Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge für das Jahr 2016 mit der Volkshochschule Coburg Stadt und Land gGmbH, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Seit Februar 2015 bietet die Volkshochschule Coburg auf der Grundlage des Konzeptes „Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familien und Integration (STMAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sprachkurse für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die im Landkreis Coburg leben, an.

 

Während sich zunächst die Zuweisungen der Minderjährigen im Altersspektrum der Berufsschulpflichtigen bewegten und hier die Schulpflicht ggf. nur über eine Beschulung an 1 Tag in der Woche in den Jungarbeiterklassen erfüllt wird. Das war Ende 2014 Auslöser für Gespräche mit der Volkshochschule. Zum einen sollte der intensive Spracherwerb im Vordergrund stehen, zum anderen sollten die jungen Menschen aber auch durch den täglichen Besuch des Sprachkurses analog zum Schulbesuch einen strukturierten Regelalltag erleben.

 

Anfang Oktober starten die Sprachkurse 6 und 7 und es liegen inzwischen folgende Praxiserfahrungen vor:

In den Kursen steht der Spracherwerb im Mittelpunkt, aber genauso gehören das Erlernen von Disziplin, Regeleinhaltung, etc. dazu.

Die Kurse werden von den jungen Menschen als „ihre Klasse“ betrachtet. Dort trifft man auch die, mit denen man nicht mehr zusammen wohnt, weil eine Vermittlung in die Pflegefamilie oder eine Regelwohngruppe stattgefunden hat.

In den Sprachkursen wird nicht nur das Spektrum Analphabet bis fortgeschrittene Schulbildung abgedeckt, sondern auch das von einer Lernbehinderung über eine Normalbegabung bis hin zu hoher Intelligenz. Problematisch ist, dass gerade eine Lernbehinderung bis auf weiteres nicht getestet werden kann, sondern mit Annahmen und Einschätzungen gearbeitet werden muss.

300 Unterrichtsstunden Sprach- und Schrifterwerb mit für die Jugendlichen völlig unbekannten Schriftzeichen legen einen Grundstein für die Beherrschung der deutschen Sprache – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Jugendlichen können sich nach Abschluss des Kurses in Grundzügen verständigen, verstehen aber bereits wesentlich mehr.

Der Sprachkurs ist eine gute Basis für die notwenigen individuellen Planungen: Steht ein weiterer Schulbesuch an und wenn ja, welche Schule/Schulform ist die richtige? Sollte ein Praktikum angestrebt werden oder kann man eine Ausbildung anvisieren? Ist eine durchgehende oder stundenweise Fortsetzung des Sprachkurses angezeigt?

 

Auf diesem Hintergrund wird das System des ersten Spracherwerbs in Kursen der Volkshochschule auch angewandt, obwohl die zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge immer jünger geworden sind (der jüngste ist 12 Jahre alt) und damit die Regelschule besuchen könnten/müssten. Er wird als Basis eingesetzt, um anschließend an die „richtige“ Schule überleiten zu können. Die Planungsgespräche dazu finden deshalb inzwischen unter Einbeziehung des Staatlichen Schulamts und des Fachbereichs Bildung statt.

 

Die vorliegende Vereinbarung (Anlage 1) ist die Fortschreibung 2016 der für 2015 abgeschlossenen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung.

 

Die Ausgaben für den Sprachunterreicht werden auf dem Unterabschnitt 4559, Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verbucht, denen zeitversetzt Einnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Nach Abschluss der Maßnahme werden nämlich die Aufwendungen je teilnehmendem Jugendlichen ermittelt und in jedem Einzelfall dem überörtlichen, kostenerstattungs-pflichtigen Träger der Jugendhilfe in Rechnung gestellt.