Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2016 mit dem Kinderschutzbund Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Der Kinderschutzbund Coburg bietet seit 10 Jahren 1x jährlich beginnend im November ein Gruppenangebot für Kinder im Grundschulalter an, die Schwierigkeiten haben, die Trennung ihrer Eltern zu verarbeiten. In 10 Terminen –eingerahmt von einem Elternabend zu Beginn und intensiven Elterneinzelgesprächen nach Abschluss des Gruppenangebotes- erfahren diese Kinder, das andere Kinder ähnliche Gefühle und Erfahrungen haben, sie erleben Unterstützung bei der Verarbeitung ihrer Wahrnehmungen und Erlebnissen und lernen, sich gesund von den Konflikten der Eltern abzugrenzen.

 

Seit 2007 teilen sich die anfallenden Personal- und Sachkosten der Kinderschutzbund, die Stadt Coburg und der Landkreis Coburg zu gleichen Teilen. Der auf den Landkreis entfallende Betrag in Höhe von 1.127 € wird in der Haushaltsstelle 4552.7600 „Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII“ verbucht.

Grundlage dafür ist eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, die in ihrer Fortschreibung für 2016 der Anlage 1 zu entnehmen ist.