Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 37

Beschluss:

 

Der Landkreis stimmt den Forderungen des Bürgerbegehrens Gegen die Beteiligung des Landkreises Coburg an Bau und Betrieb eines Verkehrslandeplatzes bei Meeder-Neida!“ in vollem Umfang zu.

 

Der Landkreis Coburg kündigt deshalb unverzüglich seine Mitgliedschaft in der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH und verlässt damit die Gesellschaft zum 31.12.2015.

 

Weiterhin stellt der Landkreis Coburg keinerlei Finanzmittel und keinerlei Bürgschaften zugunsten der Projektgesellschaft zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 02.03.2015 stellen die Kreisräte Thomas Büchner, Dagmar Escher, Gabriele Jahn, Thomas Kreisler, Bernd Lauterbach, Ulrich Leicht und Christoph Raabs folgenden Antrag:

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

im Falle der Bestätigung der Zulässigkeit des am 20.02.2015 eingereichten Bürgerbegehrens „Gegen die Beteiligung des Landkreises Coburg an Bau und Betrieb eines Verkehrslandeplatzes bei Meeder-Neida!“, möge der Kreistag folgendes beschließen:

 

„Der Landkreis stimmt den Forderungen des Bürgerbegehrens Gegen die Beteiligung des Landkreises Coburg an Bau und Betrieb eines Verkehrslandeplatzes bei Meeder-Neida!“ in vollem Umfang zu.

 

Der Landkreis Coburg kündigt deshalb unverzüglich seine Mitgliedschaft in der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH und verlässt damit die Gesellschaft zum 31.12.2015.

 

Weiterhin stellt der Landkreis Coburg keinerlei Finanzmittel und keinerlei Bürgschaften zugunsten der Projektgesellschaft zur Verfügung.“

 

Begründung:

 

·         Durch diese Entscheidung werden zusätzliche Kosten von ca. 100.000 Euro, welche nach Angaben von Landrat Michael Busch für den Bürgerentscheid entstehen, gespart.

 

·         Durch diese Entscheidung werden weiterhin Kosten in bislang unbekannter Höhe für Werbematerial im Zusammenhang mit dem Ratsbegehren, welches der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 26.2.15 auf den Weg gebracht hat, gespart.

 

·         Laut Äußerungen verschiedener Mitglieder der Projektgesellschaft wird das Geld des Landkreises für den Verkehrslandeplatz - Neubau und Betrieb nicht benötigt, da dieser kleine Anteil von den verbleibenden Gesellschaftern übernommen werden kann.

 

Weiterhin heißt es: Auch der Ausstieg des Landkreises könne den VLP-Bau nicht verhindern. Ergo ergibt sich keinerlei Notwendigkeit zum Verbleib in der Projektgesellschaft.

 

·         Laut Artikel 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist der Landkreis zur Mitwirkung am Planfeststellungsverfahren betreffend VLP Meeder - Neida verpflichtet. Also ergibt sich auch hierdurch keinerlei Nachteil durch den Ausstieg aus der Projektgesellschaft.