Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Mit der Gesetzesänderungen des Bayerischen Naturschutzgesetztes aus dem Jahre 2011 in Verbindung mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 01.09.2014 wurde es dem Verursacher eines Eingriffes in Natur und Landschaft wesentlich erleichtert, den notwendigen Ausgleich (Kompensation) in Form einer Geldzahlung, dem sog. Ersatzgeld zu leisten. Voraussetzung ist, dass der unvermeidbare Eingriff nicht in angemessener Frist (durch Maßnahmen) auszugleichen oder zu ersetzen ist. Die Ersatzgelder sind an den Bayerischen Naturschutzfonds zu entrichten und können von der jeweilig örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden. D.h. die aufgelaufenen Gelder aus Eingriffen im Landkreis Coburg können auch nur von der UNB am Landratsamt Coburg verwendet werden.

 

Im Art. 7 BayNatSchG heißt es jedoch:

 

… Ersatzgelder sind im Bereich der vom Eingriff räumlich betroffenen Unteren Naturschutzbehörde nach deren Bestimmung für Maßnahmen des Naturschutzes … zu verwenden.

Eine Verwendung in anderen Bereichen (örtlich) ist möglich, wenn die betroffenen Unteren Naturschutzbehörden ihr Einvernehmen erteilt haben oder nach Bestimmung der Obersten Naturschutzbehörde, sofern Mittel nach zwei Jahren nicht für konkrete Maßnahmen verwendet worden sind.

 

Das Ersatzgeld ist für Maßnahmen des Naturschutzes herzunehmen. Zu den Maßnahmen zählen überschlägig 1/3 für den Grunderwerb, 1/3 für die Durchführung der Maßnahme und 1/3 für die Planung und für die Pflege bis zum Erreichen des Zielzustandes.

 

Eingegangene Ersatzgelder

 

Ersatzgeld wird in der Regel für nicht ausgleichbare Eingriffe in das Landschaftsbild für Stromtrassen, Windkraftanlagen oder Mobilfunkmasten entrichtet.

Für die sich im Bau befindliche 380 kV-Leitung wurde vom Eingriffsverursacher Tennet eine Summe von 1.022.102,00 € an den Bayerischen Naturschutzfond für die UNB am Landratsamt Coburg überwiesen. Diese Summe steht der Unteren Naturschutzbehörde aktuell zur Verfügung.

 

Für die genehmigte Windenergieanlage am Kraiberg (Bereich Neustadt/Sonnefeld) wurde ein Ersatzgeld von 414.047,00 € festgesetzt. Mit Baubeginn (Gerichtsverfahren noch anhängig) ist dieser Betrag von der Wind Strom Sonnefeld GmbH & Co.KG zu überweisen.

 

Daneben sind noch einige kleinere Eingänge für diverse Eingriffe (Gewerbeanbauten, Erhöhung von Mobilfunkmasten, Solaranlagen etc.) zu verzeichnen, die in den letzten 2 ½ Jahren zusammen jedoch nicht mehr als 30.000,00 € betrugen.

 

Das aktuelle Guthaben der Naturschutzbehörde des Landkreises Coburg liegt bei 1.020.359,-- €.

 

Verwendung der Ersatzgelder

 

Die Ersatzgelder können für alle Maßnahmen des Naturschutzes herangezogen werden. Voraussetzung ist, die Maßnahme führt zu einer Verbesserung des Naturhaushaltes und/oder des Landschaftsbildes. Zur Durchführung solcher Maßnahmen ist es notwendig, den Zugriff auf die Flächen zu erhalten. Dies ist nur durch den Ankauf der Flurstücke möglich. Für den Flächenankauf wird etwa 1/3 des Ersatzgeldes angesetzt. In folgenden Bereichen soll das Ersatzgeld überwiegend eingesetzt werden:

 

  • Im Bereich der Bruchschollenkuppen vom Weinberg bei Gestungshausen über den Plestener Berg, dem Fechheimer Berg bis hin zum Weinberg bei Mönchröden soll durch gezielte Biotopschaffungsmaßnahmen (Heckenpflanzungen mit Saum und Lesesteinhaufen, Schaffung von Magerrasen, Waldumgestaltung etc.) die Lebensraumqualität insbesondere der Schlingnatter (und damit aller wärmeliebenden Arten) verbessert werden.

  • Im Nahbereich des „Grünen Bandes“ sollen Ackerflächen in strukturreiche Magerrasen, extensive Wiesen oder Weiden umgewandelt werden.

  • Im Bereich der Stromtrasse sollen durch gezielte Pflanzungen von Feldgehölzen und Hecken die Eingriffe in das Landschaftsbild abgemildert werden.

  • Zur Verbesserung der Lebensraumsituation der Amphibien sollen Teiche erworben oder neu angelegt werden.

  • Ehemalige Bierkeller oder Kellerrechte sollen erworben und entsprechend den Ansprüchen von überwinternden Fledermäusen umgestaltet und gesichert werden.

  • Wälder mit nicht standortgerechten Baumartenzusammensetzungen oder entsprechende Aufforstungen sollen erworben und in Anlehnung an die potentiell natürliche Vegetation umgewandelt werden.

  • Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen in FFH- oder Vogelschutzgebieten oder sonstigen Schutzgebieten sollen extensiviert werden.

 

Derzeit befindet sich die UNB für 10 Flächen in ersten Kaufverhandlungen. Es handelt sich zusammen um ca. 9 ha im Bereich Ahlstadt (2 Flächen), Fechheim (2), Kleingarnstadt (4) und eine Waldfläche in Wildenheid sowie eine Aufforstung in Plesten.

In Ahlstadt und bei 2 Flächen in Kleingarnstadt ist der Pächter der Flächen auch (Mit-)Eigentümer des Flurstückes. Die anderen Pächter wurden informiert.

In der Gemarkung Birkach sollen 2 Kellerrechte erworben werden.

 

Die erste Kostenschätzung für den Kauf dieser Flächen, die Durchführung der Maßnahmen sowie die Pflege bis zur Erreichung der Zielvorstellung liegt bei rund 300.000 €.

 

Weitere Maßnahmen sollen, vorwiegend in den oben genannten Bereichen, möglichst zügig umgesetzt werden.