Beschluss: zurückverwiesen (Wiederholung)

Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1.         Verwaltungshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2015 liegt bei 68.700.000 € (Vorjahr: Ansatz 66.800.000 €, voraussichtliches Ergebnis 67.358.587 €). Obwohl die Umlagekraft im Landkreis Coburg um fast 6 Mio. € zurückgegangen ist und dies bei gleichbleibenden Hebesatz zu einer Einnahmeminderung von rd. 2,7 Mio. € führt, konnte der Hebesatz bei 45,0 v.H. gehalten werden.

Möglich war dies nur durch die höheren Schlüsselzuweisungen von 2,15 Mio. € und die Senkung der Bezirksumlage von 19,4 v.H. auf 17,9 v.H. = 2,179 Mio. €. Das Kreisumlagensoll sinkt um 2.694.500 € auf nunmehr 30.527.500 €.

 

2.         Vermögenshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2015 liegt bei 17.110.000 € (Vorjahr: Ansatz 19.385.000 €, voraussichtliches Ergebnis 17.625.870 €). Die Reduzierung gegenüber 2014 ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Baumaßnahmen um rd. 1,863 Mio. € zurückzuführen. Bedingt durch die zeitverschobene Zuschussbewilligung müssen diese Investitionen zum großen Teil vorfinanziert werden. Erforderlich für 2015 wird deshalb eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen über 5.635.000 € (Vorjahr Ansatz 6.065.000 €, Ergebnis 5.200.000 €). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 15.997.000 € auf 27.897.000 €.

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2015 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Im Haushaltsplan und der Haushaltssatzung unberücksichtigt sind die Einnahmen und Ausgaben für den Notfallplan Asyl (100%ige Erstattung). Genauere Zahlen können voraussichtlich in der Haushaltssitzung bekannt gegeben werden.

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2015 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 


aus der Beratung:

 

Manfred Schilling setzt seinen Bericht mit den Ausführungen zum Verwaltungshaushalt 2015 fort (Anlage 3).

 

Kreisrat Frank Rebhan bittet um die Aufnahme von einem jährlichen Budget von 2.000 € für die Tätigkeiten des Jugendbeauftragten des Landkreises Coburg.

 

Abstimmung:

 

Für: 10   Gegen: 2 - zugestimmt

 

 

Kreisrätin Christine Heider erklärt, dass der Betriebshelferausschuss (Position 40) in den letzten Jahren einen jährlichen Zuschuss von 4.500 € vom Landkreises Coburg erhalten habe. Für das Haushaltsjahr 2015 seien keine Mittel vorgesehen. Kreisrätin Christine Heider bittet um Wiederaufnahme der freiwilligen Leistungen.

 

Abstimmung:

 

Für: 2   Gegen: 10 – abgelehnt

 

 

Kreisrat Rainer Mattern stellt den Antrag die Abstimmung über den Haushalt zurückzustellen. Die Verwaltung werde beauftragt, die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes zu überprüfen mit der Maßgabe, Einsparungen von mindestens 650.000 € bis maximal 1.000.0000 € zu erarbeiten. Die Einsparung soll für eine Sondertilgung der Schulden verwendet werden.

 

Kreiskämmerer Manfred Schilling äußert seine Bedenken, gegen eine spätere Haushaltsgenehmigung.

 

Kreisrat Frank Rebhan beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.

 

Die Sitzung wird von 14:10 bis 14:20 Uhr unterbrochen.

 

Abstimmung:

 

Dem Antrag von Kreisrat Rainer Mattern wird mit 11 gegen 1 Stimme (Landrat Michael Busch) zugestimmt.