Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Auflösung des Zweckverbandes ThermeNatur Bad Rodach zum 31.12.2015. Die Verbandsräte des Landkreises Coburg werden angehalten, in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ThermeNatur Bad Rodach dieser Auflösung zuzustimmen.
Sachverhalt:
Aus den dem Kreistag bekannten Gründen, insbesondere wegen der in § 23
der Zweckverbandssatzung enthaltenen Auflösungsklausel, wurde es als äußerst
risikobehaftet angesehen, die „Zweckverbandslösung“ weiter zu verfolgen.
Vielmehr wurde entschieden, die Kooperation zwischen der Stadt Coburg,
Landkreis Coburg und der Stadt Bad Rodach auf der Grundlage eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages zu regeln.
Alle Vertragspartner haben diesem Vertrag grundsätzlich zugestimmt. Aus
haushaltsrechtlichen Gründen sollte der Zweckverband, für den eine
Haushaltssatzung 2015 erlassen wurde, noch bis zum 31.12.2015 fortgeführt
werden. Ab 01.01.2016 wäre die Zusammenarbeit dann auf der Grundlage des
öffentlich-rechtlichen Vertrages geregelt.
Kreisrat Tobias
Ehrlicher ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.