Sitzung: 26.02.2015 Bauausschuss
Landrat Michael Busch verliest die Fortschreibund der Baukosten der Baumaßnahme „Erweiterungsbau Landratsamt Coburg“
„Für das Bauvorhaben „Erweiterungsbau LRA Coburg sind Kosten von 3.980.000 € (Stand Februar 2014) zuzüglich einer Fortschreibung mit dem aktuellen Baupreiskostenindex für die Realisierung ermittelt worden und im Haushalt des Landkreises Coburg eingestellt worden.
Das Vorhaben befindet sich nach Ausschreibung und Vergabe von rd. 80 % der Gewerke auf der Zielgeraden. Hinsichtlich der Gesamtbaukosten besteht folgender aktueller Sachstand:
Datum |
Betrag (€) |
Erläuterung |
Februar 2014 |
3.980.000 |
Realisierungsbeschluss i.R. HH 2014 (KT 27.02.14) |
Oktober 2014 |
38.000 |
Mehrkosten für Automatiktüren Eingänge (Behindertenfreundlicher) BA 02.10.2014 |
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52.000 |
Einsparungen bei Ausschreibung |
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55.000 35.000 |
Mehrkosten Arch.Honorar durch HOAi 2013 |
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44.000 |
Baupreiskostenindex Feb. 14 bis Feb 15 + 1,1 % |
Juli 2015 |
4.100.000 |
vorauss.
Gesamtkosten |
Stand: 16.02.2015
Noch nicht berücksichtigt ist eine mögliche Kostenerhöhung im Gewerk Rohbauarbeiten (Fa. Angermüller). Hier sind 44.000 € strittig.
Insgesamt steigen die Baukosten um 120.000 € brutto, bereinigt um die Steigerung durch die Indexzahlen um 78.000 € netto.
Der Baupreiskostenindex von 1,1 % ist beschlussmäßig bereits abgedeckt.
Die Zusatzkosten für Automatiktürenwurden trotz Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs in den ursprünglichen Planungen zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Handicap im BA am 02.10.2014 bekanntgegeben und politisch mitgetragen.
Die Mehrkosten für die Honorare sind einer gesetzlichen Neuordnung der HOAI geschuldet, die zu Beginn der Planung nicht vorher gesehen werden konnte.
Die Steigerung (netto) der Baukosten um 78.000 € auf den o.g. Wert ist noch festzustellen.
Lt. GeschO für den KT des Landkreises Coburg vom 08.05.2014 ist gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 der Landrat zuständig.
Eine Gesamtbetrachtung der Maßnahme erfordert auch die Kosten zu beleuchten, die keine originären Baukosten sind, aber mittelbar damit zusammenhängen.
Welche Veränderungen hier festzustellen sind ergibt sich bei Betrachtung der im Investitionsprogramm 2014 aufgelisteten Punkte:
lfd Nrn. aus Investitionsprogramm 2014/15
lfd. Nr. |
Beschreibung |
veranschl. Kosten
(€) |
tats. erw. Kosten
(€) |
Erläuterung |
3/3 |
Kassenautomat |
70.000 |
57.000 |
|
8/6 |
EDV Ausstattung Telefonie Zeiterfassung Gesamt: |
60.000 12.000 5.000 77.000 |
22.000 12.000 5.000 39.000 |
Der Großteil der EDV-Ausstattung wird geleast, insofern sind HH-Mittel im Verw.HH bereitzustellen. |
10/10 |
Möblierung Bespr. Räume LRA Möblierung JCCL Gesamt: |
25.000 107.000 192.000 324.000 |
17.000 98.000 64.000 179.000 |
lt. Ergebnisse Ausschreibung Schreiner + lose Möblierung |
18/19 |
Aufrufanlage |
35.000 |
6.000 |
|
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Summen: |
506.000 |
281.000 |
|
Stand: 16.02.2015
Einsparung /
Minderkosten: 225.000 €
Die mittelbaren Kosten im Bereich des Erweiterungsbaues bleiben im vorgegebenen Rahmen, bzw. unterschreiten die Vorgaben. Eine beschlussmäßige Behandlung bedarf es nicht.
Sämtliche Aussagen basieren auf aktuellen Erkenntnissen (Stand 16.02.2015).
Die Information an die Kreispolitik ist im Rahmen der nächsten Zusammenkunft der bbAG (16. Februar 2015) erfolgt und erfolgt nochmals durch Information im nä. BA am 25.02.2015 unter dem TOP Sachstandsbericht.
Insgesamt stehen geringe Kostenüberschreitungen der Baumaßnahem Einsparung bei der Ausstattung und Einrichtung gegenüber.
Die Mehrkosten bei der Baumaßnahme „Erweiterungsbau LRA Coburg“ in Höhe von 78.000 € werden anerkannt. Die Kostenentwicklung bei den mit der Baumaßnahme in mittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten für Einrichtung und Ausstattung werden zur Kenntnis genommen.“
Jürgen Alt verliest
den Sachstandsbericht über die Tiefbaumaßnahmen:
1. Kreisstraßen, Deckenbau allgemein
HHSt 1.6500.9501 (lfd. Nr. 63)
„Diese Haushaltsstelle für allgemeine Deckenbauarbeiten hat sich bewährt. Besonders im Zusammenhang mit Baumaßnahmen von Ver- und Entsorgungsträgern im Rahmen von Sondernutzungen an Kreisstraßen kann bedarfsgerecht gehandelt werden. Dadurch ist es bei Aufgrabungsarbeiten möglich bei Bedarf die Verschleißschicht der Kreisstraßenfahrbahn in Zusammenarbeit mit den Versorgungsträgern großflächig zu erneuern. Dies trägt zu einer einheitlichen Oberflächenoptik, Verringerung von schadensanfälligen Fugenausbildungen und damit zu einer Verlängerung der Lebensdauer der eingebrachten Fahrbahndecken bei.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 50.000 € eingeplant.
2. Kreisstraßen, Deckenbau Radweg CO 4 Bad
Rodach – Abzweig
Gauerstadt
HHSt 1.6500.9506 (lfd. Nr. 64)
Die Baumaßnahme wurde vom Fachbereich geplant und ausgeschrieben, die Vergabe steht unmittelbar bevor. Das Ausschreibungsergebnis liegt im Rahmen der Kostenschätzung, Baubeginn ist für Ende März vorgesehen. Die Bauzeit ist mit 3 bis 4 Wochen angesetzt.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 75.000 € eingeplant.
- Kreisstraßen, Deckenbau CO 16
Rothenberg - Unterelldorf
HHSt 1.6500.9516
(lfd. Nr. 65)
Im Sanierungsbereich wird die Verschleißschicht der Fahrbahn durch eine dünne Deckschicht im Heißeinbau teilweise ersetzt. Mit diesem Verfahren liegen gute Erfahrungen aus dem Jahr 2013 vor, als diese Bauweise auf der Kreisstraße CO 4 im Bereich von Grattstadt bis Ottowind angewandt wurde.
Die Planung wird im Fachbereich Tiefbau durchgeführt. Bis Anfang März werden die Ausschreibungsunterlagen fertig gestellt sein, so dass im April die Arbeiten vergeben werden können. Die Bauarbeiten dauern etwa zwei Wochen und werden Ende Mai durchgeführt werden.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 90.000 € eingeplant.
- Kreisstraße CO 1, Erneuerung der
Brücke über den Mauerlachegraben bei Lahm
HHSt 1.6516.9508
(lfd. Nr. 67)
Auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes und der fehlenden Tragfähigkeit der Gewölbebrücke wird diese als Sofortmaßnahme mit einer Tonnagenbeschränkung von 6 Tonnen ausgeschildert. Um diese wichtige Verkehrsverbindung im südlichen Landkreis an die heutigen Ansprüche einer Kreisstraße anzupassen, ist ein Ersatzneubau erforderlich.
Derzeit laufen hydraulische Voruntersuchungen, ob das Bauwerk durch den Einbau von Rohrdurchlässen ersetzt werden kann, oder ob ein Rahmenbauwerk erforderlich wird. Erst dann kann eine Planung mit der entsprechenden Kostenberechung erstellt werden.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 120.000 € eingeplant, der für die Erstellung eines Rahmendurchlasses ausreichen sollte.
- Kreisstraße CO 4, Ausbau OD Bad Rodach
Richtung Heldritt
HHSt 1. 6504.9502
(lfd. Nr. 68)
Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Bad Rodach wird derzeit von der Planungsgruppe Strunz aus Bamberg geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2015 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2016 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2015 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Im Haushalt ist kein Ansatz erforderlich, die Kostendeckung erfolgt durch Ausgabenreste aus 2014.
- Kreisstraße CO 4, Ausbau der Weidach
HHSt 1. 6504.9506
(lfd. Nr. 69)
Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Weitramsdorf wird derzeit vom Büro Koenig + Kühnel aus Weidach geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2015 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2016 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2015 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 100.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 4, Beteiligung am
Ersatzradwegebau wegen Schließung von Bahnübergängen bei Meeder
HHSt 1.6504.9820
(lfd. Nr. 71)
Diese von der DB Netz AG veranlasste Baumaßnahme liegt in der Verantwortung der Gemeinde Meeder. In der geschlossenen Vereinbarung mit der Gemeinde wird die Beteiligung des Landkreises auf Grund des straßenbegleitenden Radweges von Meeder bis zum BÜ in Richtung Wiesenfeld geregelt. Die Planungen sind weitgehend abgeschlossen, so dass in 2015 mit der Umsetzung der Baumaßnahme durch die Gemeinde Meeder gerechnet wird.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 80.000 € eingeplant.
- Kreisstraße CO 6, Ausbau der OD
Heilgersdorf
HHSt 1. 6506.9501 (lfd. Nr. 72)
Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Seßlach wird derzeit vom Büro Koenig + Kühnel aus Weidach geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2015 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2016 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2015 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 50.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 9, Erneuerung der
Brücke bei Schloss Wiesen
HHSt 1. 6509.9502 (lfd. Nr. 73)
Auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes und maroder Schutzeinrichtungen ist die Brücke in der Tragfähigkeit abgestuft worden. Um die Einschränkungen für die Gewerbetreibenden zu minimieren, wurde mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h eine Nutzung durch Güterverkehr bedingt ermöglicht. Um diese wichtige Verkehrsverbindung im südwestlichen Landkreis an die heutigen Ansprüche einer Kreisstraße anzupassen, ist ein Ersatzneubau erforderlich, der in 2017 geplant ist. Die Planung wird vom Fachbereich Tiefbau durchgeführt. Um die erforderlichen Voruntersuchungen und Gutachten beizubringen sind bereits im Jahr 2015 Planungsmittel erforderlich.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 25.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 13, Umgehung Ebersdorf
HHSt 1. 6513.9501 (lfd. Nr. 77)
Diese Kreuzungsmaßnahme zwischen Landkreis, Bahn und Bund wird von den Gauff Ingenieuren aus Nürnberg geplant.
Mittlerweile ist die Kreuzungsvereinbarung vom Eisenbahnbundesamt geprüft und wird nun über die Regierung von Oberfranken und die Oberste Baubehörde in München zur Genehmigung an das Bundesverkehrsministerium gegeben. Erst mit Genehmigung durch den Bund ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert.
Die Straßenplanung ist abgeschlossen, die Ausführungsplanung liegt vor. Zurzeit laufen in enger Abstimmung mit der Bahn die Planungen der drei Brückenbauwerke und die Sicherung und Anpassung der technischen Bahnanlagen.
Nach dem derzeitigen Stand kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2016 mit Erstellung der Straßenbrücke begonnen wird. Bereits vorher sollte schon in 2015 mit dem Straßenanschluss an die B 303 begonnen werden, damit der Massentransport für die Baustelle nicht durch Ebersdorf laufen muss. Dies ist aber noch verfahrensrechtlich abzuklären. Im Jahr 2017 wird dann der Anschluss der Brücke an die alte CO 13 bei Großgarnstadt erstellt werden und die Verkehrsfreigabe der Umgehung erfolgen. Mit dem Bau der Fußgänger- und Radfahrerunterführung in der Garnstadter Straße im Jahr 2018 wird die Maßnahme abgeschlossen werden.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 500.000 € für Planungsleistungen und Vorarbeiten eingeplant.
- Kreisstraße CO 14, Ausbau zwischen
Fischbach und Höhn
HHSt 1. 6514.9501 (lfd. Nr. 78)
Die Baumaßnahme wird vom Fachbereich Tiefbau geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2016 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2017 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2016 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 50.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 16, Ausbau der OD
Oberelldorf in Richtung Lechenroth
HHSt 1.6516.9508
(lfd. Nr. 81)
Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Seßlach wurde vom Büro Koenig + Kühnel aus Weidach geplant und ist beendet. Die Vermessung und Neuvermarkung muss noch beantragt werden. Die Schlussrechnung der Firma Strabag wird derzeit vom Ingenieurbüro geprüft. Die Kosten werden sich im beantragten Rahmen bewegen.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 122.000 € für die Abfinanzierung der Maßnahme eingeplant.
- Kreisstraße CO 16, Ausbau der OD
Oberelldorf in Richtung Unterelldorf
HHSt 1.6516.9509
(lfd. Nr. 82)
Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Seßlach wird vom Fachbereich Tiefbau geplant. Derzeit befinden sich Unterlagen zur baufachlichen Stellungnahme beim Staatlichen Bauamt in Bamberg. Nach deren Eingang ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG umgehend bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Die Bauarbeiten müssen aus Abstimmungsgründen mit der Baumaßnahme des Bundes an der B 303 bei Oberelldorf noch im Jahr 2015 abgeschlossen werden.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 300.000 € eingeplant.
- Kreisstraße CO 17, Neubau der
Erlbachbrücke bei Kleinwalbur
HHSt 1.6517.9502
(lfd. Nr. 83)
Auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes ist die Brücke in der Tragfähigkeit auf 16 Tonnen abgestuft worden. Um diese wichtige Verkehrsverbindung im nördlichen Landkreis an die heutigen Ansprüche einer Kreisstraße anzupassen, ist ein Ersatzneubau erforderlich, der in 2017 geplant ist. Die Planung wird vom Fachbereich Tiefbau durchgeführt. Um die erforderlichen Voruntersuchungen und Gutachten beizubringen sind bereits im Jahr 2015 Planungsmittel erforderlich.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 25.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 17, Ausbau in der OD
Unterwohlsbach
HHSt 1.6517 9503
(lfd. Nr. 84)
Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Rödental wird von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2015 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2016 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2015 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 10.000 € für Planungsleistungen eingeplant, die weitere Kostendeckung erfolgt durch Ausgabenreste aus 2014.
- Kreisstraße CO 17, Bau von Geh- und
Radwegen in Unterlauter
HHSt 1. 6517.9504
(lfd. Nr. 85)
Für diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Lautertal liegt die Federführung bei der Gemeinde. In einer noch zu schließenden Vereinbarung mit der Gemeinde wird die Beteiligung des Landkreises auf Grund der Verlängerung des straßenbegleitenden Geh- und Radweges bis zur Einmündung der GVS nach Dörfles geregelt. Die Planung wird von der Ingenieurgruppe Strunz aus Bamberg durchgeführt. Es wird derzeit noch abgeklärt, ob dafür Fördermittel zu erhalten sind. Die Gemeinde hat sich bereit erklärt, die Mittel ggf. vorzufinanzieren.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 25.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 17, Oberbauverstärkung
Kleinwalbur - Großwalbur
HHSt 1.6517.9505
(lfd. Nr. 86)
Diese Maßnahme wird vom Fachbereich Tiefbau geplant. Die baufachliche Stellungnahme ist Anfang der Woche eingegangen. Derzeit werden die Auflagen und Anregungen in den Entwurf eingearbeitet. Anschließend werden die Entwurfsunterlagen zusammen mit dem Förderantrag der Regierung von Oberfranken zugeleitet. Die Bauarbeiten sollen noch im Mai beginnen und im Oktober 2015 abgeschlossen werden.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 750.000 € eingeplant.
- Kreisstraße CO 18 – Fohlenbachbrücke bei Sülzfeld
HHSt 1.6518.9502
(lfd. Nr. 87)
Auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes muss die Brücke in der Tragfähigkeit auf 16 Tonnen abgestuft werden. Um diese wichtige Verkehrsverbindung im westlichen Landkreis an die heutigen Ansprüche einer Kreisstraße anzupassen, ist ein Ersatzneubau erforderlich, der in 2017 geplant ist. Die soll an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Um die erforderlichen Voruntersuchungen und Gutachten beizubringen sind bereits im Jahr 2015 Planungsmittel erforderlich.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 25.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 20, Ausbau der OD
Autenhausen
HHSt 1. 6520.9501
(lfd. Nr. 89)
Die Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Seßlach wird derzeit von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2015 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2016 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2015 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 75.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 25, Generalsanierung
Watzendorf - Seßlach
HHSt 1. 6525.9502
(lfd. Nr. 93)
Die Baumaßnahme wird vom Fachbereich Tiefbau geplant. Die Entwurfsplanung ist bis Juli 2015 fertig zu stellen und dann die baufachliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg einzuholen. Für den geplanten Baubeginn im Jahr 2016 ist der Bewilligungsantrag für die Förderung nach BayGVFG fristgemäß bis Anfang September 2015 bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 100.000 € für Planungsleistungen eingeplant.
- Kreisstraße CO 27, Stützmauer
Oberlauter
HHSt 1.6527.9501
(lfd. Nr. 94)
Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Lautertal wurde von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach geplant, die Bauleitung wurde durch den Fachbereich Tiefbau wahrgenommen. Die Maßnahme ist bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen und die Vermessung und Neuvermarkung muss noch beantragt werden. Die Schlussrechnung der Firma Pfister ist noch nicht gestellt, es zeichnet sich aber eine Kostenunterschreitung ab.
Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 186.000 € für die Abfinanzierung der Maßnahme eingeplant.
- Kreisstraße CO 28, Abstufung B 289
HHSt 1.6528.9501
(lfd. Nr. 96)
Diese vom Bund wegen Unterhaltsrückständen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gliedern sich in außerorts und innerorts Sanierungen, sowie Stützmauersanierungen auf. Alle Teilmaßnahmen werden vom Fachbereich Tiefbau geplant. Zur Ausführung 2015 ist zum einen die Sanierung der Stützbauwerke vorgesehen, für die derzeit die Planung und Ausschreibung läuft. Zum anderen sollen die Deckensanierungen in der freien Strecke zwischen Unter- und Obersiemau, sowie zwischen Obersiemau und der Landkreisgrenze durchgeführt werden. Beide Maßnahmen sind für das zweite Halbjahr vorgesehen.
Im Haushalt ist kein Ansatz erforderlich, die Kostendeckung erfolgt durch Ausgabenreste aus 2014.
- Kreisstraße CO 29, Sanierung der
ehemaligen St 2202
HHSt 1.6529.9501
(ohne Nr.)
Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg wurde ins Jahr 2015 verschoben. Auf Grund fehlender Haushaltsmittel im Jahr 2014 konnten die vom Staatlichen Bauamt Bamberg geplanten Sanierungsarbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Bauarbeiten sind während der Sommerferien vorgesehen und werden unter Federführung des Staatlichen Bauamtes durchgeführt.“