1. Kreisstraßen, Deckenbau Radweg CO 4 Bad
Rodach – Abzweig Gauerstadt
HHSt 1.6500.9506
(lfd. Nr. 63)
Die Schlussrechnung der Firma Stammberger aus Rödental liegt noch nicht vor. Die Auftragssumme in Höhe von 59.201,64 € wird voraussichtlich nicht überschritten. Auch mit dem intern zu verrechnenden Ingenieurhonorar des Fachbereiches Tiefbau zusammen wird der Haushaltsansatz in Höhe von 75.000 € nicht vollständig ausgeschöpft.
2. Kreisstraßen, Deckenbau CO 16 Rothenberg -
Unterelldorf
HHSt 1.6500.9516
(lfd. Nr. 64)
Die Schlussrechnung der Firma Stolz aus Hammelburg in Höhe von 82.624,92 € liegt vor und wird derzeit geprüft. Die Auftragssumme von 77.729,78 € wird geringfügig überschritten. Auch mit dem intern zu verrechnenden Ingenieurhonorar des Fachbereiches Tiefbau zusammen wird der Haushaltsansatz in Höhe von 90.000 € ausreichen.
3. Kreisstraße CO 1, Erneuerung der Brücke
über den Mauerlachegraben bei Lahm
HHSt 1.6501.9501
(lfd. Nr. 66)
Die Bauarbeiten sind beschränkt ausgeschrieben worden und am 04.09.2015 fand die Submission statt. Von fünf eingeladenen Firmen gaben drei ein Angebot ab. Der Auftrag wurde am 15.09.2015 an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Hildburghäuser Baugesellschaft aus Hildburghausen mit einer Auftragssumme in Höhe von 117.070,42 € vergeben. Mit Beschluss vom 15.04.2015 war der Landrat ermächtigt, den Auftrag bis zu einer Höhe von 120.000 € zu beauftragen. Der Baubeginn erfolgte am 05.10.2015, die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Die Abnahme wird demnächst erfolgen, die offizielle Eröffnung ist für den 01.12.2015 vorgesehen.
Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme ist durch den ungünstigen Ausschreibungszeitpunkt und der kurzfristigen Bauzeit die Bausumme höher, als in der Kostenberechnung angesetzt. Die angestrebte deutliche Unterschreitung der angesetzten Haushaltsmittel konnte nicht verwirklicht werden.
4. Kreisstraße CO 4, Ausbau OD Bad Rodach
Richtung Heldritt
HHSt 1.6504.9502
(lfd. Nr. 67)
Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Bad Rodach wird derzeit von der Planungsgruppe Strunz aus Bamberg geplant. Mittlerweile hat ein Abstimmungsgespräch mit der Stadt Bad Rodach stattgefunden, in dem auch das Entwässerungskonzept für diesen Bereich grob umrissen wurde. Wegen der Kanalbaumaßnahmen ist es sinnvoll den Straßenbau erst im Jahr 2017 durchzuführen, im gültigen Investitionsplan ist dies noch für das Jahr 2016 vorgesehen
Demnächst wird der Vorentwurf erstellt, auf dessen Grundlage mit den Anliegern über die Bereitschaft von Grunderwerb verhandelt werden soll. Diesen wird die Stadt Bad Rodach auch für den Landkreis mit durchführen. Je nach verfügbarer Fläche kann dann die Straßenplanung abgeschlossen und der Förderantrag gestellt werden. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2017 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2016 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
5. Kreisstraße CO 4, Ausbau der OD Weidach
HHSt 1.6504.9506
(lfd. Nr. 68)
Diese im Investitionsplan für 2017 vorgesehene Baumaßnahme wird als Ersatz für die verschobene Maßnahme in Bad Rodach umgesetzt. Wegen der bestehenden Gehweganlage, für welche die Gemeinde Weitramsdorf keinen Ausbaubedarf erkennt, wird die Maßnahme allein vom Landkreis durchgeführt.
Das Büro Koenig + Kühnel aus Weidach hat eine Vorentwurf aufgestellt, der bereits mit dem staatlichen Bauamt abgesprochen wurde. Auf dieser Grundlage wird mit den Anliegern über die Bereitschaft von Grunderwerb verhandelt werden. Dabei wird die Gemeinde Weitramsdorf den Landkreis entsprechend mit unterstützen.
Je nach verfügbarer Fläche kann dann die Straßenplanung abgeschlossen und der Förderantrag gestellt werden. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2016 ist die Entwurfsplanung möglichst zeitnah dem Staatlichen Bauamt Bamberg zur baufachlichen Stellungnahme vorzulegen. Unmittelbar darauf ist der Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
6. Kreisstraße CO 4, Beteiligung am
Ersatzradwegebau wegen Schließung von Bahnübergängen bei Meeder
HHSt 1.6504.9820
(lfd. Nr. 70)
Die von der DB Netz AG veranlasste Baumaßnahme, mit Federführung durch die Gemeinde, wurde zwischenzeitlich ausgeschrieben, die Vergabe soll in der Gemeinderatssitzung am 09.11.2015 erfolgen. Die Kostenbeteiligung des Landkreises ist in der geschlossenen Vereinbarung mit 80.000 € festgelegt. Aktuelle Informationen werden in der Sitzung nachgereicht.
7. Kreisstraße CO 6, Ausbau der OD Heilgersdorf
HHSt 1.6506.9501 (lfd. Nr. 71)
Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Seßlach ist im Investitionsprogramm des Landkreises auf das Jahr 2018 verschoben worden. Über eine Erweiterung/Änderung des Planungsumfangs für die gesamte Ortsdurchfahrt, inklusive der CO 9 nach Bischwind wird gemäß Beschluss vom 18.06.2015 im Rahmen der Haushaltsberatung zum Investitionsprogramm 2016 entschieden.
8. Kreisstraße CO 9, Erneuerung der Brücke bei
Schloss Wiesen
HHSt 1.6509.9502 (lfd. Nr. 72)
Die Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt. Die Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Im Zuge der Brückenerneuerung wird auch die Fahrbahn bis zur St 2204 mit erneuert. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt soll auch eine Verbesserung der Einmündung in die Staatsstraße mit verwirklicht werden. Dafür ist eine Kreuzungsvereinbarung zu erarbeiten, weil sich der Freistaat an diesen Ausbaukosten beteiligen muss.
Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2016 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2017 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2016 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
9. Kreisstraße CO 12, Lückenschluss zwischen
neu errichteten Einmündungen bei Großheirath
HHSt 1.6512.9504 (außerplanmäßige Ausgabe)
Die Bauarbeiten sind öffentlich von der Gemeinde gemeinsam mit der Gewerbegebietserschließung ausgeschrieben worden. Die Submission fand am 04.08.2015 in Großheirath statt. Von zehn interessierten Firmen gaben fünf ein Angebot ab. Der Auftrag wurde am 15.09.2015 an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Hildburghäuser Baugesellschaft aus Hildburghausen vergeben. Der Landkreisanteil schließt mit einer Auftragssumme in Höhe von 47.132,33 € ab. Baubeginn war am 12.10.2015, die Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Eine offizielle Eröffnung soll gemeinsam mit der Einweihung des Gewerbegebietes der Gemeinde erfolgen.
Beim Rückbau der gefährlichen Kurve wurden im Unterbau der alten Bundesstraße neben der bekannten Teerschicht im gebundenen Bereich zwei weitere, tiefer liegende Teerschichten gefunden. Teer ist ein Umweltgift und deshalb musste der Aushub einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Aus diesem Grund werden die außerplanmäßig im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 75.000 € voraussichtlich um etwa 15.000 € überschritten.
10. Kreisstraße CO 13, Umgehung Ebersdorf
HHSt 1.6513.9501 (lfd. Nr. 76)
Die Baumaßnahme wurde unter TOP 6 bereits gesondert behandelt und ist auch Gegenstand von TOP 4 und 5 der nichtöffentlichen Sitzung.
11. Kreisstraße CO 14, Ausbau zwischen
Fischbach und Höhn
HHSt 1.6514.9501 (lfd. Nr. 77)
Die Entwurfsplanung durch den Fachbereich Tiefbau ist bis Juli 2016 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2017 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2016 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
12. Kreisstraße CO 14, Beteiligung an EÜ und
KVP in Neustadt
HHSt 1.6514.9920 und 9821 (lfd. Nrn. 78 und 79)
Die Baumaßnahmen wurden unter TOP 7 bereits gesondert behandelt.
13. Kreisstraße CO 16, Ausbau der OD
Oberelldorf in Richtung Lechenroth
HHSt 1.6516.9508
(lfd. Nr. 80)
Die Schlussrechnung der Firma Strabag aus Ritschenhausen liegt vor und wurde mit einer Endsumme von 345.845,00 € geprüft. Die Erhöhung gegenüber dem Landkreisanteil der Auftragssumme von ca. 30.000 € ist einer dringend erforderlichen Deckensanierung geschuldet, die am Ende der Baumaßnahme kostengünstig mit durchgeführt werden konnte. Derzeit wird der Verwendungsnachweis erstellt, in dem die Gesamtkosten der Baumaßnahme entsprechend aufgestellt werden.
14. Kreisstraße CO 16, Ausbau der OD
Oberelldorf in Richtung Unterelldorf
HHSt 1.6516.9509
(lfd. Nr. 81)
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, die offizielle Verkehrsfreigabe wird am 26. November erfolgen. Es zeichnet sich derzeit keine Kostenüberschreitung ab. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit den Anliegern ist die Maßnahme auch durch das freundliche Auftreten der Baufirma vor Ort in einem sehr angenehmen Miteinander zu Ende gebracht worden.
15. Kreisstraße CO 17, Neubau der Erlbachbrücke
bei Kleinwalbur
HHSt 1.6517.9502
(lfd. Nr. 82)
Dieses Bauwerk kann nach Angeben der Fachstellen nicht durch eine kostengünstige Verrohrung ersetzt werden. Die Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt. Die Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Im Zuge der Brückenerneuerung wird auch die Fahrbahn bis zur Einmündung der GVS nach Birkenmohr und der Knoten erneuert.
Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2016 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2017 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2016 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
16. Kreisstraße CO 17, Ausbau in der OD Unterwohlsbach
HHSt 1.6517 9503
(lfd. Nr. 83)
Die Entwurfsplanung von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach ist fertig gestellt und wurde dem Staatlichen Bauamt in Bamberg zur baufachlichen Stellungnahme übergeben. Nach Erhalt dieser und Einarbeitung eventueller Auflagen ist umgehend der Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.
Im Jahr 2016 ist auf Grund umfangreicher Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen nur noch der Abschnitt östlich der Itzbrücke zu verwirklichen. Im Zuge der Gemeinschaftsmaßnahme entfällt die Erneuerung der regelgerechten Gehwege, da wegen deren guten Zustandes kein Ausbaubedarf vorliegt. Die Anpassung des Bordsteines ist damit eine Leistung des Landkreises als Straßenbaulastträger. Trotzdem liegt weiterhin eine Gemeinschaftsmaßnahme vor, an der die Stadt u. a. mit dem Anlegen einer Buswendeschleife beteiligt ist.
17. Kreisstraße CO 17, Bau von Geh- und
Radwegen in Unterlauter
HHSt 1.6517.9504
(lfd. Nr. 84)
Derzeit führt das planende Ingenieurbüro Strunz aus Bamberg die Vorabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange durch. Da von den Planungen der Gemeinde auch ein FFH-Gebiet betroffen ist, wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Darüber hinaus behält sich die Untere Naturschutzbehörde die Durchführung einer gesonderten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vor. Derzeit kann nicht beurteilt werden, wie lange sich dadurch die Verwirklichung der Baumaßnahme hinauszögert.
18. Kreisstraße CO 17, Oberbauverstärkung
Kleinwalbur - Großwalbur
HHSt 1.6517.9505
(lfd. Nr. 85)
Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit der Leistungsfähigkeit und der Baustellenorganisation der ausführenden Baufirma Strassing-Limes Bau GmbH aus Erfurt klappt es jetzt besser vor Ort. Wegen der nicht absehbaren Umlegung von Telekomleitungen hat sich die Baumaßnahme etwas verzögert. Derzeit wird mit dem Bauende am 4. Dezember gerechnet, dies ist aber nur bei der entsprechenden Wetterlage möglich. Es soll auf jeden Fall verhindert werden, dass die Fahrbahn über die Winterpause unbefestigt bleibt.
19. Kreisstraße CO 18 – Fohlenbachbrücke bei Sülzfeld
HHSt 1.6518.9502
(lfd. Nr. 87)
Die Brücke ist mit einer Tonnagebeschränkung von 16 t ausgeschildert worden.
Wegen Artilleriebeschuss am Ende des zweiten Weltkrieges liegt der Verdacht auf Blindgängerfunde vor. Deshalb müssen alle Erdarbeiten unter Beteiligung einer Sprengstoffräumfirma durchgeführt werden. Bereits bei den Baugrunduntersuchungen wurden eine Freigabe der Bohr- und Sondierpunkte durch die Sonderfachleute erforderlich. In der nichtöffentlichen Sitzung wird die Vergabe der Ingenieurleistungen behandelt.
Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2016 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2017 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2016 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
20. Kreisstraße CO 20, Ausbau der OD
Autenhausen
HHSt 1.6520.9501
(lfd. Nr. 89)
Derzeit wird von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach die Entwurfsplanung bearbeitet. Die Abstimmung der Planung mit der Stadt Seßlach ist erfolgt, Im Zuge des Ausbaus der OD muss der Oberflächenwasserkanal mit erneuert werden. Derzeit wird mit den Anliegern abgeklärt, ob alle Kelleranlagen an der Straße einer zukünftigen Nutzung unterliegen müssen. Darüber hinaus ist an einigen Engstellen Grunderwerb erforderlich, auch dies wird derzeit mit den Betroffenen vorbesprochen. Wegen Überlastung des für Grunderwerb zuständigen Mitarbeiters im Landratsamt hat sich Stadt Seßlach bereit erklärt den Grunderwerb auch für den Landkreis mit durchzuführen.
Die Entwurfsplanung ist zeitnah fertig zu stellen und dem Staatlichen Bauamt Bamberg zur baufachlichen Stellungnahme vorzulegen. Unmittelbar danach ist der Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Im Jahr 2016 wird nur ein geringer Teil der Straßenbauarbeiten durchgeführt werden können. Bei der Ausschreibung der Arbeit wird deshalb eine sinnvolle Aufteilung in Bauabschnitte erforderlich.
21. Kreisstraße CO 25, Generalsanierung
Watzendorf - Seßlach
HHSt 1.6525.9502
(lfd. Nr. 93)
Die Baumaßnahme wird vom Fachbereich Tiefbau geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2016 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2017 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2016 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
22. Kreisstraße CO 27, Stützmauer Oberlauter
HHSt 1.6527.9501
(lfd. Nr. 94)
Die Schlussrechnung der Firma Pfister aus Seßlach liegt vor und wurde mit einer Endsumme von 722.952,88 € geprüft. Die Auftragssumme in Höhe von 808.953,97 € wurde deutlich unterschritten. Der Verwendungsnachweis ist erstellt und schließt mit 871.442,55 € Gesamtkosten, bei zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 743.174,62 € ab.
Mit Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 02.01.2014 wurde dem Landkreis eine Festbetragsförderung nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 415.000 € und nach Art. 13 c FAG in Höhe von 80.000 € bewilligt. Darüber hinaus stehen vom Bund noch anteilig 50.000 € der Ablösekosten für die ehemalige Bundesstraße zu Verfügung.
Die Vermessung und Vermarkung sowie Honorarschlussrechnung des Fachbereiches Tiefbau steht noch aus. Auch mit diesen Ausgaben zusammen werden die Gesamtkosten den Haushaltsansatz in Höhe von 936.000 € nicht überschreiten.
23. Kreisstraße CO 28, Abstufung B 289
HHSt 1.6528.9501
(lfd. Nr. 96)
Nach Aussagen des Staatlichen Bauamtes liegt keine förderfähige Gemeinschaftsmaßnahme vor, da die Planungen der Gemeinde im Rahmen der Dorferneuerung einen Rückbau darstellen. Eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wird nur für Fußgänger verwirklicht.
Damit wird die erforderliche Sanierung der Stützmauer entlang der Kreisstraße unabhängig von den baulichen Vorhaben der Gemeinde im Jahr 2016 umgesetzt.
Für den Bereich der freien Strecke wurde nach eingehender Besichtigung von einem Deckenbau abgerückt und die Fahrbahnsanierung mittels DSHV vorgesehen. Auf Grund des immer noch erheblichen Baustellenverkehrs wird diese Maßnahme bis zur Fertigstellung der ICE-Trasse in 2017 verschoben.
24. Kreisstraße CO 4, Verbesserung der
Verkehrssicherheit in der OD Bad Rodach
Mit den Straßenumstufungen in Bad Rodach und dem Herausnehmen des Marktplatzes aus der Kreisstraße erfolgte ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Bäderstadt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll nun die Kreisstraße am Knoten Heldburger Straße / Gartenstraße/ August-Grosch-Straße als abknickende Vorfahrtstraße beschildert werden. Bei dieser Regelung ist die derzeit vorhandene gesicherte Führung der Fußgänger durch „Zebrastreifen“ nicht mehr möglich. Da es sich hier aber um die fußläufige Hauptverbindung zwischen Marktplatz und Bahnhof/Medicalpark handelt, ist wegen des erhöhten Querungsbedarfes eine gesicherte Führung erforderlich.
Fachbereich Tiefbau, Untere Verkehrsbehörde und Polizei favorisieren deswegen den Umbau der Kreuzung zu einem sogenannten Minikreisverkehrsplatz. Um die Machbarkeit beurteilen zu können und eine gesicherte Kostenschätzung aufzustellen, wird der Fachbereich Tiefbau Vorplanung dazu erstellen. Ein vergleichbarer Kreisel in Ebern hat im Jahre 2000 xx.xxx € gekostet. Im Zuge der Beratungen über den Haushalt 2016 soll dann über die Umsetzung entschieden werden.
25. Kreisstraße CO 4, Ersatzneubau BW 1008 –
Flutdurchlass in Heilgersdorf
Die laufenden Bauwerksüberprüfungen zeigen Handlungsbedarf für dieses Bauwerk an. Weitere Sanierungen erscheinen nicht mehr wirtschaftlich, weil die Lebensdauer des Bauwerks nach Erfahrungen des Fachbereiches Tiefbau dadurch nur maximal um zehn Jahre verlängert werden kann.
Im Zuge der Beratungen über den Haushalt 2016 muss über die Aufnahme ins Investitionsprogramm entschieden werden.
26. Kreisstraße CO 9, Ersatzneubau BW 1018/19 –
Flutdurchlass in Heilgersdorf
Die laufenden Bauwerksüberprüfungen zeigen Handlungsbedarf für dieses Bauwerk an. Weitere Sanierungen erscheinen nicht mehr wirtschaftlich, weil die Lebensdauer des Bauwerks nach Erfahrungen des Fachbereiches Tiefbau dadurch nur maximal um zehn Jahre verlängert werden kann.
Im Zuge der Beratungen über den Haushalt 2016 muss über die Aufnahme ins Investitionsprogramm entschieden werden.
27. Kreisstraße CO 10, Verbesserung der
Verkehrssicherheit in der OD Hassenberg
Durch den derzeit auf Grund von Baumaßnahmen in Mitwitz laufenden Umleitungsverkehr hat sich die Verkehrssituation an der Kirche in Hassenberg zugespitzt. Um Begegnungsfälle in der Engstelle zu verhindern, wurde eine temporäre Ampelanlage aufgestellt. Trotzdem ist es für Fußgänger höchst gefährlich, diese Engstelle zu passieren, da kein schützender Gehweg vorhanden ist. Einzig sicher ist die Umgehung des Bereiches über Kirchengrund, wobei dieser Weg wegen der Treppenanlage beim Kirchenzugang nicht behindertengerecht ist.
Auf Grund der überaus positiven Erfahrungen mit der geregelten Engstelle an der CO 16 in Unterelldorf, will der Fachbereich Tiefbau auch hier einen Umbau der Engstelle vornehmen. Um für alle Verkehrsteilnehmer eine optimale Lösung zu schaffen, muss mit der Gemeinde Sonnefeld geklärt werden, ob diese das fehlende Stück Gehweg mit Anlegen würde.
Untere Verkehrsbehörde und Polizei haben bereits signalisiert, dass sie diesen Ausbau für dringend erforderlich halten. Um die Machbarkeit beurteilen zu können und eine gesicherte Kostenschätzung aufzustellen, wird der Fachbereich Tiefbau Vorplanung dazu erstellen. Drüber hinaus muss abgeklärt werden, ob diese Verbesserung der Verkehrssituation vom Zuwendungsgeber ebenso gesehen wird und ggf. Fördermittel zu bekommen wären.
Im Zuge der Beratungen über den Haushalt 2016 soll dann über die Umsetzung entschieden werden.
aus der Beratung:
Folgende Änderungen wurden angemerkt:
zu 6. CO 4 – Ersatzradwegebau Meeder
Gemeinde hat Bauauftrag in der Sitzung vom 09.11.2015 an die Fa. HBG vergeben. Etwas teurer als berechnet, Landkreisanteil Festbetrag 80.000,- €
zu 9. CO 12 – Lückenschluss Großheirath
Teerhaltiges Material stark belastet mit ca. 2.500 mg/kg PAK, gilt als gefährlicher Abfall und muss mittels Begleitscheinverfahren einer gesicherten Entsorgung zugeführt werden. Material wird wohl in einer Deponie im Vogtland eingebaut werden.
zu 14. CO 16 – OD Oberelldorf Siedlung
Ein Anlieger hat Schäden am Haus angemeldet. Eine Zufahrt musste nachträglich angepasst werden. Noch auf Zwischenlager liegender Bodenaushub wird durch Baufirma des Staates im Zuge der B 303 Baumaßnahme wiederverwendet.
zu 16. CO 17 – OD Unterwohlsbach
Rahmenterminplan vom Planer liegt vor. Nach Ausschreibung im März 2016 soll nach Wertung der Angebote im Mai 2016 die Vergabe erfolgen.
zu 20. CO 20 – OD Autenhausen
Gespräche mit Keller- und Grundbesitzern brachte ein positives Ergebnis. Ein problematischer Keller kann aufgelassen werden, der Rest wird gut in die Planung integriert werden können. Für die problematischen Bereiche wurde