Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Bewerbung des Landkreises Coburg beim Förderprogramm „Bildung integriert“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen und eine Bewerbung abzugeben.

 

Im Stellenplan 2016 ist ein Stellenanteil von 50 % für das Programm „Bildung integriert“ vorzusehen. Die Stelle ist zu besetzen, sofern der Antrag des Landkreises im Förderprogramm „Bildung integriert“ erfolgreich ist.


Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Begleitprogramm „Bildung integriert“ zur Transferinitiative im Kommunalen Bildungsmanagement aufgelegt (Anlage 1, Förderbekanntmachung vom 27.01.2015).

 

Mit dem Förderprogramm „Bildung integriert“ unterstützt das BMBF aktuell bundesweit Kommunen beim Aufbau des Bildungsmanagements und – monitorings. Kommunen können hierzu Konzepte erarbeiten und sich bis 31.10.2015 bewerben.

 

Die Beteiligung der Bildungsregion am Förderprogramm wurde bereits im Bildungsbeirat am 31.03.2015 diskutiert. Der Bildungsbeirat empfiehlt die Bewerbung einstimmig.

 

Für die Entwicklung von Strategien in der Bildungsregion ist das Sammeln von Fakten und Informationen ebenso wie der Austausch und die Vernetzung mit Bildungspartner von besonderer Bedeutung. Der Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements, das Bildung über alle Lebensphasen hinweg in den Mittelpunkt rückt und mit vielen Akteuren vor Ort neue Prozesse anstößt, ist dafür eine wichtige Grundlage. Faktenbasierte Entscheidungen und die regelmäßige Überprüfung von deren Wirkung ermöglichen erst den effizienten Einsatz der vorhandenen Mittel in der Region.

 

Ziel aus Sicht der Verwaltung wären Entwicklung und Aufbau einer einfach zu handhabenden Datengrundlage, die als Arbeitspapier über den Förderzeitraum hinaus weitergeführt werden kann. Im Bereich Bildungsmanagement geht es um die vertiefte Betrachtung einzelner Handlungsfelder entlang des Lebenslaufes unter Einbeziehung vor Ort bereits bestehender Programme, Projekte, Ressourcen und Netzwerke zur Bündelung der Kräfte. Damit soll den regionalen Herausforderungen wie beispielsweise zunehmender Fachkräftemangel, Gestaltung von Übergängen und Auswirkungen des demographischen Wandels und des Flüchtlingszustroms in Bezug auf Bildung strukturiert begegnet werden.

 

Durch das Bundesprogramm können Bezuschussungen der Ausgaben

-      für bis zu zwei Mitarbeiterstellen im Bereich Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring

-      für Personalqualifizierung

-      für IT-Support

erfolgen (Vgl. Nr. 5.1 der Förderbekanntmachung).

 

Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt, die Förderquote für Bayern beträgt 50 % der nachgewiesenen Ausgaben. Der „Kofinanzierungsanteil“ von 50 % kann durch vorhandenes eigenes Personal des Landkreises und somit durch „Eh-Da-Kosten“ nachgewiesen werden (Nr. 5.2 der Förderbekanntmachung).

 

In der Bildungsregion Coburg werden für das Begleitprogramm „Bildung integriert“ insgesamt zwei Vollzeitstellen für erforderlich gesehen. Während der Bereich Bildungsmanagement über vorhandenes Personal in Landkreis und Stadt Coburg abgedeckt werden kann, fehlen die Kapazitäten für Bildungsmonitoring. Im Programm sind beide Bereiche abzudecken.

 

Landkreis und Stadt Coburg haben sich gemeinsam als Bildungsregion zertifizieren lassen.

Ein gemeinsamer Antrag im Förderprogramm „Bildung integriert“ ist aufgrund der Förderrichtlinien nicht möglich. Auch der Antrag durch eine Kommune und die Verrechnung der Kosten über eine Kooperationsvereinbarung sind nicht möglich.

 

Die Verwaltung der Stadt Coburg wird auf Empfehlung des Bildungsbeirates hin ebenfalls ihrem Entscheidungsgremium den Vorschlag zur Antragstellung im Förderprogramm „Bildung integriert“ unterbreiten. Sollten beide Kommunen berücksichtigt werden, würde versucht werden, eine Person in Vollzeit jeweils hälftig durch Landkreis und Stadt Coburg zu beschäftigen.

 

Neben den Personalkosten werden in festgesetztem Umfang Reise- und Fortbildungskosten sowie IT-Software und Support gefördert.

 

Der Landkreis würde seinen Anteil an den förderfähigen Kosten so berechnen, dass er durch bestehendes Personal bzw. Stellenanteile abgedeckt ist. Eine Berechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Gemeinkosten in Höhe von 20 % der Personalkosten (lt. KGSt) und Arbeitsplatzkosten werden nicht gefördert und entstehen somit dem Landkreis rein rechnerisch zusätzlich.

 

Der Förderantrag müsste bis 31.10.2015 gestellt sein. Nach Auskunft der Transferagentur ist nach etwa vier Monaten mit einem Bescheid zu rechnen. Somit würde die Stellenerhöhung erst im Haushaltsjahr 2016 wirksam werden.

 


aus der Beratung:

Während der Diskussion, insbesondere wegen der noch offenen Personalfragen, wird die Presse um 14:55 Uhr gebeten, kurzzeitig den Raum zu verlassen, um die Beratung in einem nichtöffentlichen Teil fortzusetzen (s. Ausführung Seite 3 der Niederschrift über die 5. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 25.06.2015).

Um 15:04 Uhr wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

Die Sitzung wird auf Intervention der Ausschussmitglieder von 15:15 Uhr bis 15:26 Uhr erneut unterbrochen.