Beschluss: einstimmig

Dem Antrag der CSU-Kreisrätin Renate Schubart-Eisenhardt, die Planungen für beide Ortsteile der Ortsdurchfahrt Heilgersdorf betreffend der Abschnitte Kreisstraße CO 9 in Richtung Bischwind und der Kreisstraße CO 6 in Richtung Rothenberg, wird derzeit nicht entsprochen.

 

Eine Vergabe von Planungsleistungen für die gesamte Ortsdurchfahrt Heilgersdorf wird nach Erstellung des Ausbaubedarfsplanes im Zuge der Haushaltsberatungen für 2016 behandelt.

 


 

I. Sachverhalt

 

In der Sitzung am 26.11.2014 hat der Bauausschuss des Landkreises Coburg die Vergabe der Planungsleistungen für den Ausbau Ortsdurchfahrt Heilgersdorf der Kreisstraße CO 6 an das Ingenieurbüro Koenig und Kühnel beschlossen. Die Planungsleistung beinhaltet den Bereich der Kreisstraße CO 6 von der Einmündung der Kreisstraße CO 9 aus Richtung Schloss Wiesen und der Brücke über den Bischwinder Graben mit einer Ausbaulänge von ca. 370 m.

 

In ihrem Antrag bittet die CSU-Kreisrätin Renate Schubart-Eisenhardt die Planungen auf den gesamten Ortsbereich von Heilgersdorf auszuweiten. Die Kosten hierfür sollen durch Einsparungen beim Ausbau der Kreisstraße CO 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf-Siedlung gedeckt werden. Der Antrag betrifft folgende Abschnitte der Kreisstraßen CO 6 und CO 9:

 

CO 6 von CO 9 bis Ortsende in Richtung Rothenberg:                         Länge ca. 470 m

CO 6 von Brücke bis zum Ortsende in Richtung Setzelsdorf:                Länge ca. 190 m

CO 9 von CO 6 bis Ortsende in Richtung Bischwind:                           Länge ca. 300 m

 

Damit würde sich der Planungsumfang um ca. 250 % erhöhen und zu den derzeit eingeplanten Haushaltsmitteln für 2015 und 2016 in Höhe von insgesamt 50.000 € müssten bei einer Auftragserweiterung zusätzlich ca. 80.000 € aufgewendet werden. Bei Einzelvergabe der Planungsleistungen würde dies mit ca. 130.000 € zu Buche schlagen. In wie weit dies durch Einsparungen bei der OD Oberelldorf-Siedlung gegenfinanziert werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Der Wunsch nach einer Gesamtplanung für die Ortsdurchfahrt Heilgersdorf ist vom Fachbereich Tiefbau nachvollziehbar, muss aber im Gesamtkonzept aller Kreisstraßen im Landkreis betrachtet werden. Wegen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung sind auch Planungsleistungen nur nach Beurteilung aller Gesichtspunkte hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung, Netzfunktion und Verkehrsqualität zu vergeben. Dazu wird der Fachbereich Tiefbau im Zuge der Haushaltsberatungen für 2016 einen entsprechend überarbeiteten Ausbaubedarfsplan vorlegen. Da dieser auch Gemeinschaftsmaßnahmen mit Städten und Gemeinden betrifft, ist neben der Leistungsfähigkeit des Landkreises auch die der betroffenen Kommunen mit zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage ist dann das Investitionsprogramm entsprechend aufzubauen und sind erforderliche Planungsleistungen zu vergeben.