Sitzung: 12.03.2015 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Stadt und
Landkreis Coburg haben sich erfolgreich im Januar diesen Jahres als
Gesundheitsregionplus beworben. Am 25.02.2015 übergab Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml
den Förderbescheid an Landrat Michael Busch und den 3. Bürgermeister der Stadt
Thomas Nowak. Ziel des Programms Gesundheitsregionenplus ist, alle
Beteiligten am Gesundheitswesen vor Ort stärker zu vernetzen, um auf diese
Weise die Gesundheitsvorsorge und die medizinische Versorgung der Menschen
weiter zu verbessern. Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert die Region
Coburg bis Ende 2019. In Kürze wird die Stellenausschreibung erfolgen.
Erhöhung der
Höchstbeträge für angemessene Unterkunftskosten ab 01.01.2015
Bei
der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sind als Bedarf u.a. angemessene Kosten für
Unterkunft und Heizung anzuerkennen. Die Kosten für die Unterkunft beinhalten
neben der Grundmiete auch die allgemeinen Neben- und Betriebskosten.
Die
Höchstbeträge für angemessene Unterkunftskosten wurden für den Landkreis Coburg
zuletzt zum 01.01.2012 neu festgelegt. Aufgrund der allgemeinen
Kostenentwicklung war eine Erhöhung um ca. 2 % ab 01.01.2015 gerechtfertigt.
Der
Landkreis Coburg ist für die Regelung dieser Kosten zuständig, weil er hierfür
Kostenträger nach dem SGB II ist. Der Bund beteiligt sich an diesen Kosten mit
einem Prozentsatz von derzeit 34,5 %. Die jährlichen Aufwendungen des
Landkreises Coburg für Kosten der Unterkunft sowie Kosten der Heizung betragen
nach Abzug der Bundesbeteiligung rund 3 Mio €.
Im
Hinblick auf die Gleichbehandlung von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII schließt sich der
Sozialhilfeträger der vorstehenden Regelung an.
Dabei
trägt die Kosten für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt der Landkreis und
bei der Grundsicherung der Bund.