Sitzung: 26.10.2015 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
„Umbau, Erweiterung und
Generalsanierung der staatl. Realschule Coburg II“ (BA3)
Dringliche Anordnung zur Erteilung von
Nachträgen an die Firma HTS vom 06.08.2015
Anlagen: Nachtragsschreiben Nr.:4 Fa. HTS
Frankenbau GmbH & Co.KG
(Rohbau- und Abrissarbeiten
Schadstoffsanierung) –3-fach-
Nachtragsschreiben Nr.:5 Fa.
HTS Frankenbau GmbH & Co.KG
(Rohbau- und Abrissarbeiten
Schadstoffsanierung) –3-fach-
Der Bauteil C ist
mittlerweile in den Rohbauzustand rückgebaut und anschließend sind
Schadstoffuntersuchengen vorgenommen worden.
Hierbei wurde
festgestellt, dass in einigen Räumen die Grenzwerte für PCB überschritten
werden und eine Formaldehydbelastung vorliegt.
Der baubegleitenden
Arbeitsgruppe wurden per Mail 3 Ausführungsalternativen vorgeschlagen:
1)
Es
werden keine weiteren Maßnahmen durchgeführt, da die offiziellen Grenzwerte
unterschritten sind und durch Einbau der abgehängten Decke und Lüftungsanlagen
mit permanentem Luftwechsel in den Klassenräumen, später voraussichtlich in der
Raumluft eine noch niedrigere Schadstoffkonzentration zu messen sein würde.
2)
Die
Pressspanteile bleiben in der Deckenkonstruktion und werden durch
Schutzanstrich mit einem zugelassenen dreischichtigen System versiegelt.
3)
Die
Pressspanteile werden ausgebaut und somit sämtliche Formaldehydquellen sicher
beseitigt.
Nach abwägen der
Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen und Berücksichtigung der Kosten
gegenüber eventuellen Gesundheitlichen Schäden wurde mehrheitlich für die
Variante 3 gestimmt (siehe Ausdrucke der Mails).
Der Abbruch und die
Entsorgung der mit Formaldehyd belasteten Schalung in der Kassettendecke
beläuft sich auf ca. 132.020,-€ (Netto). Der Nachtrag für die Sanierung der
PCB-haltigen Fugen beläuft sich auf 34.150- €(Netto).
Die Mehrkosten für
den Landkreis Coburg belaufen sich Brutto auf 195.579,38 €.
Da die nächste Sitzung des Schul- und Kulturausschusses nach dem
derzeitigen Stand erst am 29.10.2015 vorgesehen ist, der Nachtrag jedoch wegen
des Baufortschrittes vergeben werden muss, ist es notwendig, eine dringliche
Anordnung (Art. 34 Abs. 3 LKrO, § 47 GSchO KT) für die Mehrkosten von brutto
rund 195.579,38 € zu erlassen.
Dem Landrat wird vorgeschlagen, folgende dringliche Anordnung zu
erlassen:
„Der Firma HTS Frankenbau GmbH+Co.KG werden im Wege einer dringlichen
Anordnung die Nachträge 4 und 5 mit Mehrkosten von Brutto 195.579,38 € vergeben, somit ergibt sich eine Gesamtauftragssumme
insgesamt über 957.231,50 €.“