Der Fachbereich
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2015 mit dem
Kinderschutzbund Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel
durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt:
„Bis dass der Tod uns scheidet..." gilt
schon lange nicht mehr als allein denkbares Ende einer Beziehung. In
Deutschland geht etwa jede dritte Ehe in die Brüche, was besonders für die
Kinder aus diesen Beziehungen weit reichende Folgen hat.
Durch eine Trennung/Scheidung ändert sich
häufig die gesamte Lebenssituation der Kinder dramatisch. Sie müssen nicht nur
die Trennung der Eltern verkraften, sondern in der Folgezeit oft auch mit neuen
Partnern ihrer Eltern zurechtkommen. Wohnungs- und Schulwechsel, materielle
Einschränkungen, Besuchsregelungen und vieles mehr müssen sie verkraften. Gefühle von Wut, Trauer, Scham, Angst und
Schuldgefühle begleiten diese Kinder in dieser Phase.
Noch vor kurzem vermutete man zwangsläufig
Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Scheidungskindern. Inzwischen
ist klar, dass eine intakte Familie nicht automatisch eine heile Familie ist.
Auch in Ideal-Familien läuft nicht alles rund und sie sind keine Garantie
dafür, dass Kinder sich gesund entwickeln. Vielmehr ist die Qualität der
Beziehungen ausschlaggebend dafür, dass Kinder zu stabilen Persönlichkeiten
heranwachsen.
Dennoch gibt es negative Auswirkungen, die
Elterntrennungen auf die Kinder haben können und sie dürfen nicht ignoriert
werden. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen: Mehr als die Hälfte der
Kinder leiden nach einer Trennung oder Scheidung unter erheblichen und
vielfältigen Symptomen, wie etwa psychosomatischen Beschwerden, emotionaler
Labilität, Schlafstörungen, Leistungsabfall und Kontaktängsten. Diese Symptome
waren in vielen Fällen auch noch nach 3-6 Jahren zu beobachten. In manchen
Fällen zeichnen sich Belastungen erst im Lauf der Zeit ab.
Insbesondere diese
Kinder brauchen in dieser Zeit Unterstützung und Begleitung. In der Regel
können die Eltern dies selbst leisten, indem sie kindgerechte, konfliktarme und
verbindliche Sorge- und Umgangsregelungen treffen. Das ist für die betroffenen
Kinder die beste Voraussetzung mit der Trennungssituation umzugehen und dabei
keinen „Schaden“ zu nehmen.
Daneben gibt es aber
Eltern, die es nicht ohne fachliche Hilfe und Begleitung schaffen, vernünftige
und umsetzbare Vereinbarungen zu treffen. Neben den persönlichen
Auseinandersetzungen der Eltern im privaten Bereich, kommt es häufig zu
langwierigen und konfliktreichen, familiengerichtlichen Verfahren, unter denen
die Kinder ganz besonders leiden. Neben der Betreuung durch die Fachkräfte der
Sozialen Dienste und den Beratungsstellen braucht es ein Angebot für betroffene
Kinder, das ihnen bei der Bewältigung der schwierigen Lebenssituation hilft.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese Kinder in ihrer Gesundheit und
Entwicklung beeinträchtigt werden.
Die
Scheidungskindergruppe des Kinderschutzbundes ist dabei ein wichtiges Angebot
in der Region Coburg. Sie ist eine Kooperation zwischen Stadt und Landkreis
Coburg, dem IPSG und dem Kinderschutzbund. In Federführung des
Kinderschutzbundes, welcher auch Vertragspartner ist, übernimmt das IPSG die
fachliche Betreuung der Gruppe, der Kinderschutzbund die Organisation und
stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung.
Im Winter 2013/2014
nahmen acht Kinder (fünf Mädchen und drei Jungen) im Alter zwischen sechs und
neun Jahren an der Scheidungsgruppe teil.
Vor Beginn der
Gruppe findet ein Elternabend statt, um die Eltern über Ablauf und Inhalt der
Gruppenstunden zu informieren und spezifische Fragestellungen zu klären. Sobald
die Gruppenstunden begonnen haben, können die Eltern kurz vor oder nach den
Treffen Gesprächstermine vereinbaren. Nach Abschluss der Gruppenphase finden
intensive Einzelgespräche mit den Eltern statt. Die Kinder nahmen an insgesamt
10 Gruppennachmittagen teil. Hauptanliegen der Fachkräfte ist hierbei, den
Kindern einen geschützten Rahmen zu bieten, in dem trennungs- und
scheidungsspezifische Themen angesprochen werden können. Kinder erfahren dabei,
dass andere Kinder ähnliche Gefühle und Erfahrungen haben. Es hilft den Kindern
bei der Verarbeitung ihrer Wahrnehmungen und Erlebnissen. Gleichzeitig sollen
die Kinder ihre Fähigkeiten ausbauen, sich gesund von den Konflikten der Eltern
abzugrenzen. Die Gruppenstunden laufen nach einer bestimmten Struktur ab und
Inhalte werden ritualisiert.
Der Beginn der
nächsten Scheidungskindergruppe ist für November 2015 geplant.
Der Kinderschutzbund
führt die Scheidungskindergruppe seit 2005 jährlich einmal durch. Seit 2007
teilen sich die anfallenden Personal- und Sachkosten der Kinderschutzbund, die
Stadt Coburg und der Landkreis Coburg zu gleichen Teilen.
Dieses Angebot soll
aus Sicht des Amtes für Jugend und Familie weiterhin vorgehalten werden. Neu
ist nur, dass die künftige Grundlage die jetzt vorliegende Leistungs-, Entgelt-
und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 1) ist.
Der Zuschuss des
Landkreises Coburg beträgt seit Jahren 1127 €. Ein entsprechender Betrag wurde
im Haushalt 2013 in der Haushaltsstelle 4552.7600 „Soziale Gruppenarbeit § 29
SGB VIII“ eingestellt.