Beschluss:

 

1.    Der Kreistag des Landkreises Coburg stimmt den Änderungen vom 24.07.2015 des öffentlich-rechtlichen Vertrages ThermeNatur Bad Rodach zu.

 

2.    Der Landrat wird ermächtigt, den Vertrag mit den Änderungen zu unterzeichnen.

 

3.    Der Vertragstext (Stand 24.07.2015) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 16.07.2015 hat der Kreistag des Landkreises Coburg dem öffentlich-rechtlichen Vertrag „ThermeNatur Bad Rodach“ zugestimmt. Der Landrat wurde ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen und – falls nötig – redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Außerdem kam aus der Sitzung die Anregung, die Kündigungsfrist von 18 auf 6 Monate zu reduzieren.

 

Der Stadtrat der Stadt Coburg hat in seiner Sitzung am 24.07.2015 Änderungen beschlossen, die nicht mehr nur redaktioneller Art sind. Insbesondere wurden Änderungen in § 6 (Kündigung; Auseinandersetzung) vorgenommen.

 

Der Vertrag kann nunmehr mit einer 6-monatigen Frist zum Kalenderjahr gekündigt werden.

Weiter wurde der Begriff „wichtiger Grund“ zur Kündigung aus wichtigem Grund konkretisiert. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der private Betreiber insolvent ist oder absehbar ist, dass sich die wirtschaftliche Situation der ThermeNatur im Haushaltsjahr 2018 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 nicht deutlich verbessert hat. Berechnungsgrundlage hierfür ist der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebes ohne Abschreibungen und Zinsen. Eine deutliche Verbesserung des Jahresfehlbetrages ist dann gegeben, wenn dieser im Haushaltsjahr 2018 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 um mindestens 150.00,00 € geringer ist.

 

Es gilt nun, diesen Änderungen zuzustimmen.

 

Kreisrat Tobias Ehrlicher ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.