Der Fachbereich für Jugend, Familie und
Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2015, vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen Werk
Coburg e.V. abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im Jahr 2013 wurde
der Um- und Ausbau des Konzeptes der Erziehungsberatung geplant und
vorbereitet. Seit 01.01.2014 wird neben der bisherigen „klassischen“ Arbeit der
Erziehungs- und Familienberatungsstelle das Konzept der „Erziehungsberatung vor
Ort“ im Landkreis Coburg umgesetzt.
Erste Erfahrungen aus dieser Arbeit wurden im Ausschuss für Jugend und Familie
in der Sitzung vom 14.10.2014 vorgestellt.
Das Konzept der
„Erziehungsberatung vor Ort“ läuft als Projekt noch bis 2016 und die
Beratungsstelle wird dann ausführlich die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus
der Arbeit dem Ausschuss präsentieren.
In der (zentralen)
Beratungsstelle sind die Fallzahlen 2013 im Vergleich zu den letzten Jahren auf
dem gleichen Niveau geblieben. Dabei steigen kontinuierlich die Anzahl der
Beratungskontakte und die Zeitaufwendungen in den Einzelfällen. Aufgrund der
gesetzlichen Veränderungen im Bereich des Familienrechts hat sich die Arbeit in
der Trennungs- und Scheidungsberatung deutlich intensiviert. Der geltende Grundsatz
der Freiwilligkeit der Beratung wird durch die Beratungsanordnung durch das
Familiengericht (FamFG § 156) zu einer Beratungsverpflichtung mit Kontrolle für
die Eltern. Aus Sicht der Beratungsstelle steigt die Anzahl der Kinder, die
durch emotionale Gewalt in hocheskalierenden Elternkonflikten betroffen sind,
stetig. Daraus entstehen auch neue Handlungsfelder der Beratungsstelle wie
Umgangsanbahnung und in Einzelfällen auch Umgangsbegleitung. Der Jahresbericht 2013 mit einer umfassenden
Darstellung der Tätigkeiten ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Gesamtangebot
der Erziehungs- und Familienberatung –inclusive der Erziehungsberatung vor Ort-
für 2015 ist in der vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 2) dargestellt.
Der erste Abschnitt
beschreibt allgemeine Informationen zum Träger.
Im 2. Kapitel sind
Art und Ziele der Erziehungsberatung benannt.
Erst in Punkt 3 –
Ressourcen – wird eine Ausweitung und Differenzierung vorgenommen.
Zum einen werden
hier, wie bisher, die Rahmenbedingungen des gemeinsam von Stadt und Landkreis
genutzten Angebots der Erziehungsberatung geregelt. Der Kostenanteil des Landkreises beträgt hier
im Jahr 2015 ca. 77.500 € und liegt geringfügig unter dem Zuschuss 2014. Dieser Anteil errechnet sich aus den zu
erwartenden Personal- und Sachkosten für 2015, abzüglich der Landeszuschüsse
und des Eigenanteils des Trägers. Die jeweiligen Anteile von Stadt und
Landkreis ergeben sich aus der Verteilung der Inanspruchnahme aus 2013.
Die Grundlagen der
neuen dezentralen Angebote sind in den Abschnitten 3.1.1 –personelle
Ausstattung- und 3.2.1 – Entgelt / Finanzierung- explizit und differenziert
aufgeführt und in den weiteren inhaltlichen Ausführungen als Ergänzung
eingearbeitet worden. Für diese Leistungen sind –gemäß Beschlusslage zur
Erziehungsberatung vor Ort– max. 56.400 € für Personalkosten im Haushalt
eingeplant.
Der Gesamtzuschuss an die Erziehungsberatung des Diakonischen Werks
beträgt damit max. 133.900 € und wird im Entwurf des Haushalts 2015 in der
Haushaltsstelle 4650.7070 abgebildet.