Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2015, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Im Jahr 2013 wurde der Um- und Ausbau des Konzeptes der Erziehungsberatung geplant und vorbereitet. Seit 01.01.2014 wird neben der bisherigen „klassischen“ Arbeit der Erziehungs- und Familienberatungsstelle das Konzept der „Erziehungsberatung vor Ort“ im Landkreis Coburg umgesetzt.
Erste Erfahrungen aus dieser Arbeit wurden im Ausschuss für Jugend und Familie in der Sitzung vom 14.10.2014 vorgestellt.

Das Konzept der „Erziehungsberatung vor Ort“ läuft als Projekt noch bis 2016 und die Beratungsstelle wird dann ausführlich die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Arbeit dem Ausschuss präsentieren. 

 

In der (zentralen) Beratungsstelle sind die Fallzahlen 2013 im Vergleich zu den letzten Jahren auf dem gleichen Niveau geblieben. Dabei steigen kontinuierlich die Anzahl der Beratungskontakte und die Zeitaufwendungen in den Einzelfällen. Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen im Bereich des Familienrechts hat sich die Arbeit in der Trennungs- und Scheidungsberatung deutlich intensiviert. Der geltende Grundsatz der Freiwilligkeit der Beratung wird durch die Beratungsanordnung durch das Familiengericht (FamFG § 156) zu einer Beratungsverpflichtung mit Kontrolle für die Eltern. Aus Sicht der Beratungsstelle steigt die Anzahl der Kinder, die durch emotionale Gewalt in hocheskalierenden Elternkonflikten betroffen sind, stetig. Daraus entstehen auch neue Handlungsfelder der Beratungsstelle wie Umgangsanbahnung und in Einzelfällen auch Umgangsbegleitung.  Der Jahresbericht 2013 mit einer umfassenden Darstellung der Tätigkeiten ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Das Gesamtangebot der Erziehungs- und Familienberatung –inclusive der Erziehungsberatung vor Ort- für 2015 ist in der vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 2) dargestellt.

 

Der erste Abschnitt beschreibt allgemeine Informationen zum Träger.

Im 2. Kapitel sind Art und Ziele der Erziehungsberatung benannt.

Erst in Punkt 3 – Ressourcen – wird eine Ausweitung und Differenzierung vorgenommen.

Zum einen werden hier, wie bisher, die Rahmenbedingungen des gemeinsam von Stadt und Landkreis genutzten Angebots der Erziehungsberatung geregelt.  Der Kostenanteil des Landkreises beträgt hier im Jahr 2015 ca. 77.500 € und liegt geringfügig unter dem Zuschuss 2014.  Dieser Anteil errechnet sich aus den zu erwartenden Personal- und Sachkosten für 2015, abzüglich der Landeszuschüsse und des Eigenanteils des Trägers. Die jeweiligen Anteile von Stadt und Landkreis ergeben sich aus der Verteilung der Inanspruchnahme aus 2013.

Die Grundlagen der neuen dezentralen Angebote sind in den Abschnitten 3.1.1 –personelle Ausstattung- und 3.2.1 – Entgelt / Finanzierung- explizit und differenziert aufgeführt und in den weiteren inhaltlichen Ausführungen als Ergänzung eingearbeitet worden. Für diese Leistungen sind –gemäß Beschlusslage zur Erziehungsberatung vor Ort– max. 56.400 € für Personalkosten im Haushalt eingeplant.

 

Der Gesamtzuschuss an die Erziehungsberatung des Diakonischen Werks beträgt damit max. 133.900 € und wird im Entwurf des Haushalts 2015 in der Haushaltsstelle 4650.7070 abgebildet.