Sitzung: 19.11.2015 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Berichterstatter:
Thomas Feulner
1.
„Für den
Windpark Sonnefeld/Neustadt wurde der Genehmigungsbescheid mit Datum 30.01.2015
erteilt. Der Bescheid wurde beklagt. Die Klage wurde am 22.10.2015 vom
Verwaltungsgericht in Bayreuth abgewiesen. Der Antragsteller Naturstrom hat
mittlerweile die sofortige Vollziehung beantragt. Für den Antragsgegner besteht
allerdings noch die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zustellung des
Urteils die Zulassung der Berufung zu beantragen. Darüber entscheidet dann der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Dies ist nach unserer Kenntnis
aber bisher nicht geschehen.
2.
Für den
Windpark Bürgerwald Itzgrund erging mit Datum vom 18.11.2014 ein Vorbescheid
hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Der Bescheid wurde
ebenfalls beklagt. Die Klage wurde am 22.10.2015 vom Verwaltungsgericht in
Bayreuth abgewiesen. Der Antragsteller Green City Energy hat nunmehr für die
WEA 01 bis 03 einen Genehmigungsbescheid beantragt. Die WEA 04 soll über ein
Bauleitplanverfahren geregelt werde, da für diese eine Standortverschiebung
vorgesehen ist und damit die 10H-Regelung gelten würde Für den Antragsgegner
besteht allerdings auch hier noch die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach
Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung zu beantragen. Darüber
entscheidet dann der ebenfalls Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.
Dies ist nach unserer Kenntnis aber bisher auch nicht geschehen.“