Beschluss:
Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die
vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem
Blauen Kreuz in Deutschland, Ortsverein Coburg Stadt und Land, vorbehaltlich
der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2016 abzuschließen.
Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Das Blaue Kreuz in Deutschland e.v. leistet mit seiner Beratungsstelle
Coburg seit Jahren Präventions- und Beratungsarbeit im Suchtmittelbereich.
Das Angebot wird von der Stadt und dem Landkreis Coburg bezuschusst. Im
Landkreis Coburg ist dabei eine Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung Grundlage.
Neben
strukturellen Angeboten, von Vorträgen bis zur alkoholfreien Cocktailbar
WunderBar, bietet das Blaue Kreuz Gruppen und Einzelgespräche für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene aus suchtbelasteten Familien und
suchtgefährdete junge Menschen an. Diese Einzelfallhilfe beschränkt sich dabei
nicht auf wenige Einzeltermine, sondern ist insbesondere unter dem Aspekt der
Einbeziehung der suchterkrankten Familien durchaus zeitintensiv.
Im Jahr 2014 wurde mit insgesamt 45 Kindern
und Jugendlichen gearbeitet, von denen 21 im Landkreis Coburg wohnen.
In der Sekundär- und Tertiärprävention ist die Zielgruppe
suchtgefährdete und suchtkranke junge Menschen aus Stadt und Landkreis Coburg.
So bedenklich diese Zahl ist, erst recht, wenn bereits 12-jährige diese Form
der Unterstützung brauchen, ist doch positiv anzumerken, dass fast die Hälfte
der Ratsuchenden sich eigeninitiativ an das Blaue Kreuz gewandt haben. Nach wie
vor ist das Hauptthema der Alkoholmissbrauch. In
2014 sind erstmalig auch Beratungen zum Thema Crystal in Anspruch genommen
worden.
Die ausführliche Darstellung ist dem Jahresbericht, der in Anlage 1
beigefügt ist, zu entnehmen.
Der Landkreis fördert diese Aufgabenwahrnehmung (Pflichtleistungen gem.
SGB VIII) mit 10.000 € jährlich. Für 2016 ist die Fortschreibung der
bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
vorgesehen, die einen unveränderten Zuschuss in Höhe von 10.000 € vorsieht (Haushaltsstelle
0.4650.7090). Die Vereinbarung ist als Anlage 2 beigefügt.