Sitzung: 12.03.2015 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 025/2015
1.
Der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt der Teilnahme an der Neukonzipierung
der Schuleingangsuntersuchung (SEU) zu.
Der Beschluss steht
unter dem Vorbehalt, dass sich die Förderung im vorgestellten Rahmen bewegt und
keine wesentlichen Veränderungen der Kriterien oder des Förderrahmens deutlich
werden.
2.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird empfohlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Sofern die Personaleinstellung über den
Freistaat Bayern erfolgt ist kein Beschluss des KSA erforderlich.
b) Vorbehaltlich der unveränderten Verabschiedung
des Stellenplanes 2015 (mit Stellen und Personalkosten für entsprechendes
Personal) im Rahmen des Haushalts 2015 des Landkreises Coburg wird der Landrat
ermächtigt die Stellen auszuschreiben und ab 01.07.2015 befristet bis zum 31.12.2017
zu besetzen.
Sachverhalt:
Am
05.12.2014 wurden die Gesundheitsämter in Bayern durch ein Ministerialschreiben
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege darüber
informiert, dass der Ministerrat die Durchführung eines Pilotprojektes des
Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur
Neukonzeption der Schuleingangsuntersuchung (SEU) in Bayern beschlossen hat.
Das
Konzept für die reformierte SEU sieht zum einen eine Vorverlegung der
Einschulungsuntersuchung in das vorletzte Kindergartenjahr (statt innerhalb des
letzten Kindergartenjahres) vor, zum anderen einen erweiterten Umfang des
Entwicklungsscreenings durch die Sozialmedizinischen Assistenten bzw.
Assistentinnen (SMA).
Alle
auffälligen Untersuchungsbefunde sollen den Eltern von einem Arzt mitgeteilt
werden, Kinder mit auffälligen Befunden im Entwicklungsscreening sollen schulärztlich
nachuntersucht werden.
Ziel
dieser Änderungen ist, dass alle Kinder mit einem Entwicklungsrückstand
rechtzeitig die Chance auf eine Förderung oder Therapie erhalten können, so
dass eventuelle Defizite bis zum Schuleintritt möglichst behoben sind.
Im
neuen Konzept wird das Screeningprogramm dem aktuellen wissenschaftlichen Stand
angepasst und dahingehend erweitert, dass die für einen erfolgreichen
Schulbesuch notwendigen Fähigkeiten durch das Screening ausreichend überprüft
werden.
Eine
ärztliche Nachuntersuchung dient einer ersten weiteren Abklärung von
auffälligen Screeningbefunden und der Beratung der Eltern hinsichtlich weiterer
diagnostischer bzw. notwendiger therapeutischer Maßnahmen und Fördermöglichkeiten.
Der
Durchführungszeitraum beginnt am 01.07.2015 und endet am 31.12.2017. Die
reformierte Schuleingangsuntersuchung soll in diesem Zeitraum an insgesamt ca.
10.000 Kindern in verschiedenen bayerischen Landkreisen oder Kommunen
durchgeführt und evaluiert werden. Insgesamt werden dafür 6 SMA-Stellen und 3
Arztstellen sowie die erforderlichen Materialien für die Untersuchungen zur
Verfügung gestellt.
Die
Teilnahme der Kinder an der neukonzipierten Schuleingangsuntersuchung ist
aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage freiwillig.
Im
Landkreis Coburg ist bereits in den Handlungsempfehlungen des MORO
Arbeitskreises Schulen und Bildung formuliert worden, eine verpflichtende
Schuleingangsuntersuchung für Kinder im Alter von vier Jahren einzuführen. Auch
da war das Ziel, individuelle Unterstützungs- und Förderbedarfe bei Kindern
früher zu erkennen, um alle Kinder im Coburger Land ihren Fähigkeiten
entsprechend möglichst umfassend und früh fördern zu können.
Aufgrund
dieser Gegebenheiten und der relativ kurzen Fristsetzung bis zum 15.01.2015
erfolgte nach einigen hausinternen Rücksprachen bereits durch das
Gesundheitsamt eine Interessensbekundung an das LGL an der Maßnahme teilnehmen
zu wollen, um die beschlossene MORO-Handlungsempfehlung in die Umsetzung zu
bringen. Zwischenzeitlich ist durch das Staatsministerium signalisiert worden,
dass der Landkreis Coburg an dem Vorhaben teilnehmen darf. Die Region Coburg wäre
damit die einzige Region in Nordbayern. Das LGL hat ein hohes Interesse an der
Teilnahme, weil so auch die Erfahrungen aus einem ländlichen Raum einfließen
können.
Dem
Landratsamt Coburg werden durch das LGL die erforderlichen Mittel zur
Beschäftigung einer SMA-Stelle mit 75% der regelmäßigen Arbeitszeit (max.
Entgeltgruppe 8 TVÖD) sowie einer Ärztin oder eines Arztes mit 50% der
regelmäßigen Arbeitszeit (max. Entgeltgruppe 14 TVöD) für die Dauer vom
1.7.2015 bis 31.12.2017 zur Verfügung gestellt. Materialien für die
Untersuchungen inkl. eines Laptops werden ebenfalls vom LGL gestellt. Die
Schulungen des Personals erfolgen über und auf Kosten des LGL. Es werden dem
Landkreis Coburg nur die entsprechenden Querschnittskosten z. B. für die
Personalverwaltung und die Zurverfügungstellung von Räumen entstehen.
Bei Erstellung
der Vorlage stand noch nicht abschließend fest, ob das Personal vom Landkreis
selbst, oder – wie es bei Personalanstellungen im Gesundheitsamt üblich – durch
die Regierung von Oberfranken angestellt wird. Am Sitzungstag wird man dazu
nähere Angaben machen können. Sollte das Personal über die Regierung von
Oberfranken angestellt werden, ist keine Beschlussfassung im Kreis- und
Strategieausschuss notwendig.
Das
Gesundheitsamt und die Landkreisentwicklung hoffen, dass der Ausschuss dieser
einmaligen Chance der Neukonzipierung der Schuleingangsuntersuchung und - bei
erfolgreichem Verlauf - einer dauerhaften Implementierung einer Vorverlegung
der Schuleingangsuntersuchung ebenso positiv entgegensieht und die Teilnahme befürwortet.