Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich in bisheriger Höhe durch den Kreistag wird der Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2015 mit dem Kreisjugendring Coburg abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

Über die Verteilung der vom Kreistag bereitgestellten Mittel zur Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich entscheidet das sog. Vergabegremium, das sich aus sechs Kreistags- und drei vom Ausschuss für Jugend und Familie bestellten stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt.

 

Die Geschäftsführung hat die Kommunale Jugendarbeit (KOJA) inne, die außerdem auf der Grundlage der Entscheidungen des „Vergabegremiums“ die Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide erstellt, die Mittelbewirtschaftung vornimmt und die Haushaltsüberwachung sicherstellt.

 

Weitere Aufgaben wie

-        die Beratung zu den Förderrichtlinien

-        die Aufnahme von Förderanträgen oder

-        die sachliche und rechnerische Prüfung und die Nachforderung fehlender Unterlagen

nimmt seit 2010 der Kreisjugendring wahr. Dabei wirkt sich die Fachkenntnis des Kreisjugendrings über Fördertöpfe sowie die Strukturen der Vereine und Verbände in der Vorbereitung und Abwicklung der Anträge positiv aus.

 

Die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung regelt diese Leistungen.

 

Die für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000 Euro sind auf der Haushaltsstelle 4601.7090 eingeplant.