Sitzung: 17.03.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 37
Vorlage: 033/2015
Beschluss:
Der Landkreis stimmt
den Forderungen des Bürgerbegehrens „Gegen die Beteiligung des Landkreises Coburg an Bau und Betrieb eines
Verkehrslandeplatzes bei Meeder-Neida!“ in vollem Umfang zu.
Der Landkreis Coburg
kündigt deshalb unverzüglich seine Mitgliedschaft in der Projektgesellschaft
Verkehrslandeplatz Coburg mbH und verlässt damit die Gesellschaft zum
31.12.2015.
Weiterhin stellt der
Landkreis Coburg keinerlei Finanzmittel und keinerlei Bürgschaften zugunsten
der Projektgesellschaft zur Verfügung.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
02.03.2015 stellen die Kreisräte Thomas Büchner, Dagmar Escher, Gabriele Jahn,
Thomas Kreisler, Bernd Lauterbach, Ulrich Leicht und Christoph Raabs folgenden
Antrag:
Sehr geehrter Herr Landrat,
im Falle der Bestätigung der Zulässigkeit des am 20.02.2015
eingereichten Bürgerbegehrens „Gegen die Beteiligung des Landkreises Coburg an
Bau und Betrieb eines Verkehrslandeplatzes bei Meeder-Neida!“, möge der Kreistag folgendes beschließen:
„Der Landkreis stimmt den Forderungen des
Bürgerbegehrens „Gegen die Beteiligung des Landkreises Coburg
an Bau und Betrieb eines Verkehrslandeplatzes bei Meeder-Neida!“ in vollem
Umfang zu.
Der Landkreis Coburg kündigt deshalb
unverzüglich seine Mitgliedschaft in der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz
Coburg mbH und verlässt damit die Gesellschaft zum 31.12.2015.
Weiterhin stellt der Landkreis Coburg
keinerlei Finanzmittel und keinerlei Bürgschaften zugunsten der
Projektgesellschaft zur Verfügung.“
Begründung:
·
Durch
diese Entscheidung werden zusätzliche Kosten
von ca. 100.000 Euro, welche
nach Angaben von Landrat Michael Busch für den Bürgerentscheid entstehen, gespart.
·
Durch
diese Entscheidung werden weiterhin Kosten
in bislang unbekannter Höhe für Werbematerial im Zusammenhang mit dem Ratsbegehren, welches der
Kreisausschuss in seiner Sitzung am 26.2.15 auf den Weg gebracht hat, gespart.
·
Laut
Äußerungen verschiedener Mitglieder der Projektgesellschaft wird das Geld des Landkreises für den
Verkehrslandeplatz - Neubau und Betrieb nicht
benötigt, da dieser kleine Anteil von den verbleibenden Gesellschaftern
übernommen werden kann.
Weiterhin heißt es: Auch der Ausstieg des Landkreises könne
den VLP-Bau nicht verhindern. Ergo ergibt sich keinerlei Notwendigkeit zum Verbleib in der Projektgesellschaft.
·
Laut
Artikel 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist der
Landkreis zur Mitwirkung am Planfeststellungsverfahren betreffend VLP Meeder -
Neida verpflichtet. Also ergibt sich auch hierdurch keinerlei Nachteil durch den Ausstieg aus der Projektgesellschaft.