Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Beschluss:

 

Die Erfassung von Bioabfällen wird an den Wertstoffhöfen des Landkreises Coburg im Bringsystem zunächst über einen Zeitraum von 2 Jahren der Bevölkerung angeboten, um dadurch weitere Erfahrungen zu sammeln (Testphase).

 

Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 09.07.2015 wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage 060/2015 wurde die getrennte Bioabfallerfassung am 09.07.2015 vom Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität erörtert und diskutiert. Nach eingehender Beratung wurde mit 9 Für – und einer Gegenstimme folgender Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität sieht die Wirtschaftlichkeit einer getrennten Biomüllerfassung aufgrund des nahezu nicht vorhandenen ökologischen Vorteils im Hinblick auf die entstehenden Kosten als nicht gegeben an.“

 

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität sieht daher, nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen aus §11 Abs. 1 KrWG keine Verpflichtung des Landkreises, die Bioabfälle in seinem Gebiet mit einer zusätzlichen Biotonne getrennt zu sammeln. Er beschließt weiter, dass im Landkreis Coburg auf die Einführung weitergehender Biomüllerfassungssysteme verzichtet wird und eine solche Maßnahme bei der laufenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts nicht berücksichtigt wird.

 

Stellungnahme der Regierung: Am 28.10.2015 ließ die Regierung von Oberfranken verlauten, den Beschluss des Umweltausschusses vom 09.07.2015 und die damit verbundene Nichtumsetzung der seit 01.01.2015 bestehenden Getrenntsammlungspflicht von Bioabfällen zu beanstanden sowie den Landkreis zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen aufzufordern (Art. 96 Satz 1, Art. 95 Abs. 1, Art. 98 LKrO). Der Landkreis Coburg sei seit 01.01.2015 verpflichtet, das in Art. 11 Abs. 1 KrWG und Art. 4 Abs. 1 BayAbfG normierte Gebot zur getrennten Erfassung sämtlicher Bioabfälle im Rahmen eines Hol- oder Bringsystems umzusetzen. Die gemeinsame Erfassung von Bioabfällen, insbesondere Küchenabfällen, zusammen mit dem Restmüll ist nicht mehr zulässig. Nach Maßgabe des UMS vom 24.04.2015, Nr. 72b-U8705.2-2015/1-13, wird die Einführung eines Systems zur getrennten Erfassung für wirtschaftlich zumutbar gehalten. Insbesondere die in der Beschlussvorlage Nr. 060/2015 dargelegten Kosten für ein Bringsystem von ca. 15.000 €/Jahr führen laut RvO im Rahmen des Gesamtsystems der Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Coburg nicht zu einer unangemessenen Belastung der Gebührenzahler. Der Landkreis Coburg soll sich bis zum 07.12.2015 diesbezüglich äußern.

 

Für den Beschluss gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1.    Einführung der Biotonne im Bringsystem und Änderung des Beschlusses:

Mittlerweile erfassen die anderen Mitglieder des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft, also die Stadt Coburg, die Landkreise Kronach (Testphase) und Lichtenfels sowie die Stadt Neustadt bei Coburg die Bioabfälle im Bringsystem. Dies bedeutet im ZAW-Gebiet, dass jede Gebietskörperschaft 240l-Behälter zur Erfassung der Küchenabfälle auf den Wertstoffhöfen anbietet. In Bayern wird die offizielle „Nichtgetrennterfassung“ der Küchenabfälle bis heute abschlägig bewertet. Hierfür kann auch ein Testzeitraum (z.B. zwei Jahre) angesetzt werden und die Ergebnisse nach Ablauf der Testphase eruiert werden.

 

2.    Nichteinführung der Biotonne und Bestätigung des Beschlusses:

Die zweite Möglichkeit ist die konsequente Umsetzung des Beschlusses vom 09.07.2015, d.h. die Ablehnung der Biotonne. Gemäß Art. 28 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes hat die Regierung von Oberfranken den Landkreis Coburg zur beabsichtigten Einleitung rechtsaufsichtlicher Maßnahmen mit dem o.g. Schreiben bereits angehört und Möglichkeit zur vorherigen Stellungnahme/Beschlussänderung gegeben. Bei Durchführung der zweiten Variante ist demnach mit einer rechtsaufsichtlichen Maßnahme der Regierung von Oberfranken ohne weitere Anhörung zu rechnen.


aus der Beratung:

 

Nach ausgiebiger Beratung und Diskussion entscheiden sich die Ausschussmitglieder für den Beschlussvorschlag Nummer drei. Dieser wird mit dem Satz: „Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 09.07.2015 wird aufgehoben“ ergänzt.