 2014 bestätigt. Diese Alternative wurde – weil die Leitung vollständig als Neubau zu errichten ist – „politisch verworfen“ – was immer dies zu bedeuten hat.
Fakt ist, dass nach Aussage der Fa. Tennet die Bayerische Staatsregierung die Fa. Tennet beauftragt hat, Alternativen für die P 44 zu ermitteln. Dies mit der Maßgabe, die Ertüchtigung bestehender Leitungen bzw. einen (weiteren) Neubau in mit Bestandsleitungen „belasteten“ Gebieten zu prüfen.
Als Bestandsleitung gilt auch die jetzige Thüringer Strombrücke von Altenfeld nach Redwitz, die noch nicht einmal in Betrieb genommen worden ist.
Lt. Fa. Tennet ist die Ertüchtigung der Thüringer Strombrücke und die Aufnahme weiterer Leitungssysteme nicht möglich. Bedeuten KÖNNTE dies, dass der bestehende Korridor der jetzigen Strombrücke von Altenfeld nach Redwitz genutzt wird, um a) eine weitere 380-kV-Leitung parallel zur gerade Entstandenen zu bauen oder b) die erst fertig gestellte Leitung abzureißen und eine neue zu errichten.
Auch wenn diese Überlegungen schier unglaublich scheinen und sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Planung befinden, muss und sollte sich der Landkreis Coburg gegen dieses Szenario wehren und den südöstlichen Landkreis gegen die weitere Belastung mit solchen Infrastrukturen schützen.
Die P 44 von Schalkau nach Grafenrheinfeld ist „politisch nicht gewollt“, der westliche Landkreis Coburg wird von dieser Trasse verschont werden, das ist gut so. Es sollte aber auch politisch gewollt sein, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Überlegungen zum Bau einer neuen Trasse anzukämpfen und gegen die Überfrachtung des südöstlichen Landkreises und damit der Belastung der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger zu kämpfen. Der Landkreis Coburg sollte sich solidarisch den betroffenen Kommunen gegenüber erklären und mit dem Beschluss zeigen, sich nicht alles gefallen zu lassen und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Mönch
Fraktionsvorsitzender
Martin Schmitz zeigt an Hand einer Power-Point-Präsentation die Entwicklung des Netzentwicklungsplanes der vergangenen Jahre. Die Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
aus der Beratung:
Während der
Aussprache signalisieren die Kreistagsmitglieder mit Wortbeiträgen deutlich,
dass der Bau einer weiteren Stromtrasse im Landkreis Coburg nicht akzeptiert
werde. Auch die anwesenden Bürgermeister des Landkreises Coburg sprechen sich
nachdrücklich gegen eine erneute Trasse aus.
------------------------------------------------
Kreisrat Christoph
Raabs regt an, in der Resolution solle vermerkt werden, dass die
Bundesregierung aufgefordert werde, sich mit Speichertechnologien zu befassen.
Landrat Michael
Busch lässt über den Vorschlag abstimmen
einstimmig
Der
Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
d)
Über das Thema
Netzausbauplanung hinaus, fordert der Landkreis Coburg die Bundes- und
Landesregierung Bayern auf, ein fachlich begründetes Konzept zur Energiewende
zu verfolgen und nicht nach politischer Stimmungslage immer wieder neue
Planungsvarianten in den NEPs anzustoßen. Das beinhaltet auch die intensive Beschäftigung
mit Energieeinsparungen und Speichertechnologien.
------------------------------------------------
Kreisrat Gerold
Strobel weist auf die Demo gegen die zusätzliche Stromtrasse am kommenden
Sonntag in Rödental hin und bittet eindringlich alle Kreisräte um Teilnahme.
------------------------------------------------
Kreisrat Rainer
Marr schlägt vor, bei Punkt a) Nr. 7 die Worte „der steuerpolitischer Irrsinn“
in finanzpolitischer Irrsinn“ zu ändern.
Landrat Michael
Busch lässt über den Vorschlag abstimmen
einstimmig
------------------------------------------------
Kreisrat Martin
Finzel stellt den Antrag auf Schließung der Rednerliste.
Landrat Michael
Busch lässt über den Vorschlag abstimmen
Für: 49 Gegen: 5