Stadt und Landkreis Coburg haben sich erfolgreich im Januar diesen Jahres als Gesundheitsregionplus beworben. Am 25.02.2015 übergab Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml den Förderbescheid an Landrat Michael Busch und den 3. Bürgermeister der Stadt Thomas Nowak. Ziel des Programms Gesundheitsregionenplus ist, alle Beteiligten am Gesundheitswesen vor Ort stärker zu vernetzen, um auf diese Weise die Gesundheitsvorsorge und die medizinische Versorgung der Menschen weiter zu verbessern. Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert die Region Coburg bis Ende 2019. In Kürze wird die Stellenausschreibung erfolgen.

Erhöhung der Höchstbeträge für angemessene Unterkunftskosten ab 01.01.2015

 

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sind als Bedarf u.a. angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung anzuerkennen. Die Kosten für die Unterkunft beinhalten neben der Grundmiete auch die allgemeinen Neben- und Betriebskosten.  

Die Höchstbeträge für angemessene Unterkunftskosten wurden für den Landkreis Coburg zuletzt zum 01.01.2012 neu festgelegt. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung war eine Erhöhung um ca. 2 % ab 01.01.2015 gerechtfertigt.

 

Der Landkreis Coburg ist für die Regelung dieser Kosten zuständig, weil er hierfür Kostenträger nach dem SGB II ist. Der Bund beteiligt sich an diesen Kosten mit einem Prozentsatz von derzeit 34,5 %. Die jährlichen Aufwendungen des Landkreises Coburg für Kosten der Unterkunft sowie Kosten der Heizung betragen nach Abzug der Bundesbeteiligung rund 3 Mio €.

 

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII schließt sich der Sozialhilfeträger der vorstehenden Regelung an.

Dabei trägt die Kosten für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt der Landkreis und bei der Grundsicherung der Bund.