Beschluss: einstimmig

Die Verwaltung wird aufgefordert die Planung sowie die anschließende Ausschreibung für die Erneuerung der Brücke über den Mauerlachegraben unverzüglich durchzuführen. Die Arbeiten sind auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Der Landrat wird zur Auftragserteilung bis zu einer Vergabesumme von 120.000 € ermächtigt und beauftragt.

 

Bei einer Überschreitung des Kostenrahmens von 120.000 € ist die Maßnahme dem Bauausschuss in der Sitzung am 18.06.2015 nochmals zur Genehmigung vorzulegen.


 

Auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes und der fehlenden Tragfähigkeit der Gewölbebrücke erfolgte zwischenzeitlich als Sofortmaßnahme eine Fahrbahneinengung, damit nur noch Einrichtungsverkehr auf dem Bauwerk möglich ist. Ab dem 1. April 2015 wird die Brücke mit einer Tonnagenbeschränkung von 6 Tonnen aus-geschildert. Dies wurde vom Gutachter gefordert, um eine Überlastung und damit ein drohendes Versagen der Gewölbewirkung zu verhindern. Damit wird eine wichtige überörtliche Verkehrsverbindung im südlichen Landkreis für Landwirtschaft und Gewerbe unterbrochen und es werden erhebliche Umwege erforderlich. Ein Neubau ist zur Erhaltung der Kreisstraßeninfrastruktur dringend notwendig.

 

Derzeit laufen hydraulische Voruntersuchungen, ob das Bauwerk durch den Einbau von Rohrdurchlässen oder ein einfaches Rahmenbauwerk ersetzt werden kann. Die Arbeiten wurden zusammen mit der Vermessung mit Kosten in Höhe von 4.218,19 € an die Köhler Ingenieurgesellschaft GmbH & Co. KG aus Bad Steben vergeben. Auf dieser Grundlage kann dann vom Fachbereich Tiefbau eine Planung mit der entsprechenden Kostenberechnung erstellt werden.

 

Im Haushaltsentwurf für 2015 ist im Vermögenshaushalt bei der Haushaltsstelle 6501.9501 ein Ansatz in Höhe von 120.000 € eingeplant. Diese Mittel werden für die Erstellung eines einfachen Rahmendurchlasses als ausreichend angesehen. Sollte aus Sicht des Wasserrechts auch die kostengünstigere Durchlasslösung möglich sein, wird diese ausgeführt. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme ist nach Vorliegen der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung die Ausschreibung ohne Zeitverlust durchzuführen. Falls das Ausschreibungsergebnis im Rahmen der Kostenberechnung liegt, sollte auch die Auftragsvergabe zeitnah erfolgen.

 

Die Maßnahme soll vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kreistag am 21.02.2015 und wegen ihrer Dringlichkeit unverzüglich ausgeführt werden.