Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Landrat wird ermächtigt, im Rahmen der jeweiligen Haushaltsermächtigung bei Bedarf Kredite beim jeweils günstigsten Anbieter selbständig aufzunehmen. Ist der Landrat

–außerhalb der offiziellen Vertretungsregelung- wegen Abwesenheit verhindert zu entscheiden, geht diese Befugnis auf den Stellvertreter des Landrats, bei dessen Verhinderung auf den weiteren Stellvertreter des Landrats über.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss ist in der nächsten Sitzung von der jeweiligen Kreditaufnahme zu informieren.

 

Die Umschuldung eines Kommunaldarlehens über 344.208,95 € zum 15.09.2015 wird ge­nehmigt.

 

Bei Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag Coburg ist die Kreditaufnahme als über­tragene Angelegenheit gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 in den § 45 Abs. 2 mit aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

Im Landkreis Coburg war es bisher üblich, dass für die Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltsermächtigung, jeweils noch ein entsprechender Ausführungsbeschluss gefasst wurde. Zuletzt mit Kreistagsbeschluss am 16.07.2015, Vorlage Nr.: 058/2015.

 

Im Zuge der Umschuldung eines Kommunaldarlehens im September 2015 tauchte jedoch die Frage auf, ob auch hierfür ein entsprechender Beschluss hätte herbeigeführt werden müssen. Da sich ja an der Verschuldung des Landkreises an sich nichts ändert, die Umschuldung auch nicht in der Haushaltssatzung aufgeführt ist, ging die Verwaltung zunächst von einem laufenden Geschäft der Verwaltung aus. Im Nachhinein wurde jedoch festgestellt, dass auch hierfür bisher immer ein Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vorher herbeigeführt wurde.

 

Entsprechende Rückfragen bei einigen benachbarten Landkreisen (Kronach, Lichtenfels und Bamberg) haben ergeben, dass diese den amtierenden Landrat zur Durchführung von Kreditaufnahmen ermächtigen bzw. dies in die Geschäftsordnung als Geschäft der laufenden Verwaltung deklariert haben.

 

Waren früher Kreditangebote noch ein bis zwei Wochen lang gültig, so sind diese heute manchmal nur noch für ein bis zwei Stunden gültig. Auch aus diesem Grund ist es der Verwaltung nicht mehr möglich, die Gremien mit einem konkreten Angebot zu beteiligen und hat sich deshalb in der Vergangenheit auch schon „Generalbeschlüsse“ geben lassen.

 

Da auch in der Kreditwirtschaft die konkreten Auswirkungen einer sich immer schneller vollziehenden globalen und regionalen Entwicklung spürbar werden und sich mit zunehmenden Tempo auch die Rahmenbedingungen für das kommunale Handeln verändern, ist es nach Ansicht der Verwaltung an der Zeit, mit diesem Wandel Schritt zu halten. Aus diesem Grund sollte der amtierende Landrat ermächtigt werden, im Rahmen der jeweiligen Haushaltsermächtigung bei Bedarf Kredite beim jeweils günstigsten Anbieter selbständig aufzunehmen. Der Kreis-und Strategieausschuss ist dann jeweils in der nächsten Sitzung von der Kreditaufnahme zu informieren.


aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan schlägt vor, den Beschlussvorschlag im 1. Absatz zu ändern. Bei Abwesenheit des Landrats solle nicht der Kämmerer ermächtigt werden, sondern die Stellvertreter des Landrats.

 

Dem Vorschlag wird aus den Reihen des Gremiums zugestimmt.