1.    Landrat Michael Busch gibt bekannt, dass der vorgesehene TOP Ö 7 „Nachträgliche Zustimmung zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters und Anpassung des Stammkapitals der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH“ -aufgrund der heute eingegangene E-Mail von der Regierung von Oberfranken, Stefan Lingrön- abgesetzt wird.

 

Der Vorsitzende verliest die E-Mail. Diese ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Der Tagesordnungspunkt N 4 „Fortschreibung Nahverkehrsplan; Weiterentwicklung Bedienungsmodell für den Landkreis Coburg“ ist infolge der öffentlichen Bekanntmachung in den vorberatenden Ausschüssen, im öffentlichen Teil unter TOP Ö 7 zu behandeln.

 

2.    Frank Schäfer berichtet, für den Partybus am Tingel-Tangel-Festival von Bad Rodach nach Coburg hat es 18 Voranmeldungen gegeben. Jedoch standen am Abend 70 Fahrgäste an der Bushaltestelle. Dies soll in Zukunft nicht mehr passieren. Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden gebeten, in ihren Gemeinden darauf hinzuweisen, dass für die Planung des Partybusses eine Voranmeldung wichtig ist.

 

3.    Angelika Sachtleben informiert, dass die Tagung der Seniorenbeauftragten durch den Fachbeirat Senioren ersetzt wird. Die Vertreter aus den Sozialverbänden werden wieder mit aufgenommen. Der Fachbeirat Senioren wird rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren tagen, um eine Empfehlung für seniorenrelevanten Themen abgeben zu können.

 

4.    Der Landkreis Coburg konnte im Rahmen des lfd. Planfeststellungsverfahrens zum Verkehrslandeplatz Einwendungen erheben.

 

Der Landrat geht davon aus, dass der Landkreis als Mitgesellschafter der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz und damit als Befürworter des Baues, keine Einwendungen erhebt.

Sollte dies das Gremium anders sehen, wäre eine Sondersitzung am 28.05.2015 die einzige Möglichkeit diese Einwendung zu beschließen. Er gehe davon aus, dies wird nicht erforderlich sein.

 

Ungeachtet davon haben die Fachstellen des Landratsamtes Coburg Stellung zum Projekt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bezogen.

 

Die schriftliche Stellungnahme wird den Mitgliedern des Kreistages in Kürze als vertrauliche Information zur Verfügung gestellt werden. Die endgültige Version wird zur Vorlagetermin (25.05.2015) vorliegen.