Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Aufforderung durch den Fördergeber bewirbt sich der Landkreis Coburg frist- und formgerecht um das Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextre­mismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ mit dem Ziel, im Coburger Land eine lokale Partnerschaft Demokratie einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Leitlinie vom 18.09.2014 schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein bundesweites Förderprogramm „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ zur Förderung lokaler „Partner­schaften für Demokratie“ aus Bundesmitteln aus. Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre ausgelegt und fußt auf dem Vorgängerprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stär­ken“. Die Förderung erfolgt in sog. „Calls“, das heißt Bewerbungen um die Fördermittel können nur zu festen Zeitpunkten erfolgen. Der erste Call zu „Demokratie leben!“ erfolg­te im November 2014. Auf dieser Basis wurden 167 lokale Demokratie-Partnerschaften gefördert, u.a. in Wunsiedel, Hof-Stadt und Hof-Land. Ein zweiter Call ist nun ausge­schrieben. Das Antragsverfahren verläuft dabei zweistufig. Zunächst mussten bis 13.03.2015 sog. „Interessensbekundungen“ eingereicht werden. Sollte diese Interessensbekundung in der ersten Auswahlstufe befürwortet werden, werden die Antragssteller aufgefordert, bis Ende April die formalen Anträge auf Förderung zu stellen. Erst damit wird die Antragsstellung rechtswirksam. Mit einem Bescheid über die Interessensbekundung ist bis Mitte April zu rechnen.

 

Im Fall einer Förderung werden lokale Demokratie-Partnerschaften mit insgesamt 55.000 EUR pro Jahr gefördert – davon 25.000 EUR zur Finanzierung einer Fachstelle mit 20 Wochenstunden, 25.000 EUR für Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit sowie 5.000 EUR für Projektarbeit im Rahmen eines Jugendfonds. Im ersten Förderjahr ist dabei keine Ko-Finanzierung erforderlich. Im zweiten und dritten Förderjahr sind die Ansätze für Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Jugendfonds – somit 25.000 EUR plus 5.000 EUR, also insgesamt 30.000 EUR – um 20 Prozent aus lokalen Mitteln aufzustocken, d.h. es wären 6.000 EUR zusätzlich vor Ort aufzubringen. Im vierten und fünften Förderjahr er­höht sich dieser Zusatzbeitrag auf 40 Prozent, somit 12.000 EUR jährlich. Diese lokale Ko-Finanzierung kann ggf. auch durch Sponsoring oder aus Stiftungsmitteln (konkret bspw. Oberfranken-Stiftung oder Niederfüllbacher Stiftung) aufgebracht werden.

 

Die Förderung wird beantragt von einer kommunalen Gebietskörperschaft, die üblicher­weise auf Basis eines Leistungsvertrags einen freien Träger mit der Projektdurchführung beauftragt und ihm hierfür die Fördermittel zur Verfügung stellt.

 

Der Landkreis Coburg ist durch Beschluss des Kreistags Mitglied in der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ der Europäischen Metropolregion Nürnberg und seit Juni 2013 Gründungsmitglied des Netzwerks für Menschenrechte und Demokratie „Wir sind bunt – Coburg Stadt und Land“. Mit diesen Mitgliedschaften hat der Landkreis Coburg seinen Willen artikuliert, sich vor allem auch präventiv aktiv für Toleranz und Zivilcourage und gegen Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Gewalt einzusetzen.

 

Organisatorisch betreut derzeit das Regionalmanagement der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH die Geschäftsstelle des Netzwerks für Menschenrechte und Demokratie und finanziert aus allgemeinen Haushaltsmitteln die Projektarbeit. Aufgrund geänderter För­dergrundlagen für das gemeinsame Regionalmanagement von Stadt und Landkreis kann hierüber ab Oktober 2015 die personelle Unterstützung der Netzwerkarbeit nicht mehr gefördert werden. Jedoch bestünde die Möglichkeit, die bisherigen Projektmittel als Ko-Finanzierung für eine lokale „Demokratie-Partnerschaft“ einzusetzen, so dass auf den Landkreis Coburg in den Jahren 2015, 2016 und 2017 voraussichtlich keinerlei Kosten

zur Ko-Finanzierung zukämen. Da der Förderbescheid für lokale Demokratie-Partnerschaften grundsätzlich pro Haushaltsjahr erteilt wird, könnte der Landkreis Coburg jederzeit aus der Förderung aussteigen, falls die Ko-Finanzierung nicht gesichert wäre.

 

Der Ausschuss für Jugend und Familie hat in der Sitzung vom 24.02.2015 dem Kreistag die Teilnahme an Interessenbekundung und Antragstellung empfohlen. Die Abgabe der Interessenbekundung war an die Abgabefrist 13.03.2015 gebunden.

Zur Wahrung der Interessen des Landkreises wurde die Interessenbekundung trotz noch nicht vorliegender Beschlussfassung durch den Kreistag beim Fördergeber eingereicht, da damit noch keine Rechtsfolgen verbunden sind. Diese entstehen erst mit einer Antragstellung.

Das Regionalmanagement der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH hat für den Land­kreis Coburg die erforderliche Interessensbekundung ausgearbeitet. Ähnlich wurde von Seiten der Stadt Coburg vorgegangen, wobei über Regionalmanager Stefan Hinterleitner ein abgestimmtes Vorgehen gewährleistet ist. Diese Unterstützung bei der Antragsstellung ist für den Landkreis Coburg mit keinerlei finanzieller Verpflich­tung verbunden.

 

Der Aufbau einer aktiven Demokratie-Partnerschaft im Coburger Land ist aufgrund der besonderen Situation vor Ort als sinnvoll und wichtig anzusehen. Bezuggenommen sei hierzu auf den Treffpunkt von NPD-Kadern auf dem Grundstück des Sohnes des ehemali­gen Coburger NSDAP-Oberbürgermeisters Franz Schwede, Hermann Schwede, in Rotten­bach, an die in Coburg auch aktuell aktiven rechtsradikalen Netzwerke „Coburger Run­de“, „Coburg frei statt bunt“ und „Fränkischer Heimatschutz“ sowie den ehemaligen Sitz des Verlags „Nation Europa“ um Peter Dehoust und NSU-Aktivist Tino Brandt. Vor diesem Hintergrund hat der Geschäftsführer der Projektstelle gegen Rechtsextremismus des staatlichen „Bayerischen Bündnisses für Toleranz“, Martin Becher, Stadt und Landkreis Coburg ermuntert und aufgefordert, über dieses Förderprogramm und aufbauend auf den bisherigen Aktivitäten lokale Demokratie-Partnerschaften einzurichten und für Beantra­gung, Vorbereitung und Durchführung auch seine aktive Unterstützung zugesagt.

 

Dem Kreistag wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: