Sitzung: 26.03.2015 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 034/2015
Beschluss:
Die
Rahmenbedingungen für den ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten des
Landkreises Coburg werden hiermit beschlossen und in Kraft gesetzt. Sie gelten
fortan als Handlungsgrundlage für den ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten
des Landkreises Coburg.
Die Rahmenbedingungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Der Kreistag des
Landkreises Coburg hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 beschlossen, aus seiner
Mitte einen ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten zu bestellen. KR Christian
Gunsenheimer wurde mit dieser Aufgabe betraut.
Der kommunale
Klimaschutzbeauftragte ist Interessenvertreter für den Klimaschutz mit dem
Ziel, das Integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Coburg aus dem Jahr
2012 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Er arbeitet dabei mit
den für das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Coburg, sowie dem
Handlungsfeld Energie und Klimaschutz der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
verantwortlichen Personen zusammen.
Die Coburg Stadt
und Land aktiv GmbH, das Büro Landrat und die zuständige Juristin des
Landratsamtes Coburg haben den als Anlage beigefügten Entwurf der
Rahmenbedingungen für den ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten des
Landkreises Coburg erarbeitet und mit KR Christian Gunsenheimer abgestimmt.
Diese sollen nun durch die Kreisgremien verabschiedet und damit in Kraft gesetzt
werden. Sie gelten fortan als Handlungsgrundlage für den ehrenamtlichen
Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Coburg.
aus der Beratung:
Kreisrat Gerold
Strobel bittet um regelmäßige Berichterstattung -über die Projekte und Aufgaben
der neuen Klimaschutzmanagerin/des Klimaschutzbeauftragten- im Ausschuss für
Umwelt, Energie und Mobilität sowie zum Jahresende in der Kreistagssitzung.