Beschluss:
1.
a) Als gemeinsamer Abstimmungstermin für das Bürgerbegehren, das Ratsbegehren und den Stichentscheid wird
Sonntag, der 14.
Juni 2015
festgesetzt (Art. 12a Abs. 10 Satz 1 LKrO).
b) Die Abstimmung beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr.
2. Als Abstimmungsleiterin wird Frau Oberregierungsrätin Jennifer Jahn bestellt. Sie wird von
Herrn Eddi Engel und Herrn Klaus Motschmann vertreten.
3. Die Entschädigung für die gemeindlichen Abstimmungsvorstände wird pro Person auf
höchstens 40 € festgesetzt. Bei maximal 6 Mitgliedern beträgt die Entschädigung pro
Abstimmungsbezirk somit 240 € (6 x 40 €).
Der Landrat wird ermächtigt, die sonstigen Abrechnungsmodalitäten mit den Gemeinden
eigenverantwortlich zu regeln (sonstige Sach- und Personalkosten, insbesondere Kosten für
Abstimmungsbenachrichtigungskarten und Briefwahlunterlagen; Art. 12a Abs. 10 Satz 2 LkrO).
Sachverhalt:
Zwecks Durchführung der Bürgerentscheide (Bürgerbegehren, Ratsbegehren, Stichfrage) fasst er Kreistag folgende Beschlüsse: