Dem
Antrag der CSU-Kreisrätin Renate Schubart-Eisenhardt, die Planungen für beide
Ortsteile der Ortsdurchfahrt Heilgersdorf betreffend der Abschnitte Kreisstraße
CO 9 in Richtung Bischwind und der Kreisstraße CO 6 in Richtung Rothenberg,
wird derzeit nicht entsprochen.
Eine
Vergabe von Planungsleistungen für die gesamte Ortsdurchfahrt Heilgersdorf wird
nach Erstellung des Ausbaubedarfsplanes im Zuge der Haushaltsberatungen für
2016 behandelt.
I. Sachverhalt
In
der Sitzung am 26.11.2014 hat der Bauausschuss des Landkreises Coburg die
Vergabe der Planungsleistungen für den Ausbau Ortsdurchfahrt Heilgersdorf der
Kreisstraße CO 6 an das Ingenieurbüro Koenig und Kühnel beschlossen. Die Planungsleistung
beinhaltet den Bereich der Kreisstraße CO 6 von der Einmündung der Kreisstraße
CO 9 aus Richtung Schloss Wiesen und der Brücke über den Bischwinder Graben mit
einer Ausbaulänge von ca. 370 m.
In
ihrem Antrag bittet die CSU-Kreisrätin Renate Schubart-Eisenhardt die Planungen
auf den gesamten Ortsbereich von Heilgersdorf auszuweiten. Die Kosten hierfür
sollen durch Einsparungen beim Ausbau der Kreisstraße CO 16 in der Ortsdurchfahrt
Oberelldorf-Siedlung gedeckt werden. Der Antrag betrifft folgende Abschnitte
der Kreisstraßen CO 6 und CO 9:
CO 6 von CO 9 bis Ortsende in Richtung Rothenberg: Länge ca. 470 m
CO 6 von Brücke bis zum Ortsende in Richtung Setzelsdorf: Länge ca. 190 m
CO 9 von CO 6 bis Ortsende in Richtung Bischwind: Länge ca. 300 m
Damit
würde sich der Planungsumfang um ca. 250 % erhöhen und zu den derzeit
eingeplanten Haushaltsmitteln für 2015 und 2016 in Höhe von insgesamt 50.000 €
müssten bei einer Auftragserweiterung zusätzlich ca. 80.000 € aufgewendet
werden. Bei Einzelvergabe der Planungsleistungen würde dies mit ca. 130.000 €
zu Buche schlagen. In wie weit dies durch Einsparungen bei der OD
Oberelldorf-Siedlung gegenfinanziert werden kann, ist derzeit noch nicht
absehbar.
Der
Wunsch nach einer Gesamtplanung für die Ortsdurchfahrt Heilgersdorf ist vom
Fachbereich Tiefbau nachvollziehbar, muss aber im Gesamtkonzept aller Kreisstraßen
im Landkreis betrachtet werden. Wegen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung
sind auch Planungsleistungen nur nach Beurteilung aller Gesichtspunkte hinsichtlich
Wirtschaftlichkeit, Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung, Netzfunktion und
Verkehrsqualität zu vergeben. Dazu wird der Fachbereich Tiefbau im Zuge der Haushaltsberatungen
für 2016 einen entsprechend überarbeiteten Ausbaubedarfsplan vorlegen. Da
dieser auch Gemeinschaftsmaßnahmen mit Städten und Gemeinden betrifft, ist neben
der Leistungsfähigkeit des Landkreises auch die der betroffenen Kommunen mit zu
berücksichtigen. Auf dieser Grundlage ist dann das Investitionsprogramm entsprechend
aufzubauen und sind erforderliche Planungsleistungen zu vergeben.