Sachverhalt:
1.
Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan 2015
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 21.04.2015 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 17.07.2015 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. Anschließend wurde die Haushaltssatzung amtlich bekannt gemacht (Coburger Amtsblatt vom 07.08.2015) und der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Daraufhin trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
2.
Haushaltsrechnung
zum 31.07.2015
a. Verwaltungshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2014 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2014 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
68.200.000 |
46.254.723 |
67,8 |
33.828.696 |
49,6 |
Ausgaben |
68.200.000 |
43.370.403 |
63,6 |
35.032.491 |
51,4 |
b. Vermögenshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2014 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2014 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
15.760.000 |
4.049.335 |
25,7 |
1.185.612 |
7,5 |
Ausgaben |
15.760.000 |
7.712.436 |
48,9 |
6.014.989 |
38,2 |
Nachfolgend wird die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dar-gestellt, bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz abzeichnen.
Abwicklung des Verwaltungshaushaltes zum 31.07.2015
c.
Einnahmen
Bei den wichtigsten Einnahmen ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit
folgenden Veränderungen zu rechnen:
Grunderwerbsteueraufkommen
Haushaltsansatz 600.000 €
Stand 31.07.2015 289.970 €
Zu erwartende Mehreinnahmen aufgrund
einer aktualisierten Hochrechnung ./. 100.000 €
Kostenaufkommen
Haushaltsansatz 555.000 €
Stand 31.07.2015 612.088 €
Zu erwartende Mehreinnahmen aufgrund einer
aktualisierten Hochrechnung + 300.000 €
Gebührenaufkommen
Zulassungsstelle bis Juni 2015
Haushaltsansatz 375.000 €
Stand 498.000 €
Mehreinnahme + 123.000 €
Kfz-Steuer
Anteil
Haushaltsansatz 486.000 €
Stand 510.000 €
Zu erwartende Mehreinnahmen aufgrund
höherer km-Pauschalen + 24.000 €
Erstattungen
Förderschulen (Abrg. Vorjahre)
Haushaltsansatz 0 €
voraussichtlicher Stand 70.000 €
Mehreinnahme + 70.000 €
Zuweisungen
Schülerbeförderung
Haushaltsansatz 1.629.000 €
Stand 1.648.000 €
Zu erwartende Mehreinnahmen aufgrund
höherer Zuweisung + 19.000 €
Personalkostenerstattungen
Mindereinnahmen aufgrund Rückzahlungen bzw. wg. - 50.000 €
Auslaufen
von Förderungen etc. rund
Summe vorauss. Mehreinnahmen +
386.000 €
d.
Ausgaben
Bei den wichtigsten Ausgaben ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit
folgenden Veränderungen zu rechnen:
Bürgerbegehren
Verkehrslandeplatz
Haushaltsansatz 125.000 €
Stand 73.000 €
Minderausgaben durch weniger Wahlbezirke etc. -52.000 €
Altlastenbeseitigung
bzw. -untersuchung
Haushaltsansatz 0 €
Stand 43.000 €
Hochrechnung 31.12.2015 74.000 €
Mehrausgaben 74.000 €
Kreisstraßenunterhalt (Verkehrssicherung, Winterdienst)
Ausgabeansatz 236.500 €
Hochrechnung 31.12.2015 291.500 €
Zu erwartende Mehrausgaben (auch aufgrund des reduzierten
Ansatzes) 55.000 €
Schülerbeförderung
Zu erwartende Minderausgaben - 39.000 €
Statikrechnungen
Haushaltsansatz 80.000 €
Derzeitiger Stand 147.000 €
Zu erwartende Mehrausgaben wg. diverser Baumaßnahmen 80.000 €
mit schwieriger Statik (Erstattungen im Rahmen des Bauge-
nehmigungsbescheides vgl. Mehreinnahmen beim Kostenaufkommen)
Sammelnachweis
Personalausgaben
Ausgabeansatz 12.355.700 €
Hochrechnung Personalamt 12.465.800 €
voraussichtliche Mehrrausgaben rd. - 110.000 €
Summe vorauss. Mehrausgaben -
228.000 €
Der geringe Saldo aus voraussichtlichen Mehreinnahmen und voraussichtlicher Mehrausgaben von + 158.000 € lässt erwarten, dass die mit 3.200.150 € veranschlagte Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mindestens erwirtschaftet werden kann.
3.
Abwicklung
des Vermögenshaushaltes zum 31.07.2015
Die Zuschüsse für die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen werden je nach Baustand und nach vorliegendem Zuwendungsbescheid rechtzeitig abgerufen. Soweit Einnahmeansätze vorhanden sind, die nicht vollständig oder noch gar nicht abgerufen werden können (z. B. Kreisstraße CO 13, Baumaßnahme Staatliche Realschule Coburg II) stehen auf der Ausgabenseite aber auch keine entsprechenden Ausgaben gegenüber.
Sonstige, evtl. noch nicht vollständig aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage, Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden Haushaltsjahre weniger zu beanspruchen.
Bei den Ausgaben ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit folgenden
Veränderungen zu rechnen:
Möblierung
Erweiterungsbau Landratsamt mit Jobcenter, Kfz-Zulassungsstelle etc.
Haushaltsansatz 180.000 €
Stand 218.530 €
Ursprünglicher Ansatz waren hier 312.000 €. Dieser wurde + 38.530 €
Aufgrund der erfolgten Ausschreibung und der Herausnahme von
Damals noch nicht belegten Räumen auf 180.000 € reduziert.
Durch verschiedene Umzüge (Regionalmanagement, Gesundheitsamt
etc.) wurde jedoch Mobiliar benötigt, welches auch nicht aus dem
Fundus des Landkreises gedeckt werden konnte. Auch im Hinblick
Auf eine einheitliche Ausstattung des Erweiterungsbaus wurde hier
Der Auftrag erhöht.
Bewegliche
Sachen des Anlagevermögens für Kreisstraßen
Haushaltsansatz 2.000 €
Stand 15.887€
Hier wurde aufgrund einer Anordnung des Stellvertreter + 13.887 €
des Landrats ein dringend notwendiger Laser für die Vermessung der Kreisstraßen etc. angeschafft.
Summe Mehrausgaben +
52.417 €
4.
Resümee
des Finanzzwischenberichtes:
Zusammenfassend kann Folgendes festgestellt werden:
Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt bewegen sich bei den finanziell bedeutsamen Haushaltsstellen außer den geschilderten Abweichungen weitgehend im Rahmen der Ansätze. Nach gegenwärtigem Stand ist gegenüber der Veranschlagung mit Nettomehreinnahmen von + 158.000 € zu rechnen.
Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen in der Tendenz bisher keine erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass bislang keine größeren Haushaltsüberschreitungen zu verzeichnen sind
Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen auch dafür, entsteht im Verwaltungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.
Als große Unsicherheit beim Haushaltsabschluss 2015 sind die Erstattungen des Landes sowohl für die Asylanten als auch für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge anzusehen. Hier geht der Landkreis in nicht unerhebliche Vorleistungen. Problematisch zeigen sich hier auch die recht umfangreichen und schwierigen Abrechnungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die mit dem vorhandenen Personal (fast) nicht mehr zu leisten sind. Ob hier die Rechnungen alle rechtzeitig erstellt werden können und ob dann die Erstattungen für die Asylanten und für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge rechtzeitig bis zum Abschluss des Jahres 2015 erfolgen, bleibt abzuwarten.
Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.
Die Einnahme- und Ausgabemittel im Vermögenshaushalt wurden bislang nur sehr gering in Anspruch genommen. Dies ist dadurch begründet, dass ein Teil der für 2015 vorgesehenen Tiefbaumaßnahmen wegen der späten Bewilligung verschoben werden mussten. Auch konnten notwendig werdende Ausgaben in der ersten Jahreshälfte zum Teil noch aus vorhandenen Haushaltsresten beglichen werden.
Auf der Ausgabenseite bewirken das Verschieben der Maßnahmen und die sonstigen zu erwartenden Einsparungen Minderausgaben, weshalb mit einem geringen Überschuss des Vermögenshaushaltes von gerechnet werden kann.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann trotzdem ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden.
Der vorstehende Finanzzwischenbericht dient der Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen Beschluss bedarf es nicht, da sich weder abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist, noch erkennbar wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2015 in Kenntnis zu setzen.