Beschluss: Kenntnis genommen

I. Sachverhalt

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2014 bis 2018 ist unter der lfd. Nr. 76 mit der HHSt. 1.6513.9501 die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen und entsprechende Verlegung der Kreisstraße CO 13 bei Ebersdorf bei Coburg mit Gesamtkosten von 16.800.000 € vorgesehen. Diese Maßnahme ist bereits seit 1992 Gegenstand umfangreicher Beratungen und Vergaben in den verschiedensten Gremien des Landkreises, zuletzt am 18.06.2015 im Bauausschuss.

 

In dieser Sitzung hatte der Bauausschuss der Vergabe von weiteren Planungsleistungen der Technischen Streckenausrüstung für die Auflassung der BÜ 139,9 und 140,8 und dem Neubau von BW-02 und BW-03 für die Leistungsphasen 3 bis 7 und 9 der Ersatzmaßnahme Kreisstraße CO 13 beschlossen.

 

Die Finanzierungsunterlagen wurden von der Regierung von Oberfranken geprüft und am 22.09.2015 an die OBB nach München gegeben. Diese hat die Unterlagen ohne weitere Prüfungsvermerke am 05.10.2015 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weitergegeben. Dort wird nun über die Bereitstellung der Bundes- und Bahnmittel für die Maßnahme entschieden. Nach positiver Nachricht aus Bonn werden die Förderunterlagen für die BayGVFG-Förderung zusammengestellt und es soll parallel dazu die Ausschreibung der Hauptleistung erfolgen. Die Vergabe der Bauleistungen muss dann im späten Frühjahr 2016 sein, damit der geplante Baubeginn im Juni 2016 nicht gefährdet wird.

 

Im Zuge der Abstimmung mit der Bahn und der damit exakteren Detailplanung wurde das Entwurfsheft der drei Bauwerke erstellt und darin die Kostenberechnung fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Bruttokosten:

 

BW 0-1 Straßenüberführung:         4,57 Mio. €

BW 0-2 Geh- und Radwegunterführung:     0,73 Mio. €

BW 0-3 Geh- und Radwegunterführung Garnstadter Straße:       5,91 Mio. €

Straßenbau    9,28 Mio. €

Verwaltungskosten:   1,77 Mio. €

Gesamt:        22,26 Mio. €

 

Von den Gesamtkosten sind 9,31 Mio. € Landkreisanteil, davon 6,48 Mio. € aus der Kostenteilungsmasse der Kreuzungsvereinbarung und 2,83 Mio. € Vorwegmaßnahme, Differenz Real-/Fiktivlösung und Planungskosten. Bei einem Fördersatz mit 60 % nach BayGVFG und zusätzlich 10 % durch FAG 13c ist mit Zuwendungen in Höhe von ca. 5,82 Mio. € zu rechnen. Der Eigenanteil des Landkreises wird demnach ca. 3,49 Mio. € betragen.

 

Bei einer Erhöhung des Fördersatzes auf 90 %, wie derzeit wegen der schlechten Haushaltslage gewährt, würden die erforderlichen Eigenmittel des Landkreises auf 1,83 Mio. € sinken.

 

Der Fachbereich Tiefbau ist derzeit dabei durch eine geringfügige Änderung des Planfeststellungsverfahrens das kostenintensive Bauwerk 0-3, FGU in der Garnstadter Straße erheblich zu vereinfachen und damit die von 3,11 Mio. € auf 5,91 Mio. € gestiegenen Baukosten zu reduzieren. Dies soll mit Ersatz der aufwändigen Rampenanlage durch eine Aufzugslösung erfolgen. Die Gemeinde Ebersdorf und die Bahn AG haben dieser Lösung bereits zugestimmt. Nach Vorlage des Entwurfes ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörden herbeizuführen. Da das Bauwerk 0-3 frühestens im Jahr 2018 gebaut werden wird, ist noch ausreichend Vorlaufzeit vorhanden.