Sitzung: 25.06.2015 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 056/2015
Beschluss:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der
Baumaßnahme Realschule COII die Dachflächen der Bauabschnitte 4 und 5 aus
statischer Sicht für den Aufbau einer Photovoltaikanlage geeignet sind.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche
Installation einer Photovoltaikanlage in einer Größenordnung von ca. 50 kWp in
den Werkplanungen und der Bauausführung zum 4. Bauabschnitt der
Gesamtbaumaßnahme berücksichtigen zu lassen.
Sachverhalt:
Nach Beschluss des Umweltausschusses vom
02.04.2009 sollen Dachflächen von landkreiseigenen Gebäuden im Rahmen künftiger
Um- und Neubauten statisch für die Nutzung durch Photovoltaikanlagen ausgelegt
werden.
Im Vorfeld der Baumaßnahmen an der
Realschule COII wurde im Rahmen der Einsparungen entschieden, aus
wirtschaftlichen Gründen nur die Dächer der drei Klassenzimmer-Gebäude für eine
mögliche (baumaßnahmenunabhängige) Photovoltaiknutzung vorzusehen.
Aktuell sind die Bauabschnitte 1 und 2
weitgehend abgeschlossen (Zweifachsporthalle und Ganztagesbetreuung), der 3.
Bauabschnitt befindet sich im Bau.
Da die bestehende Dachkonstruktion des 3.
Bauabschnitts entgegen der ersten Planung doch erhalten werden kann, jedoch
statisch nicht für eine zusätzliche Belastung ausreicht,
beschränkt sich eine mögliche
Photovoltaik-Nutzung auf die kommenden Bauabschnitte 4 und 5.
Hier sind die Dächer aus statischer Sicht
geeignet.
Seit dem Beschluss 2009 haben sich die
Faktoren für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen stark verändert.
Aktuell lohnt sich eine solche Anlage -rein
wirtschaftlich gesehen- nur, wenn ein Großteil des produzierten Stroms für den
Eigenverbrauch verwendet wird.
Da wir an der Realschule COII bereits ein
Blockheizkraftwerk (BHKW) betreiben, reduziert sich der mögliche Eigenverbrauch
einer solchen Anlage.
Momentan können wir den voraussichtlichen
Stromverbrauch der Realschule COII nach Abschluss der umfangreichen Umbau-,
Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen nur fiktiv ermitteln, da wir bislang kaum
auf belastbare Daten zurückgreifen können.
Der Elektrofachplaner prognostiziert einen
voraussichtlichen monatlichen Strombedarf der Schule von ca. 8.500 kWh.
Auf dieser Grundlage wurde ermittelt, dass
eine Photovoltaikanlage in einer Größenordnung von ca. 50 kWp (entspricht ca.
400 qm Anlagengröße) für die Schule wirtschaftlich sein könnte.
Nach Stellungnahme von Herrn Hinterleitner
(Coburg Stadt und Land aktiv GmbH) wäre es wünschenswert, die Voraussetzungen
für die Installation einer Anlage dieser Größenordnung tatsächlich vorzusehen,
wobei nicht verbindlich zugesagt werden kann, dass sich nach Fertigstellung der
Baumaßnahme die Beurteilungskriterien nicht wieder verändert haben können.
Da wir im Zuge der Umbaumaßnahme die
Möglichkeit haben, eine solche Anlage von vornherein nicht nur statisch,
sondern auch planerisch zu berücksichtigen (Brandschutz, Blitzschutz, Unterbringung von
Wechselrichtern, Leitungsführung, etc.) empfehlen wir, den 4. Bauabschnitt (Bauteil
B) entsprechend planen und so ausführen zu lassen, dass die spätere
Installation einer Photovoltaikanlage hier problemlos möglich wäre.
Dies würde voraussichtlich zusätzliche
Kosten in Höhe von ca. 7.000.-€ verursachen.
Da es bei der momentanen Entwicklung
unwahrscheinlich ist, dass auch auf dem Dach des 5. Bauabschnittes (BT A)
zukünftig eine Photovoltaikanlage installiert wird, kann hier u.E. darauf
verzichtet werden.
aus der Beratung:
Da aus statischer Sicht der Aufbau einer Photovoltaikanlage auf den Bauabschnitten 4. und 5. möglich sei, regen die Ausschussmitglieder nach eingehender Diskussion und nach Aufklärung durch den Klimaschutzbeauftragten -Herrn Gunsenheimer- an, doch die Maßnahme für den 5. Bauabschnitt gleich mit vorzusehen. Die Voraussetzung für das Installieren von Solarzellen solle planerisch für beide Bauabschnitte berücksichtigt werden.
Der Satz „Für den 5. Bauabschnitt sind diesbezüglich keine weiteren Vorbereitungen zu treffen“ wird darum aus dem Beschlussvorschlag gestrichen.