Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 7

Beschluss:

 

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2015 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1.         Verwaltungshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2015 liegt bei 68.700.000 € (Vorjahr: Ansatz 66.800.000 €, voraussichtliches Ergebnis 67.358.587 €). Obwohl die Umlagekraft im Landkreis Coburg um fast 6 Mio. € zurückgegangen ist und dies bei gleichbleibenden Hebesatz zu einer Einnahmeminderung von rd. 2,7 Mio. € führt, konnte der Hebesatz bei 45,0 v.H. gehalten werden.

Möglich war dies nur durch die höheren Schlüsselzuweisungen von 2,15 Mio. € und die Senkung der Bezirksumlage von 19,4 v.H. auf 17,9 v.H. = 2,179 Mio. €. Das Kreisumlagensoll sinkt um 2.694.500 € auf nunmehr 30.527.500 €.

 

2.         Vermögenshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2015 liegt bei 17.110.000 € (Vorjahr: Ansatz 19.385.000 €, voraussichtliches Ergebnis 17.625.870 €). Die Reduzierung gegenüber 2014 ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Baumaßnahmen um rd. 1,863 Mio. € zurückzuführen. Bedingt durch die zeitverschobene Zuschussbewilligung müssen diese Investitionen zum großen Teil vorfinanziert werden. Erforderlich für 2015 wird deshalb eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen über 5.635.000 € (Vorjahr Ansatz 6.065.000 €, Ergebnis 5.200.000 €). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 15.997.000 € auf 27.897.000 €.

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2015 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Im Haushaltsplan und der Haushaltssatzung unberücksichtigt sind die Einnahmen und Ausgaben für den Notfallplan Asyl (100%ige Erstattung). Genauere Zahlen können voraussichtlich in der Haushaltssitzung bekannt gegeben werden.

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2015 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.