Beschluss: zurückgezogen (Stopp)

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.09.2015, eingegangen am 08.10.2015, beantragt KR Bernd Lauterbach in Abstimmung mit der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, einen Rechtshilfefonds / Spendenkonto als Treuhand/Verwahrkonto beim Landkreis Coburg einzurichten.

 

Ein konkreter Beschlussvorschlag ist nicht formuliert. Die Verwaltung wird gebeten einen solchen zu formulieren.

 

Dies ist nicht ureigene Aufgabe der Verwaltung, zumal der Vorschlag politisch motiviert ist und im Erläuterungstext vielfach nur Denkanstöße und Möglichkeiten und Varianten aufgezeigt werden.

 

Näheres ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

 

Nachstehend einige Fakten zu den angesprochenen Alternativen.

 

Zunächst ist festzustellen, dass die Aufgabe gegen rechtsradikale Aktivitäten vorzugehen, keine originäre Aufgabe ist, die im Verhältnis von Landkreis zur Behörde Landratsamt vernünftig zu verorten ist. Es handelt sich um die Umsetzung einer politischen Position. Aus diesem Grund ist auch die Initiative „Wir sind bunt, Coburg Stadt und Land“ nicht im Landratsamt angedockt, sondern läuft über das Regionalmanagement.

 

Verwahrkonto bei der Kreiskasse (ohne weitere Trägerorganisation):

 

Im Sinne der Kassenvorschriften ist dies ein sog. „fremdes Kassengeschäft“. Zur Anlage als Betreuung braucht es eine Verankerung in den Dienstanweisungen. Bisher werden fremde Kassengeschäfte nur für Bereiche geführt in denen der Landkreis Coburg als tragendes Mitglied in einer konkreten zugewiesenen oder per Beschluss definierten Aufgabe in einer Trägerorganisation tätig ist (z.B. Verein Sonderpädagogik, ZV Grünes Band o.ä.). Hier wäre dann auch vorab zu klären welche Stelle wie über welche Tätigkeiten und Mittelvergaben entscheidet. Auf jeden Fall ist bei einer Wahrnehmung der Aufgabe im LRA Coburg zusätzlicher Verwaltungsaufwand erforderlich, in gewissem Maß müssen auch Personalressourcen zur Verfügung stehen.

 

Rechtshilfefonds:

 

Nach bisheriger Recherche ist es notwendig, zumindest angeraten, einen solchen Fonds über einen Trägerverein einzurichten. Dazu ist die bekannte Schiene zur Gründung eines Vereins zu gehen. Auch dabei gibt es im Vorfeld Fragen (welcher Personenkreis macht mit?, Mitgliedschaft Landkreis?, Vorbereitung Satzung?, etc.) zu klären, auf die einzugehen momentan verfrüht wäre. Auch dieser Weg kann privatrechtlich beschritten werde, es muss nicht notwendigerweise über die Verwaltungsstelle Landratsamt gehen.

 

Herr Hinterleitner hat mitgeteilt, dass es sich bei dem „Netzwerk für Menschrechte und Demokratie – Wir sind bunt: Coburg Stadt und Land“ um ein loses Netzwerk ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt. Es gibt nicht einmal eine Satzung. Somit stellt das Netzwerk heute nicht einmal einen „nicht eingetragenen Verein“ dar. Das Netzwerk verfügt auch über keine eigene Kasse/Finanzmittel. Vielmehr wurde die Netzwerk-Arbeit bisher immer aus Mitteln des Regionalmanagements in der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH finanziert.

 

Im Ergebnis kann der beantragte Rechtshilfefonds somit nicht unter dem Dach des Netzwerks eingerichtet werden. Dazu fehlt dem Netzwerk die erforderliche Rechtspersönlichkeit. Vorstellbar wäre eine inhaltliche Beratung über Auszahlungen aus dem Fonds.

 

Die Grundsatzfrage: „Will die Kreispolitik eine Initiative beschließen und die Aufgabe im Landratsamt wahrgenommen haben?“ ist vorab zu klären. Die Konsequenzen, wie vorstehend angedeutet, gehen automatisch einher.

 

Ein dezidierter Beschlussvorschlag ergeht nicht.

 

Die Entscheidung ob die Grundidee durch die Landkreisverwaltung weiterverfolgt werden soll, bleibt dem Kreistag vorbehalten.

 

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Bernd Lauterbach zieht den gestellten Antrag vom 21.09.2015 zurück.

 

Es sollte eigentlich eine Mischung aus Rechtshilfefonds und Spendenkonto unter dem Arbeitstitel „bunte Hilfe“ eingerichtet werden. Allerdings seien zu viele kommunale Hürden zu bewältigen, so Kreisrat Bernd Lauterbach.