„Umbau, Erweiterung und Generalsanierung der staatl. Realschule Coburg II“ (BA3)

 

 

Dringliche Anordnung zur Erteilung von Nachträgen an die Firma HTS vom 06.08.2015

 

Anlagen:        Nachtragsschreiben Nr.:4 Fa. HTS Frankenbau GmbH & Co.KG

(Rohbau- und Abrissarbeiten Schadstoffsanierung) –3-fach-

 

                   Nachtragsschreiben Nr.:5 Fa. HTS Frankenbau GmbH & Co.KG

(Rohbau- und Abrissarbeiten Schadstoffsanierung) –3-fach-

 

 

Der Bauteil C ist mittlerweile in den Rohbauzustand rückgebaut und anschließend sind Schadstoffuntersuchengen vorgenommen worden.

Hierbei wurde festgestellt, dass in einigen Räumen die Grenzwerte für PCB überschritten werden und eine Formaldehydbelastung vorliegt.

Der baubegleitenden Arbeitsgruppe wurden per Mail 3 Ausführungsalternativen vorgeschlagen:

 

1)    Es werden keine weiteren Maßnahmen durchgeführt, da die offiziellen Grenzwerte unterschritten sind und durch Einbau der abgehängten Decke und Lüftungsanlagen mit permanentem Luftwechsel in den Klassenräumen, später voraussichtlich in der Raumluft eine noch niedrigere Schadstoffkonzentration zu messen sein würde.

 

2)    Die Pressspanteile bleiben in der Deckenkonstruktion und werden durch Schutzanstrich mit einem zugelassenen dreischichtigen System versiegelt.

 

3)    Die Pressspanteile werden ausgebaut und somit sämtliche Formaldehydquellen sicher beseitigt.

 

Nach abwägen der Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen und Berücksichtigung der Kosten gegenüber eventuellen Gesundheitlichen Schäden wurde mehrheitlich für die Variante 3 gestimmt (siehe Ausdrucke der Mails).

 

Der Abbruch und die Entsorgung der mit Formaldehyd belasteten Schalung in der Kassettendecke beläuft sich auf ca. 132.020,-€ (Netto). Der Nachtrag für die Sanierung der PCB-haltigen Fugen beläuft sich auf 34.150- €(Netto).

Die Mehrkosten für den Landkreis Coburg belaufen sich Brutto auf 195.579,38 €.

 

Da die nächste Sitzung des Schul- und Kulturausschusses nach dem derzeitigen Stand erst am 29.10.2015 vorgesehen ist, der Nachtrag jedoch wegen des Baufortschrittes vergeben werden muss, ist es notwendig, eine dringliche Anordnung (Art. 34 Abs. 3 LKrO, § 47 GSchO KT) für die Mehrkosten von brutto rund 195.579,38 € zu erlassen.

 

Dem Landrat wird vorgeschlagen, folgende dringliche Anordnung zu erlassen:

 

„Der Firma HTS Frankenbau GmbH+Co.KG werden im Wege einer dringlichen Anordnung die Nachträge 4 und 5 mit Mehrkosten von Brutto 195.579,38 € vergeben, somit ergibt sich eine Gesamtauftragssumme insgesamt über 957.231,50 €.“