Berichterstatter: Thomas Feulner

 

1.    „Für den Windpark Sonnefeld/Neustadt wurde der Genehmigungsbescheid mit Datum 30.01.2015 erteilt. Der Bescheid wurde beklagt. Die Klage wurde am 22.10.2015 vom Verwaltungsgericht in Bayreuth abgewiesen. Der Antragsteller Naturstrom hat mittlerweile die sofortige Vollziehung beantragt. Für den Antragsgegner besteht allerdings noch die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung zu beantragen. Darüber entscheidet dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Dies ist nach unserer Kenntnis aber bisher nicht geschehen.

 

2.    Für den Windpark Bürgerwald Itzgrund erging mit Datum vom 18.11.2014 ein Vorbescheid hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Der Bescheid wurde ebenfalls beklagt. Die Klage wurde am 22.10.2015 vom Verwaltungsgericht in Bayreuth abgewiesen. Der Antragsteller Green City Energy hat nunmehr für die WEA 01 bis 03 einen Genehmigungsbescheid beantragt. Die WEA 04 soll über ein Bauleitplanverfahren geregelt werde, da für diese eine Standortverschiebung vorgesehen ist und damit die 10H-Regelung gelten würde Für den Antragsgegner besteht allerdings auch hier noch die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung zu beantragen. Darüber entscheidet dann der ebenfalls Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Dies ist nach unserer Kenntnis aber bisher auch nicht geschehen.“