Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2015/2016 über die Stütz- und Förderklassen 1 – 4, sowie die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2015/2016 über die Stütz- und Förderklassen 5 und 6, mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) gGmbH, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarungen sind Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Seit 10 Jahren wird sehr erfolgreich das Modell der Stütz- und Förderklassen in Coburg in Kooperation mit der Heinrich-Schaumberger-Schule durchgeführt.

Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Coburg mit Förderbedarf im Bereich der sozio-emotionalen Entwicklung werden in Klassen mit max. 8 Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan der Regelschule beschult und sozialpädagogisch und therapeutisch in der Schule und im familiären Umfeld begleitet und betreut. Sie sind seelisch behindert und können aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl einer Förder- als auch einer allgemeinen Schule nicht wahrnehmen. 

Schule und Jugendhilfe stellen für die Stütz- und Förderklassen anteilig personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung.

 

Bis zum vergangenen Schuljahr war das Angebot auf die Klassen 1 bis 4 begrenzt. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde es auf auch die Klassen 5 und 6 ausgeweitet. Ziel der Stütz- und Förderklassen ist, nach ca. 2 Jahren die Rückkehr an die Regelschule realisieren zu können; das gilt auch für die Schüler der Klassen 5 und 6. Zum jetzigen Schuljahr wurde dementsprechend eine weitere Klasse eingerichtet, da die bisherigen Fünftklässler jetzt die Klasse 6 besuchen.

 

Eine Ausweitung auch auf die Klassen 7 - 9 wird erst nach Auswertung einer 2jährigen Laufzeit der Klassen 5 und 6 angegangen, um diese Erfahrungen konzeptionell zu berücksichtigen. Eine solche Vorgehensweise hatte sich bereits in der Entwicklungsphase für die Klassen 5 und 6 als positiv erwiesen.

 

Für die beiden Bereiche –Klassen 1 – 4 und Klassen 5 und 6- wurden getrennte Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abgeschlossen, da sich die pädagogische Arbeit und der damit verbundene Personalbedarf unter Berücksichtigung des Alters der Kinder unterscheiden. Diese Differenzierung soll beibehalten werden.

 

Die Fortschreibung der beiden Leistungsvereinbarungen ist in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Für das laufende Jahr entstehen durch die Einrichtung einer weiteren Klasse keine Mehrkosten. Diese sind bereits in der Haushaltsplanung 2015 mit berücksichtigt worden. Ausgehend davon, dass es bei der bisherigen Verteilung -1/3 der Schülerinnen und Schüler kommen aus der Stadt, 2/3 aus dem Landkreis- sind für 2016 ca. 37.000 € mehr erforderlich.