Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.     

a)    Als gemeinsamer Abstimmungstermin für das Bürgerbegehren, das Ratsbegehren und den Stichentscheid wird

 

Sonntag, der 14. Juni 2015

 

festgesetzt (Art. 12a Abs. 10 Satz 1 LKrO).

 

b)    Die Abstimmung beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr.

 

 

2.    Als Abstimmungsleiterin wird Frau Oberregierungsrätin Jennifer Jahn bestellt. Sie wird von

Herrn Eddi Engel und Herrn Klaus Motschmann vertreten.

 

 

3.    Die Entschädigung für die gemeindlichen Abstimmungsvorstände wird pro Person auf

höchstens 40 € festgesetzt. Bei maximal 6 Mitgliedern beträgt die Entschädigung pro

Abstimmungsbezirk somit 240 € (6 x 40 €).

 

 

Der Landrat wird ermächtigt, die sonstigen Abrechnungsmodalitäten mit den Gemeinden

eigenverantwortlich zu regeln (sonstige Sach- und Personalkosten, insbesondere Kosten für

Abstimmungsbenachrichtigungskarten und Briefwahlunterlagen; Art. 12a Abs. 10 Satz 2 LkrO).

 


Sachverhalt:

 

Zwecks Durchführung der Bürgerentscheide (Bürgerbegehren, Ratsbegehren, Stichfrage) fasst er Kreistag folgende Beschlüsse: