Beschluss: einstimmig

1.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt der Teilnahme an der Neukonzipierung der Schuleingangsuntersuchung (SEU) zu.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Förderung im vorgestellten Rahmen bewegt und keine wesentlichen Veränderungen der Kriterien oder des Förderrahmens deutlich werden.

 

2.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)  Sofern die Personaleinstellung über den Freistaat Bayern erfolgt ist kein Beschluss des KSA erforderlich.

b)  Vorbehaltlich der unveränderten Verabschiedung des Stellenplanes 2015 (mit Stellen und Personalkosten für entsprechendes Personal) im Rahmen des Haushalts 2015 des Landkreises Coburg wird der Landrat ermächtigt die Stellen auszuschreiben und ab 01.07.2015 befristet bis zum 31.12.2017 zu besetzen.

 


Sachverhalt:

 

Am 05.12.2014 wurden die Gesundheitsämter in Bayern durch ein Ministerialschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege darüber informiert, dass der Ministerrat die Durchführung eines Pilotprojektes des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Neukonzeption der Schuleingangsuntersuchung (SEU) in Bayern beschlossen hat.

Das Konzept für die reformierte SEU sieht zum einen eine Vorverlegung der Einschulungsuntersuchung in das vorletzte Kindergartenjahr (statt innerhalb des letzten Kindergartenjahres) vor, zum anderen einen erweiterten Umfang des Entwicklungsscreenings durch die Sozialmedizinischen Assistenten bzw. Assistentinnen (SMA).

Alle auffälligen Untersuchungsbefunde sollen den Eltern von einem Arzt mitgeteilt werden, Kinder mit auffälligen Befunden im Entwicklungsscreening sollen schulärztlich nachuntersucht werden.

Ziel dieser Änderungen ist, dass alle Kinder mit einem Entwicklungsrückstand rechtzeitig die Chance auf eine Förderung oder Therapie erhalten können, so dass eventuelle Defizite bis zum Schuleintritt möglichst behoben sind.

Im neuen Konzept wird das Screeningprogramm dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst und dahingehend erweitert, dass die für einen erfolgreichen Schulbesuch notwendigen Fähigkeiten durch das Screening ausreichend überprüft werden.

Eine ärztliche Nachuntersuchung dient einer ersten weiteren Abklärung von auffälligen Screeningbefunden und der Beratung der Eltern hinsichtlich weiterer diagnostischer bzw. notwendiger therapeutischer Maßnahmen und Fördermöglichkeiten.

Der Durchführungszeitraum beginnt am 01.07.2015 und endet am 31.12.2017. Die reformierte Schuleingangsuntersuchung soll in diesem Zeitraum an insgesamt ca. 10.000 Kindern in verschiedenen bayerischen Landkreisen oder Kommunen durchgeführt und evaluiert werden. Insgesamt werden dafür 6 SMA-Stellen und 3 Arztstellen sowie die erforderlichen Materialien für die Untersuchungen zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme der Kinder an der neukonzipierten Schuleingangsuntersuchung ist aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage freiwillig.

Im Landkreis Coburg ist bereits in den Handlungsempfehlungen des MORO Arbeitskreises Schulen und Bildung formuliert worden, eine verpflichtende Schuleingangsuntersuchung für Kinder im Alter von vier Jahren einzuführen. Auch da war das Ziel, individuelle Unterstützungs- und Förderbedarfe bei Kindern früher zu erkennen, um alle Kinder im Coburger Land ihren Fähigkeiten entsprechend möglichst umfassend und früh fördern zu können.

Aufgrund dieser Gegebenheiten und der relativ kurzen Fristsetzung bis zum 15.01.2015 erfolgte nach einigen hausinternen Rücksprachen bereits durch das Gesundheitsamt eine Interessensbekundung an das LGL an der Maßnahme teilnehmen zu wollen, um die beschlossene MORO-Handlungsempfehlung in die Umsetzung zu bringen. Zwischenzeitlich ist durch das Staatsministerium signalisiert worden, dass der Landkreis Coburg an dem Vorhaben teilnehmen darf. Die Region Coburg wäre damit die einzige Region in Nordbayern. Das LGL hat ein hohes Interesse an der Teilnahme, weil so auch die Erfahrungen aus einem ländlichen Raum einfließen können.

Dem Landratsamt Coburg werden durch das LGL die erforderlichen Mittel zur Beschäftigung einer SMA-Stelle mit 75% der regelmäßigen Arbeitszeit (max. Entgeltgruppe 8 TVÖD) sowie einer Ärztin oder eines Arztes mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit (max. Entgeltgruppe 14 TVöD) für die Dauer vom 1.7.2015 bis 31.12.2017 zur Verfügung gestellt. Materialien für die Untersuchungen inkl. eines Laptops werden ebenfalls vom LGL gestellt. Die Schulungen des Personals erfolgen über und auf Kosten des LGL. Es werden dem Landkreis Coburg nur die entsprechenden Querschnittskosten z. B. für die Personalverwaltung und die Zurverfügungstellung von Räumen entstehen.

Bei Erstellung der Vorlage stand noch nicht abschließend fest, ob das Personal vom Landkreis selbst, oder – wie es bei Personalanstellungen im Gesundheitsamt üblich – durch die Regierung von Oberfranken angestellt wird. Am Sitzungstag wird man dazu nähere Angaben machen können. Sollte das Personal über die Regierung von Oberfranken angestellt werden, ist keine Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss notwendig.

Das Gesundheitsamt und die Landkreisentwicklung hoffen, dass der Ausschuss dieser einmaligen Chance der Neukonzipierung der Schuleingangsuntersuchung und - bei erfolgreichem Verlauf - einer dauerhaften Implementierung einer Vorverlegung der Schuleingangsuntersuchung ebenso positiv entgegensieht und die Teilnahme befürwortet.