Beschluss:
Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die
vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2016 über
die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem
Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die staatlich
anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen wird von der Regierung
von Oberfranken gefördert. Die Stadt Coburg und die Landkreise Kronach,
Lichtenfels, sowie Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von
Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle
für Schwangerschaftsfragen mit einem Zuschuss von 30 %. Nach der aktuellen
Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die
Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen
vorgenommen.
Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der
zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält
die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die
daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden
Abschlagszahlungen verrechnet.
Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem
Träger, dem Diakonischen Werk Coburg e.V. ist die vertragliche Grundlage für
die Zuschüsse des Landkreises. Die Fortschreibung (Anlage 1) wird hiermit
vorgelegt.