Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2015 mit dem Kinderschutzbund Coburg e.V., vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

„Bis dass der Tod uns scheidet..." gilt schon lange nicht mehr als allein denkbares Ende einer Beziehung. In Deutschland geht etwa jede dritte Ehe in die Brüche, was besonders für die Kinder aus diesen Beziehungen weit reichende Folgen hat.

Durch eine Trennung/Scheidung ändert sich häufig die gesamte Lebenssituation der Kinder dramatisch. Sie müssen nicht nur die Trennung der Eltern verkraften, sondern in der Folgezeit oft auch mit neuen Partnern ihrer Eltern zurechtkommen. Wohnungs- und Schulwechsel, materielle Einschränkungen, Besuchsregelungen und vieles mehr müssen sie verkraften.  Gefühle von Wut, Trauer, Scham, Angst und Schuldgefühle begleiten diese Kinder in dieser Phase.  

Noch vor kurzem vermutete man zwangsläufig Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Scheidungskindern. Inzwischen ist klar, dass eine intakte Familie nicht automatisch eine heile Familie ist. Auch in Ideal-Familien läuft nicht alles rund und sie sind keine Garantie dafür, dass Kinder sich gesund entwickeln. Vielmehr ist die Qualität der Beziehungen ausschlaggebend dafür, dass Kinder zu stabilen Persönlichkeiten heranwachsen.  

Dennoch gibt es negative Auswirkungen, die Elterntrennungen auf die Kinder haben können und sie dürfen nicht ignoriert werden. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen: Mehr als die Hälfte der Kinder leiden nach einer Trennung oder Scheidung unter erheblichen und vielfältigen Symptomen, wie etwa psychosomatischen Beschwerden, emotionaler Labilität, Schlafstörungen, Leistungsabfall und Kontaktängsten. Diese Symptome waren in vielen Fällen auch noch nach 3-6 Jahren zu beobachten. In manchen Fällen zeichnen sich Belastungen erst im Lauf der Zeit ab.

Insbesondere diese Kinder brauchen in dieser Zeit Unterstützung und Begleitung. In der Regel können die Eltern dies selbst leisten, indem sie kindgerechte, konfliktarme und verbindliche Sorge- und Umgangsregelungen treffen. Das ist für die betroffenen Kinder die beste Voraussetzung mit der Trennungssituation umzugehen und dabei keinen „Schaden“ zu nehmen.

Daneben gibt es aber Eltern, die es nicht ohne fachliche Hilfe und Begleitung schaffen, vernünftige und umsetzbare Vereinbarungen zu treffen. Neben den persönlichen Auseinandersetzungen der Eltern im privaten Bereich, kommt es häufig zu langwierigen und konfliktreichen, familiengerichtlichen Verfahren, unter denen die Kinder ganz besonders leiden. Neben der Betreuung durch die Fachkräfte der Sozialen Dienste und den Beratungsstellen braucht es ein Angebot für betroffene Kinder, das ihnen bei der Bewältigung der schwierigen Lebenssituation hilft. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese Kinder in ihrer Gesundheit und Entwicklung beeinträchtigt werden. 

 

Die Scheidungskindergruppe des Kinderschutzbundes ist dabei ein wichtiges Angebot in der Region Coburg. Sie ist eine Kooperation zwischen Stadt und Landkreis Coburg, dem IPSG und dem Kinderschutzbund. In Federführung des Kinderschutzbundes, welcher auch Vertragspartner ist, übernimmt das IPSG die fachliche Betreuung der Gruppe, der Kinderschutzbund die Organisation und stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung.

 

Im Winter 2013/2014 nahmen acht Kinder (fünf Mädchen und drei Jungen) im Alter zwischen sechs und neun Jahren an der Scheidungsgruppe teil.

Vor Beginn der Gruppe findet ein Elternabend statt, um die Eltern über Ablauf und Inhalt der Gruppenstunden zu informieren und spezifische Fragestellungen zu klären. Sobald die Gruppenstunden begonnen haben, können die Eltern kurz vor oder nach den Treffen Gesprächstermine vereinbaren. Nach Abschluss der Gruppenphase finden intensive Einzelgespräche mit den Eltern statt. Die Kinder nahmen an insgesamt 10 Gruppennachmittagen teil. Hauptanliegen der Fachkräfte ist hierbei, den Kindern einen geschützten Rahmen zu bieten, in dem trennungs- und scheidungsspezifische Themen angesprochen werden können. Kinder erfahren dabei, dass andere Kinder ähnliche Gefühle und Erfahrungen haben. Es hilft den Kindern bei der Verarbeitung ihrer Wahrnehmungen und Erlebnissen. Gleichzeitig sollen die Kinder ihre Fähigkeiten ausbauen, sich gesund von den Konflikten der Eltern abzugrenzen. Die Gruppenstunden laufen nach einer bestimmten Struktur ab und Inhalte werden ritualisiert.

Der Beginn der nächsten Scheidungskindergruppe ist für November 2015 geplant.

 

Der Kinderschutzbund führt die Scheidungskindergruppe seit 2005 jährlich einmal durch. Seit 2007 teilen sich die anfallenden Personal- und Sachkosten der Kinderschutzbund, die Stadt Coburg und der Landkreis Coburg zu gleichen Teilen.

Dieses Angebot soll aus Sicht des Amtes für Jugend und Familie weiterhin vorgehalten werden. Neu ist nur, dass die künftige Grundlage die jetzt vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 1) ist.

 

Der Zuschuss des Landkreises Coburg beträgt seit Jahren 1127 €. Ein entsprechender Betrag wurde im Haushalt 2013 in der Haushaltsstelle 4552.7600 „Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII“ eingestellt.