Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Durchführung von Sprachkursen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge für das Jahr 2015 mit der Volkshochschule Coburg Stadt und Land gGmbH, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

Der von der Zuweisung durch den Freistaat Bayern an den Landkreis betroffene Personenkreis unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge umfasst Jugendliche ab 16 Jahren.

Für die jungen Menschen besteht Berufsschulplicht (Pflichtumfang: 1 Tag/Woche in der sog. Jungarbeiterklasse).

 

Für die im Landkreis Coburg lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist das Staatliche berufliche Schulzentrum/Freiherr-von-Rast-Schule in Coburg zuständig.

Hier wurde zum Schuljahr 2014/2015 das „Berufsintegrationsjahr/Vorklasse (BIJ/V) eingerichtet, in der 20 berufsschulpflichtige Asylbewerber an 5 Tage/Woche beschult werden.

Die Klasse ist voll, so dass auch hier die Beschulung weiterer Jugendlicher in der Jungarbeiterklasse erfolgen muss.

Das BIJ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert und derzeitig nur an 4 Standorten in Oberfranken –Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof- angeboten. Eine Ausweitung am Standort Coburg ist weder im laufenden Schuljahr noch im kommenden Jahr zu erwarten.

 

Wichtigstes Element in den ersten Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist der Spracherwerb. Erst, wenn die jungen Menschen zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist eine sinnvolle weitere Hilfeplanung, Schulbildung, die Ableistung eines Praktikums oder der Beginn einer Ausbildung möglich.

Das ist weder über die Wohngruppe, in der die jungen Menschen leben, noch über einen 1 x wöchentlich stattfindenden Schulbesuch umzusetzen. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge müssen strukturiert und konzentriert die deutsche Sprache erlernen können.

 

Deshalb wurden diesbezüglich Gespräche mit der Volkshochschule Coburg Stadt und Land geführt. Neben der Tatsache, dass die Vermittlung von Sprachkenntnissen eine tragende Säule der Volkshochschule ist, ist sie in der BIJ/V Kooperationspartner der Freiherr-von-Rast-Schule. Damit liegen nicht nur entsprechende Fachkenntnisse sondern auch einschlägige Erfahrungen in der Wissensvermittlung mit der (spezifischen) Zielgruppe vor.

 

Die Volkshochschule bietet auf der Grundlage des Konzeptes „Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familien und Integration (STMAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Sprachkurs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an.

 

Eine entsprechende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung (Anlage 1) wurde ausgehandelt. Die Kosten für einen 15wöchigen Kurs und 300 Unterrichtseinheiten liegen bei 9.600 € zuzüglich der Unterrichtsmaterialien.

Die Ausgaben werden auf dem Unterabschnitt 4559, Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verbucht, denen aber –zeitversetzt- Einnahmen in gleicher Höhe gegenüberstehen.

Nach Abschluss der Maßnahme werden nämlich die Aufwendungen je teilnehmendem Jugendlichen ermittelt und in jedem Einzelfall dem überörtlichen, kostenerstattungspflichtigen Träger der Jugendhilfe in Rechnung gestellt.