Beschluss: Kenntnis genommen

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 05.05.2011 wurde der Landrat ermächtigt, die Planungsvereinbarung mit der Stadt Neustadt für diese Maßnahme zu unterzeichnen. Der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn AG ist einer gesonderten Beschlussfassung vorbehalten.

 

Mittlerweile wurden durch die Stadt Neustadt dem Landkreis ein Vorentwurf der Kreuzungsvereinbarung und die Vorplanung für die Unterführung und den Kreisverkehrsplatz vorgelegt. Der Bausenat der Stadt Neustadt wird über die Unterlagen am 11.11.2015 beraten. In der Bauausschusssitzung wird über die dort getroffen Beschlüsse berichtet werden.

 

Durch Vorabstimmung der Planungen mit der Bahn, vertiefte Erkenntnisse über den Baugrund und genauere Einarbeitung der Umgebungsbedingungen wurden Plananpassungen erforderlich. Diese Erkenntnisse sind für den Landkreis nichts Neues, wie im vorhergehenden TOP bei der CO 13 bereits berichtet.

 

Die voraussichtlichen Bruttokosten betragen demnach ca. 7,30 Mio. € für die Straßenunterführung und ca. 0,91 Mio. € für den Kreisverkehrsplatz. Nach Vorbesprechungen zwischen Stadt Neustadt und Landkreis soll der Kostenanteil für den Straßenbaulastträger an der Eisenbahnkreuzungsmasse und die Kosten des Kreisverkehrsplatzes hälftig aufgeteilt werden. Damit ergeben sich folgende Gesamtkosten für den Landkreis:

 

50 % des Kostendrittels Straßenunterführung:      1,22 Mio. €

50 % der Kosten für den Kreisverkehrsplatz:       0,46 Mio. €

Gesamt:        1,68 Mio. €

 

Bei geschätzten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € und einem Fördersatz mit 60 % nach BayGVFG und zusätzlich 10 % durch Art. 13c FAG ist mit Zuwendungen in Höhe von ca. 1,05 Mio. € zu rechnen. Der Eigenanteil des Landkreises wird demnach ca. 0,63 Mio. € betragen.

 

Nach den Wünschen der Stadt soll die Planfeststellung für die Maßnahme im Jahr 2017 erfolgen, danach kann die Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn abgeschlossen werden. Wegen der erforderlichen Prüfung durch das Eisenbahnbundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist mit einem Baubeginn deshalb nicht vor 2019 zu rechnen.