Beschluss:
Der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2016 mit dem
Kinderschutzbund Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel
durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt:
Der Kinderschutzbund
Coburg bietet seit 10 Jahren 1x jährlich beginnend im November ein
Gruppenangebot für Kinder im Grundschulalter an, die Schwierigkeiten haben, die
Trennung ihrer Eltern zu verarbeiten. In 10 Terminen –eingerahmt von einem
Elternabend zu Beginn und intensiven Elterneinzelgesprächen nach Abschluss des
Gruppenangebotes- erfahren diese Kinder, das andere Kinder ähnliche Gefühle und
Erfahrungen haben, sie erleben Unterstützung bei der Verarbeitung ihrer
Wahrnehmungen und Erlebnissen und lernen, sich gesund von den Konflikten der
Eltern abzugrenzen.
Seit 2007 teilen
sich die anfallenden Personal- und Sachkosten der Kinderschutzbund, die Stadt
Coburg und der Landkreis Coburg zu gleichen Teilen. Der auf den Landkreis
entfallende Betrag in Höhe von 1.127 € wird in der Haushaltsstelle 4552.7600
„Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII“ verbucht.
Grundlage dafür ist
eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, die in ihrer
Fortschreibung für 2016 der Anlage 1 zu entnehmen ist.