Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Baumaßnahme Realschule COII die Dachflächen der Bauabschnitte 4 und 5 aus statischer Sicht für den Aufbau einer Photovoltaikanlage geeignet sind.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche Installation einer Photovoltaikanlage in einer Größenordnung von ca. 50 kWp in den Werkplanungen und der Bauausführung zum 4. Bauabschnitt der Gesamtbaumaßnahme berücksichtigen zu lassen.

 


Sachverhalt:

 

Nach Beschluss des Umweltausschusses vom 02.04.2009 sollen Dachflächen von landkreiseigenen Gebäuden im Rahmen künftiger Um- und Neubauten statisch für die Nutzung durch Photovoltaikanlagen ausgelegt werden.

 

Im Vorfeld der Baumaßnahmen an der Realschule COII wurde im Rahmen der Einsparungen entschieden, aus wirtschaftlichen Gründen nur die Dächer der drei Klassenzimmer-Gebäude für eine mögliche (baumaßnahmenunabhängige) Photovoltaiknutzung vorzusehen.

 

Aktuell sind die Bauabschnitte 1 und 2 weitgehend abgeschlossen (Zweifachsporthalle und Ganztagesbetreuung), der 3. Bauabschnitt befindet sich im Bau.

Da die bestehende Dachkonstruktion des 3. Bauabschnitts entgegen der ersten Planung doch erhalten werden kann, jedoch statisch nicht für eine zusätzliche Belastung ausreicht,

beschränkt sich eine mögliche Photovoltaik-Nutzung auf die kommenden Bauabschnitte 4 und 5.

Hier sind die Dächer aus statischer Sicht geeignet.

 

Seit dem Beschluss 2009 haben sich die Faktoren für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen stark verändert.

 

Aktuell lohnt sich eine solche Anlage -rein wirtschaftlich gesehen- nur, wenn ein Großteil des produzierten Stroms für den Eigenverbrauch verwendet wird.

Da wir an der Realschule COII bereits ein Blockheizkraftwerk (BHKW) betreiben, reduziert sich der mögliche Eigenverbrauch einer solchen Anlage.

 

Momentan können wir den voraussichtlichen Stromverbrauch der Realschule COII nach Abschluss der umfangreichen Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen nur fiktiv ermitteln, da wir bislang kaum auf belastbare Daten zurückgreifen können.

 

Der Elektrofachplaner prognostiziert einen voraussichtlichen monatlichen Strombedarf der Schule von ca. 8.500 kWh.

Auf dieser Grundlage wurde ermittelt, dass eine Photovoltaikanlage in einer Größenordnung von ca. 50 kWp (entspricht ca. 400 qm Anlagengröße) für die Schule wirtschaftlich sein könnte.

 

Nach Stellungnahme von Herrn Hinterleitner (Coburg Stadt und Land aktiv GmbH) wäre es wünschenswert, die Voraussetzungen für die Installation einer Anlage dieser Größenordnung tatsächlich vorzusehen, wobei nicht verbindlich zugesagt werden kann, dass sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme die Beurteilungskriterien nicht wieder verändert haben können.

 

Da wir im Zuge der Umbaumaßnahme die Möglichkeit haben, eine solche Anlage von vornherein nicht nur statisch, sondern auch planerisch zu berücksichtigen (Brandschutz,  Blitzschutz, Unterbringung von Wechselrichtern, Leitungsführung, etc.) empfehlen wir, den 4. Bauabschnitt (Bauteil B) entsprechend planen und so ausführen zu lassen, dass die spätere Installation einer Photovoltaikanlage hier problemlos möglich wäre.

Dies würde voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 7.000.-€ verursachen.

 

Da es bei der momentanen Entwicklung unwahrscheinlich ist, dass auch auf dem Dach des 5. Bauabschnittes (BT A) zukünftig eine Photovoltaikanlage installiert wird, kann hier u.E. darauf verzichtet werden.

 


aus der Beratung:

Da aus statischer Sicht der Aufbau einer Photovoltaikanlage auf den Bauabschnitten 4. und 5. möglich sei, regen die Ausschussmitglieder nach eingehender Diskussion und nach Aufklärung durch den Klimaschutzbeauftragten -Herrn Gunsenheimer- an, doch die Maßnahme für den 5. Bauabschnitt gleich mit vorzusehen. Die Voraussetzung für das Installieren von Solarzellen solle planerisch für beide Bauabschnitte berücksichtigt werden.

Der Satz „Für den 5. Bauabschnitt sind diesbezüglich keine weiteren Vorbereitungen zu treffen“ wird darum aus dem Beschlussvorschlag gestrichen.