Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Förderung
der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich in
bisheriger Höhe durch den Kreistag wird der Fachbereich für Jugend, Familie und
Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2015 mit dem Kreisjugendring Coburg
abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Über die Verteilung der vom Kreistag bereitgestellten Mittel zur
Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich
entscheidet das sog. Vergabegremium, das sich aus sechs Kreistags- und drei vom
Ausschuss für Jugend und Familie bestellten stimmberechtigten Mitgliedern
zusammensetzt.
Die Geschäftsführung hat die Kommunale Jugendarbeit (KOJA) inne, die
außerdem auf der Grundlage der Entscheidungen des „Vergabegremiums“ die
Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide erstellt, die Mittelbewirtschaftung
vornimmt und die Haushaltsüberwachung sicherstellt.
Weitere Aufgaben wie
- die Beratung zu den
Förderrichtlinien
- die Aufnahme von
Förderanträgen oder
- die sachliche und rechnerische Prüfung und
die Nachforderung fehlender Unterlagen
nimmt seit 2010 der Kreisjugendring wahr. Dabei wirkt sich die
Fachkenntnis des Kreisjugendrings über Fördertöpfe sowie die Strukturen der
Vereine und Verbände in der Vorbereitung und Abwicklung der Anträge positiv aus.
Die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung regelt diese Leistungen.
Die für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring
erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000 Euro sind auf der Haushaltsstelle
4601.7090 eingeplant.