Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Aufgrund der Haushaltsermächtigung 2015 nimmt der Landkreis Coburg nach der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Regierung von Oberfranken entsprechende Kredite bis zu 3.945.000 € auf.

 

Bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung und bei einer entsprechenden Kassenlage können nach Art. 63 Abs. 2 LKrO Kredite bis zu einem Betrag von 1.380.000 € aufgenommen werden.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die entsprechenden Verträge zu den geeignetsten Bedingungen abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

In der am 21.04.2015 vom Kreistag erlassenen Haushaltssatzung 2015 ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.945.000 € festgesetzt. Diese Kreditermächtigung ist im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung der Haushaltssatzung 2015 durch die Regierung von Oberfranken genehmigungspflichtig. Die Regierung, wird voraussichtlich wie in den Vorjahren, die derzeitige Verschuldung und den weiteren Anstieg der Verschuldung in den kommenden Finanzplanungsjahren sehr kritisch sehen. Die entsprechende Genehmigung der Haushaltssatzung liegt noch nicht vor. Die Regierung wird jedoch, wie in den Vorjahren auch, erwarten, dass Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, verstärkt zur Verminderung des Kreditbedarfs verwendet werden.

 

Auch wenn derzeit noch nicht erkennbar ist, welcher genaue Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2015 notwendig wird, ist die erforderliche Einzelentscheidung durch die Beschlussgremien des Landkreises in die Wege zu leiten. Selbstverständlich werden vor einer Kreditaufnahme alle anderen Deckungsmittel (Zuschüsse, Zuführung vom Verwaltungshaushalt etc.) voll ausgeschöpft, so dass die gesetzliche Zulässigkeit uneingeschränkt vorliegt. Infolge des derzeit günstigen Zinsniveaus kann es jedoch durchaus sinnvoll und zweckmäßig sein, unabhängig vom Erfordernis diese Kreditermächtigung in 2015 als Vorgriff für die kommenden Jahre in voller Höhe auszuschöpfen.

 

Da eventl. bei der Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken aufgrund der späteren Beschlussfassung über den Kreishaushalt bereits ein Kreditbedarf bestehen könnte, können vorgriffsweise nach Art. 63 Abs. 2 LKrO Kredite bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrages der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufgenommen werden.

 

In den Vorjahren waren folgende Kreditaufnahmen festgesetzt:

 

Haushaltsjahr

Kreditsumme in €

2011

4.535.000,00

2012

4.525.000,00

2013

7.100.000,00

2014

6.065.000,00

Summe

22.225.000,00

durchschnittlicher Betrag

5.556.250,00

davon ¼

1.389.062,50

= rund

1.380.000,00

 

Nach Art. 56 Abs. 2 der Landkreisordnung dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Diese Einschränkung gilt auch für den Kreditumfang.

 

Hinsichtlich des Verfahrens zur Kreditaufnahme sind mehrere Grundsätze zu beachten, deren Anwendung im Hinblick auf den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit geboten ist (z.B. Einholen von Vergleichsangeboten, Effektivzinssatz, Konditionen marktüblich etc.).

 

Weil der Abschluss eines Kreditvertrages ein Tagesgeschäft ist und zum anderen der genaue Zeitpunkt des Bedarfs an Fremdmitteln nicht zu taxieren ist, wurde in der Vergangenheit der Landrat ermächtigt, im Interesse einer Zinskostenminimierung zu einem günstigen Zeitpunkt über das geeignetste Angebot zu entscheiden.

 

Wie bereits in den Vorjahren, besteht auch in 2015 die Möglichkeit, Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur über einen KfW-Kommunalkredit bzw. einem Investkredit Kommunal der BayernLabo oder der LfA Förderbank Bayern mit einer zehnjährigen Zinsbindung zinsgünstig zu finanzieren. Aus diesen Programmen kann der Jahreskreditbedarf je nach Investitionsvorhaben in der Regel mindestens 50% der förderfähigen Investitionskosten gedeckt werden. Der verbleibende Restbetrag der Kreditermächtigung sollte wie in den Vorjahren nach dem bisherigen Verfahren auf dem Kapitalmarkt ausgeschöpft werden.

 

Im vergangenen Haushaltsjahr 2014 belief sich die Kreditermächtigung auf 6.065.000 €, die jedoch nur mit  3.700.000 € in Anspruch genommen wurde. Über 1.500.000 € wurde ein Haushaltseinnahmerest gebildet, die restlichen 865.000 € wurden nicht aufgenommen.

 

Hinzu kommen aus dem Haushaltsjahr 2013 noch Kreditaufnahmen von 6.815.000 € somit wurden in 2014 insgesamt 10.515.000 € neue Kredite aufgenommen. Im Einzelnen wurden in 2014 folgende Kredite aufgenommen:

 

580.000 € bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

Laufzeit 5 Jahre

variabler Zinssatz (derzeit 0,450 %)

4.057.000 € bei der Bayern LB

Laufzeit 30 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 1,480 %

743.000 € bei der Bayern LB

Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Jahre

mit 0,00 %

755.000 € bei der LfA Förderbank Bayern

Laufzeit 20 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 1,330 %

400.000 € bei der LfA Förderbank Bayern

Laufzeit 20 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 0,630 %

400.000 € bei der Bayern LB

Laufzeit 20 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 0,650 %

3.000.000 € bei der Bayern LB

Laufzeit 30 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 0,750 %

580.000 € bei LIGA Bank

Laufzeit 30 Jahre

15-jährige Zinsbindung mit 2,210 %

Umschuldung von 672.386,03 € nach Ablauf der Zinsbindung (LB Schleswig-Holstein)

bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

mit 1,100 % Zinsen bis zum Ende der Laufzeit am 30.03.2021.

 

Für 2015 ist eine ähnliche Aufteilung der Kreditermächtigung vorgesehen.