Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung für das Jahr 2015 mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Der Leistungsbereich der Vereinbarung umfasst die Beratung nach § 2 SchKG und Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5-7 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG). Weitere Auftragsgrundlagen sind das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) und Art. 18 Bayer. Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG).

 

Die Aufgaben und Ziele in dieser Leistungsvereinbarung werden vom Gesetzgeber definiert und vorgegeben und bedingen damit auch die Personal- und Sachausstattung.

 

Folgende Entwicklungen in der Beratungsstelle sind im Jahr 2013 festgestellt worden: 

 

Im Bereich der Beratung nach § 219 (Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage) war ein deutlicher Rückgang von 189 Ratsuchenden (2012) auf 144 (2013) festzustellen. Da es aber im Jahr davor einen antizyklischen Anstieg der Beratungen gab, ist eine Bewertung dieser Tatsache eher schwierig. Der ohnehin sehr niedrige Anteil der unter 18-jährigen an den Fallzahlen ist von 3,5 % auf 1,4 % weiter gesunken.

Bei den Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch ist nach wie vor der Punkt „Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung“ entscheidend (42 %). 

Eine deutliche Zunahme gab es im Beratungsfeld Sexualität, Empfängnisverhütung, Partnerschaftsprobleme. Von 47 Ratsuchenden im Vorjahr stieg die Anzahl in 2013 auf 78.

Die Beratungsstelle stellte fest, dass in einigen Fällen das Thema „Kosten von Verhütungsmitteln“ eine Rolle spielt. Bei knappen finanziellen Mitteln wird beispielsweise die Beschaffung von Pille oder Spirale zum Problem. Auch eine für manche Frauen wünschenswerte Sterilisation ist aus finanziellen Gründen nicht machbar.

 

Die Krankenhaussprechstunde wird weiterhin sehr gut angenommen. In der Zusammenarbeit mit der Klinikseelsorge wurde auch die Betreuung von Eltern mit einer Totgeburt weiter entwickelt. Es wird zweimal im Jahr ein Trauergottesdienst für die betroffenen Eltern angeboten.

Der Bereich Sexualpädagogik in Schulen lief sehr gut an. Die Einbeziehung eines männlichen Kollegen als Honorarkraft in diesem Bereich kommt in den Schulen gerade bei den Jungs sehr gut an.

 

Ein Themenbereich mit dem sich die Beratungsstelle seit 2013 verstärkt befasst ist Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Hintergrund der öffentlichen Diskussion sind die medienwirksamen Kindesaussetzungen oder Kindestötungen von Müttern. Die in den letzten Jahren in vielen Großstädten eingerichteten Babyklappen oder auch die Möglichkeit der anonymen Geburt in Kliniken, ermöglichen es den Frauen selbst unerkannt zu bleiben, aber gleichzeitig eine medizinische Versorgung des Säuglings sowie der Mutter zu gewährleisten.  Diese Angebote gab es aufgrund der geringen Inanspruchnahme nicht flächendeckend, sondern nur in den dichtbesiedelten Ballungsräumen. In Oberfranken gibt es keine Babyklappe und bis 2014 keine Klinik, in der eine anonyme Geburt möglich war.

Die Angebote sind nicht unumstritten, so stellt sich z.B. die Frage, ob Babyklappen nicht erst Frauen zu einer Kindesaussetzung verleiten oder sie zur Aussetzung von anderen Personen gedrängt werden könnten. Ein weiterer gravierender Kritikpunkt war, dass dem Kind sein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung dadurch verwehrt wird. Dieser Interessenskonflikt warf viele ungeklärte Rechtsfragen auf. Der Gesetzgeber regelte deshalb diese Fragen im Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt -, das am 01.05.2014 in Kraft getreten ist. An der Umsetzung sind die Schwangerschaftsberatungsstellen maßgeblich beteiligt.

Vertrauliche Geburt bedeutet dabei, dass die Mutter im Klinikum entbinden kann, ihre persönlichen Daten jedoch nur der Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle bekannt sind. Die Mutter erhält einen Aliasnamen, mit dem sie bei Klinik, Jugendamt, Hebammen u.a. geführt wird. Die Mutter hat dann ein Recht auf Anonymität bis zum 16. Geburtstag des Kindes und auch darüber hinaus, wenn gewichtige Gründe zur Verlängerung vorliegen.

Eine Vernetzung und Kooperation von Schwangerschaftsberatung, Klinik und Adoptionsvermittlung im Jugendamt ist dabei unerlässlich.

Die Bestimmungen der Durchführung des Gesetzes liegen bei den Bundesländern.

 

Im Jahresbericht der Beratungsstelle von 2013 (Anlage 1) werden alle Angebote und die Statistik noch einmal differenziert dargelegt.

 

Die betroffenen Kommunen, Kronach, Lichtenfels, Stadt- und Landkreis Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit einem Zuschuss von 30 %.

Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen.

 

Das Diakonische Werk legt den Kommunen im Vorjahr eine Aufstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen vor. Im folgenden Haushaltsjahr erhält die Kommune eine Kostenübersicht der tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Die daraus resultierenden Mehr- bzw. Minderzahlungen werden mit den laufenden Abschlagszahlungen verrechnet. 

 

Für das Jahr 2015 wurde vom Träger ein Zuschuss von 27.500 Euro berechnet und dieser unterscheidet sich nur gering vom Ansatz aus 2014 (26.700 €). In der Haushaltsstelle 04620.7070 wird der Zuschuss im Haushaltsplan für 2015 berücksichtigt.

Die Vereinbarung mit der entsprechenden Anpassung ist der Anlage 2 zu entnehmen.