Beschluss:

 

Die Rahmenbedingungen für den ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Coburg werden hiermit beschlossen und in Kraft gesetzt. Sie gelten fortan als Handlungsgrundlage für den ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Coburg.

 

Die Rahmenbedingungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 beschlossen, aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten zu bestellen. KR Christian Gunsenheimer wurde mit dieser Aufgabe betraut.

 

Der kommunale Klimaschutzbeauftragte ist Interessenvertreter für den Klimaschutz mit dem Ziel, das Integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Coburg aus dem Jahr 2012 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Er arbeitet dabei mit den für das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Coburg, sowie dem Handlungsfeld Energie und Klimaschutz der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH verantwortlichen Personen zusammen.

 

Die Coburg Stadt und Land aktiv GmbH, das Büro Landrat und die zuständige Juristin des Landratsamtes Coburg haben den als Anlage beigefügten Entwurf der Rahmenbedingungen für den ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Coburg erarbeitet und mit KR Christian Gunsenheimer abgestimmt. Diese sollen nun durch die Kreisgremien verabschiedet und damit in Kraft gesetzt werden. Sie gelten fortan als Handlungsgrundlage für den ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Coburg.

 

 

 

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Gerold Strobel bittet um regelmäßige Berichterstattung -über die Projekte und Aufgaben der neuen Klimaschutzmanagerin/des Klimaschutzbeauftragten- im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität sowie zum Jahresende in der Kreistagssitzung.