Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Landkreis übernimmt das Beschilderungssystem der OVF GmbH zum Preis von 35.000 Euro gemäß Verhandlungsergebnis vom 05.11.2015 zwischen Landrat Michael Busch und OVF Geschäftsführer Günther Köhnke. Für die Anpassung der/des Unternehmer/s sind weitere 1.100 Euro erforderlich.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2016 bereitzustellen.


Sachverhalt:

 

Bushaltestellen gelten allgemein als die „Visitenkarte“ des ÖPNV – hier erfolgt der direkte Zugang zum System Bus.

 

Die Beschilderung der 630 Bushaltestellen im Landkreis Coburg gehört heute der OVF GmbH, die den Bestand auch unterhält, also beschädigte Elemente bei Bedarf tauscht.

 

Zur ausreichenden Beschilderung zählen das Haltestellenschild, in aller Regel an einem Mast befestigt, und der Fahrplankasten. Der Unternehmer ist gemäß BOKraft bei der Beschilderung zu kennzeichnen.

 

Zukünftig kann es sein, dass durch die ausgeschriebenen zwei Teilnetze unterschiedliche Unternehmer den Verkehr im Landkreis erbringen über eine Laufzeit von zehn Jahren. Bliebe die Haltestellenbeschilderung als Aufgabe bei den Verkehrsunternehmen, dann wären zwei unterschiedliche Beschilderungssysteme denkbar, die dann nach zehn Jahren wieder zu ändern wären. Der Landkreis würde dann vor der gleichen Situation stehen wie heute.

So wurde letztlich davon abgesehen, die Haltestellenbeschilderung in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Diese hätte dann von den Unternehmen in den Kilometerpreis einkalkuliert werden müssen, so dass indirekt die Kosten dem Landkreis in Rechnung gestellt würden.

 

Damit weiterhin eine einheitliche Beschilderung gewährleistet wird, ist es sinnvoll, das vorhandene Beschilderungsnetz der OVF durch den Landkreis zu übernehmen und mittelfristig durch ein neues System zu ersetzen, das in der Verantwortung des Landkreises verbleibt. Verhandlungen dazu haben mit der OVF GmbH stattgefunden. Der Bestand an den ca. 630 Haltestellen im Landkreis Coburg kann zum Preis von 35.000 Euro übernommen werden. Der Unternehmer kann ggf. durch Aufkleber dem Ergebnis der Ausschreibung angepasst werden. Dafür sind nach erster Abschätzung Mittel in Höhe vom 1.100 Euro notwendig.