Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 7

Beschluss:

 

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2014 – 2018 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2014 – 2018.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 27.02.2014 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2013 – 2017 beschlossen.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:

 

a)        Wegfall des Finanzplanungsjahres 2013 und Neuerfassung des Jahres 2018

 

b)        Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen

 

c)         Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre

 

d)        neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten

Planungsunterlagen etc.)

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s. auch Finanzplan).


Redebeitrag des Kreiskämmerers Manfred Schilling:

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,

 

„die Aufstellung des Haushaltes 2015 gestaltete sich etwas leichter, als dies in den ver­gangenen Jahren der Fall war, so hat mein Vorgänger Gerhard Lehrfeld häufig seine Haushaltsrede begonnen.

Als neuer Kreiskämmerer damit zu beginnen, dass die Verabschiedung des ersten Haus­halts vertagt wird, mit der Maßgabe Einsparungen von mindestens 650.000 € bis 1.000.000 € zu erarbeiten, kann nicht als leichter Start eines Kämmerers angesehen werden.

 

Aber man muss sich, wie so häufig im Leben, den Herausforderungen stellen. Nach einem Rundschreiben an alle Mitarbeiter -entsprechende Einsparungen zu ermitteln- wurde die Ihnen vorliegende Einsparungsliste erarbeitet und am 26.03.2015 mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte des diesjährigen Haushaltes wurden Ihnen bereits sehr aus­führlich in den Fraktionen, aber auch in der gemeinsamen Sitzung des Kreis- und Strate­gieausschusses und des Bauausschusses am 26.02.2015 erläutert. Ich hoffe, dass dies für Sie ausreichend warum sich ein Bild über den Haushalt 2015 und die derzeitige Finanzsituation im Landkreis Coburg zu machen. Um Wiederholungen zu vermeiden, werde ich deshalb heute zum Haushalt 2015 insgesamt nur einen ganz groben Überblick geben und primär die in der gemeinsamen Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses und Bauausschusses beschlossenen Änderungen sowie zu der Einsparungsliste Stellung nehmen.

 

Aber noch eines vorweg zu der Ihnen vorliegenden Einsparungsliste:

 

  • durch die Einsparungen ergeben sich engere Ansätze,
  • durch die Einsparungen gibt es mehr Risiko im Haushalt,
  • durch die Einsparungen werden manche notwendige Ausgaben, Stichwort Bauun­terhalt, Kreisstraßen, in die folgenden Jahre verschoben. Jeder weiß, dass dies auch mit evtl. Risiken und Mehrkosten verbunden sein kann,
  • durch die Einsparungen jetzt reduziert sich der evtl. mögliche Jahresüberschuss am Jahrsende.

 

Im Zuge der Vorberatung am 26.02.2015 haben sich im Verwaltungshaushalt gegenüber den Ihnen bisher vorliegenden Zahlen Änderungen ergeben, wie Sie Ihnen mit der Kürzungsliste und dem Anschreiben zugegangen sind. Die Einsparungen im Verwaltungs­haushalt betragen demnach 837.150,00 €. Ein zunächst recht hoher Betrag. Zur Erläute­rung muss ich aber noch folgende Erklärungen abgeben:

 

  • Viele Änderungen oder Anpassungen ergeben sich dadurch, dass seit der Veran­schlagung und Eingabe der Ansätze seit November/Dezember 2014 neue Erkennt­nisse und Entwicklungen eingetreten sind, es sind seitdem über 4 Monate vergan­gen, die eine Anpassung unter Berücksichtigung des restlichen Jahres ermögli­chen.

 

  • Die Kürzungen, wie dieses Jahr, funktionieren meines Erachtens auch nur einmal, denn wenn einmal der Ansatz auf null reduziert wurde oder überhaupt reduziert wurde, geht nichts mehr.

 

  • Das ist meines Erachtens auch ein sehr wichtiger Punkt, die Politik muss sagen, wo gespart werden soll, welche Aufgaben nicht mehr oder nur noch teilweise wahrgenommen werden sollen:

 

    • bei den Schulen,
    • bei den Straßen (Unterhalt, Winterdienst)
    • bei den freiwillige Leistungen etc.
    • bei den sozialen Leistungen bzw. dem Einzelplan 4
    • beim ÖPNV ……oder…oder…oder

 

und diese Entscheidungen dann auch vor Ort vertreten.

Die angesprochene Kürzungen von 837.150 € werden dadurch im Haushalt abgebildet, dass die Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt von 900.000 € letztlich auf null reduziert wird – diese 900.000 € verbleiben deshalb im Vermögenshaus­halt und reduzieren dadurch die Kreditaufnahme - und dass die Zuführung an den Vermögenshaushalt um 62.850 € reduziert wurde.

 

Es ist meiner Meinung nach der richtige Weg, die Überschüsse aus dem Verwaltungs­haushalt nicht mehr zur Stabilisierung des Verwaltungshaushaltes herzunehmen, sondern diese Mittel zur Schuldenregulierung zu verwenden. Damit wird auch der Regierung von Oberfranken entsprochen, die in der letzten Haushaltsgenehmigung hierzu geschrieben hat:

 

„Der Landkreis Coburg ist deshalb gefordert, ein besonderes Augenmerk auf die weitere Verschuldung zu richten. Die Regierung erwartet dabei, dass Mehreinnahmen und Min­derausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, verstärkt zur Verminderung des Kreditbedarfs verwendet werden“.

 

Unter Berücksichtigung der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen angesetzten 400.000 € für den Unterabschnitt 4260 ff., Leistungen für Asylanten, ergibt sich ein Volumen des Verwaltungshaushaltes von nunmehr 68.200.000 € (zu bisher 68.700.000 €).

 

 

Zum Vermögenshaushalt

 

Obwohl dem Vermögenshaushalt und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2014 - 2018 in der gemeinsamen Sitzung vom Bauausschuss und vom Kreis- und Strategieaus­schuss am 26.02.2015 mit 11 zu 2 bzw. 10 zu 3 zugestimmt wurde, kamen seitens der Verwaltung auch hier Einsparungsvorschläge, die selbstverständlich auch mit eingearbei­tet wurden.

 

Die Kürzungen und Verschiebungen der Ansätze im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.350.000 € werden gegenfinanziert durch eine größere Entnahme der Allgemeinen Rücklage von 400.000 € und einer dadurch möglichen geringeren Kreditaufnahme von 1.690.000 €. Die restlichen Positionen in der Vorlage dienen der Abrundung, für einen einigermaßen runden Betrag.

 

Somit reduziert sich das bisherige Volumen im Vermögenshaushalt von 17.110.000 € auf nunmehr 15.760.000 €.

 

Soweit aus der heutigen Sitzung heraus keine weiteren Änderungen vorgenommen werden, verringert sich -wie bereits gesagt- die Kreditaufnahme in 2015 von bislang 5.635.000 € auf nunmehr 3.945.000 € und liegt damit um 1.944.000 € höher als die veranschlagte Tilgung = Nettoneuverschuldung von 1.944.000 €.

 

Im Investitionsprogramm 2014 - 2018 und somit im Finanzplanungszeitraum 2016 - 2018 wurde das Investitionsvolumen, wie in der Vorlage mitgeteilt, verändert, und zwar

 

Haushaltsjahr

Investitionsprogramm in EUR

 

alt

neu

2016

18.588.000

16.963.000

2017

17.530.000

17.425.000

2018

14.041.000

15.141.000

 

 

 

 

Abschließend noch ein Wort zur Verschuldung und zum Rücklagenstand:

 

Zum 31.12.2014 betrug der Schuldenstand insgesamt 35.268.000 €. Nach den derzeiti­gen geänderten Haushaltsunterlagen sind, unberücksichtigt eventuell noch weitere Ände­rungen, in 2015 Kreditaufnahmen über 3.945.000 € und Tilgungen von 2.001.000 € vor­gesehen. Hinzu kommt noch die bislang noch nicht getätigte Kreditaufnahme für 2014, für die im Zuge des Jahresabschlusses 2014 entsprechende Haushaltseinnahmereste über 1.500.000 € gebildet wurde. Der Schuldenstand zum Jahresende 2015 wird somit voraussichtlich bei rund 38.712.000 € liegen und damit um rund 3.444.000 € höher als in 2014. Dies entspricht rd. 446 € je Einwohner (Landesdurchschnitt 240 €/EW). Auf die hohe Verschuldung und die damit verbundenen Risiken hat Herr Lehrfeld in den Vorjah­ren immer hingewiesen und seine Bedenken auch immer in die Niederschrift mit aufneh­men lassen.

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage einschl. des Bausparguthabens beträgt zum 31.12.2014 voraussichtlich rund 1.714.000 €. Für 2015 ist eine Entnahme in Höhe von 1.500.000 € zum Ausgleich des Vermögenshaushalts vorgesehen. Im Gegenzug werden auch in 2015 weitere 48.000 € dem Bausparguthaben zugeführt. Daraus wird sich zum Jahresende 2015 ein Bestand der allgemeinen Rücklage einschl. des Bausparguthabens von rd. 262.000 € ergeben, der damit um 379.000 € unter der vorgeschriebenen Min­desthöhe von 641.000 € liegen wird.

 

Mit den großen Investitionen in unsere Schulen – aber auch in die Kreisstraßen – leistet der Landkreis aber auch eine nachhaltige Investition in die Zukunft. Das darf man, mit Blick auf die Schulden, auch nicht ganz in den Hintergrund drängen.

 

Wie bereits im Vorjahr angekündigt, war das Jahr 2015, trotz der Senkung der Bezirks­umlage um 1,5 Punkte, aufgrund des starken Rückgangs der Umlagekraft ein schwieriges Jahr.

 

Im Jahr 2016 ist aufgrund der hohen Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemein­den im Jahr 2015 mit einer Steigerung der Umlagekraft zu rechnen. Wie immer verbleibt es bei der Frage: Was macht der Bezirk? bzw. eher „Wie entwickelt sich die Bezirksumla­ge?“

 

Der Landkreis steht in den Folgejahren vor der großen Herausforderung, die hohen Schulden in den Griff zu bekommen.

 

So muss es das Ziel aller sein, miteinander diese Herausforderung zur Haushalts- und Schuldenkonsolidierung anzugehen.

 

Tendenzen und Stimmungen aus den Fraktionssitzungen und auch Meinungen einzelner Kreisräte, die evtl. sogar dieses Jahr den Hebesatz der Kreisumlage erhöhen wollten, stimmen mich zuversichtlich, dass wir dies miteinander auch schaffen werden.

 

Ziel muss es sein langfristig die Verschuldung zu reduzieren, um damit künftige Genera­tionen zu entlasten und den Landkreis trotzdem lebens- und liebenswert aufzustellen.

 

Ich hoffe, dass Sie mit meinen Erläuterungen und Ausführungen in den Gremien, aber auch in den Fraktionen, zufrieden waren und würde mich freuen, wenn Sie sowohl dem Investitionsprogramm als auch der Haushaltssatzung Ihre Zustimmung erteilen könnten.

 

Lassen Sie mich schließen, in dem ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die tat­kräftig bei der Aufstellung des Haushaltes mitgewirkt haben, ausdrücklich und herzlich bedanke.

 

Ich persönlich nehme bei meiner ersten Haushaltsplanaufstellung mit, dass aktiv im Hause mitgearbeitet wird und jeder Einzelne damit seinen Teil zum Gelingen beiträgt.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

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Redebeitrag von Kreisrat Bernd Lauterbach, Bündnis90/DIE GRÜNEN:

 

Es gilt das gesprochene Wort:

 

„Im Entwurf des Haushaltskonsolidierungskonzepts steht, dass besondere Haushalts­schwierigkeiten des Landkreises vorliegen. In den Vorberatungen wurden bereits Anträge von Seiten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gestellt, um Geld einzusparen zu Lasten eines Verkehrslandeplatzes. Dementsprechend wird die Fraktion geschlossen gegen diesen Haushalt stimmen, als Zeichen gegen den Verkehrslandeplatz im Coburger Land.“

 

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Kreisrat Peter Jacobi, FDP stellt den Antrag:

 

Der Haushaltsansatz bei der HHSt 3321.7170 Förderung der Jugendarbeit /Vergabegremium solle nicht wie geplant von 25.000 € auf 10.000 € gekürzt werden, sondern auf 15.000 €.

 

Landrat Michael Busch lässt über den Antrag abstimmen:

 

Der Antrag ist mit 12 Fürstimmen zu 42 Gegenstimmen abgelehnt.

 

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Redebeitrag von Kreisrat Christoph Raabs, ödp:

 

Es gilt das gesprochene Wort:

 

Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

„an dieser Stelle zunächst mein Dank an Herrn Schilling für die Ausarbeitung des vorlie­genden Zahlenmaterials.

 

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass man sich in den Fraktionen des Kreistages wohl allmählich des Ernstes der Lage bewusst wird, was die Entwicklung des Schuldenstandes betrifft.

 

Ich habe in den vergangenen 6 Jahren vor genau dieser Entwicklung gewarnt, die im Ergebnis den Handlungsspielraum des Landkreises bei der Gestaltung der Haushalte kommender Jahre einschränken wird.

 

Die nun vorgelegten Zahlen zeigen sehr deutlich, dass ohne Kürzungen der Ausgaben­seite der Gesamtschuldenstand des Landkreises in wenigen Jahren auf die 50-Millionen-Euro-Grenze zusteuern würde. Die großen Fraktionen haben deshalb die Notbremse gezogen, und sich auf mehr oder weniger schmerzhafte Ausgabenkürzungen verständigt. Im Ergebnis steigen die Schulden weniger rasant, als befürchtet, aber sie steigen weiter­hin stetig.

 

Für die Vertreter der ÖDP steht deshalb außer Frage, dass der Landkreis auch seine Einnahmen erhöhen muss. Je eher er damit beginnt, desto mehr Gestaltungsspielraum kann er sich für die Zukunft erhalten.

 

Wir halten auch mit Blick auf die Situation in den anderen oberfränkischen und bayerischen Landkreisen eine Erhöhung der Kreisumlage auf 47.5 Punkte für notwendig. Uns ist bewusst, dass dies in den Landkreiskommunen nicht gerne gehört wird. Aber wir sehen leider keine andere Alternative, da die Macht des Faktischen unser Handeln bestimmt, ob wir das wollen, oder nicht. Und jeder Euro Schulden, den wir heute zusätz­lich an Krediten aufnehmen, wird schon in naher Zukunft von den Landkreisgemeinden zurückgezahlt werden müssen.

 

Mit einem Hebesatz von 47.5 Punkten vermeidet der Landkreis in 2015 eine zusätzliche Neuverschuldung i.H. von ca. 1,7 Mio Euro.

 

Die dann verbleibende Neuverschuldung von immer noch über 2 Mio. Euro sehen wir als Obergrenze des gerade Vertretbaren an, auch im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben.

 

Dem Investitionsplan werden wir auf Grund enthaltener Ansätze für den Verkehrslande­platz Meeder-Neida nicht zustimmen.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

Landrat Michael Busch lässt über den Antrag auf Erhöhung der Kreisumlage um 2,5 Punkte abstimmen:

 

Der Antrag ist mit 7 Fürstimmen zu 47 Gegenstimmen abgelehnt.