Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2016 über die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen wird von der Regierung von Oberfranken gefördert. Die Stadt Coburg und die Landkreise Kronach, Lichtenfels, sowie Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit einem Zuschuss von 30 %. Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen.

 

Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen verrechnet. 

 

Die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Träger, dem Diakonischen Werk Coburg e.V. ist die vertragliche Grundlage für die Zuschüsse des Landkreises. Die Fortschreibung (Anlage 1) wird hiermit vorgelegt.