Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2015/2016 über die Stütz-
und Förderklassen 1 – 4, sowie die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2015/2016 über die Stütz-
und Förderklassen 5 und 6, mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG)
gGmbH, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag,
abzuschließen. Die Vereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Seit 10 Jahren wird sehr erfolgreich das
Modell der Stütz- und Förderklassen in Coburg in Kooperation mit der
Heinrich-Schaumberger-Schule durchgeführt.
Kinder aus der Stadt und dem Landkreis
Coburg mit Förderbedarf im Bereich der sozio-emotionalen Entwicklung werden in
Klassen mit max. 8 Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan der Regelschule
beschult und sozialpädagogisch und therapeutisch in der Schule und im
familiären Umfeld begleitet und betreut. Sie sind seelisch behindert und können
aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot
sowohl einer Förder- als auch einer allgemeinen Schule nicht wahrnehmen.
Schule und Jugendhilfe stellen für die
Stütz- und Förderklassen anteilig personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung.
Bis zum vergangenen Schuljahr war das
Angebot auf die Klassen 1 bis 4 begrenzt. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde es auf
auch die Klassen 5 und 6 ausgeweitet. Ziel der Stütz- und Förderklassen ist,
nach ca. 2 Jahren die Rückkehr an die Regelschule realisieren zu können; das
gilt auch für die Schüler der Klassen 5 und 6. Zum jetzigen Schuljahr wurde
dementsprechend eine weitere Klasse eingerichtet, da die bisherigen
Fünftklässler jetzt die Klasse 6 besuchen.
Eine Ausweitung auch auf die Klassen 7 - 9
wird erst nach Auswertung einer 2jährigen Laufzeit der Klassen 5 und 6
angegangen, um diese Erfahrungen konzeptionell zu berücksichtigen. Eine solche
Vorgehensweise hatte sich bereits in der Entwicklungsphase für die Klassen 5
und 6 als positiv erwiesen.
Für die beiden Bereiche –Klassen 1 – 4 und Klassen 5 und 6- wurden
getrennte Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
abgeschlossen, da sich die pädagogische Arbeit und der damit verbundene
Personalbedarf unter Berücksichtigung des Alters der Kinder unterscheiden.
Diese Differenzierung soll beibehalten werden.
Die Fortschreibung der beiden Leistungsvereinbarungen ist in den Anlagen
1 und 2 beigefügt.
Für das laufende Jahr entstehen durch die Einrichtung einer weiteren
Klasse keine Mehrkosten. Diese sind bereits in der Haushaltsplanung 2015 mit
berücksichtigt worden. Ausgehend davon, dass es bei der bisherigen Verteilung
-1/3 der Schülerinnen und Schüler kommen aus der Stadt, 2/3 aus dem Landkreis-
sind für 2016 ca. 37.000 € mehr erforderlich.