Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Blauen Kreuz in Deutschland, Ortsverein Coburg Stadt und Land, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2015 abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Lange Zeit wurde Suchtprävention mit Aufklärungskampagnen gleichgesetzt. Eine moderne Suchtprävention berücksichtigt, dass es keine Suchtpersönlichkeit gibt und Suchtverhalten aus einem komplexen Geflecht von Wirkfaktoren entsteht.
Ziel von Suchtprävention ist es, Kinder sehr früh (möglichst ab Kindergartenalter) stark zu machen, sie zur Kritikfähigkeit in der Konsumgesellschaft zu erziehen, Kompetenzen zu fördern und Ressourcen zu erweitern.

Sinnvollerweise kann Suchtprävention nur langfristig angelegt sein und sie wendet sich neben Kindern und Jugendlichen hauptsächlich auch an Multiplikatoren wie Erzieherinnen und Erziehern, Lehrkräfte und Eltern.

In der Suchtprävention unterscheiden wir 3 verschiedene Ansätze:

 

1.                    Primärprävention fängt bei den Gesunden an

2.                    Sekundärprävention setzt bei entstehenden oder schon entstandenen

          Problemen und Risikogruppen an

3.                    Tertiärprävention wendet sich an Kranke

 

Die Beratungsstelle Coburg des Blauen Kreuzes ist in allen dieser drei Bereiche der Suchtprävention tätig.

 

Primärprävention

 „Kinder und Jugendliche in ihren Lebenskompetenzen zu stärken, dass Suchtmittelmissbrauch für sie keine alternative Lösung von Problemen darstellt“ - dieses Ziel bildet die Grundlage der Beratungsarbeit des Blauen Kreuzes im Bereich der Primärprävention.

Die vielfältigen Angebote der Beratungsstelle richten sich an Kinder, Jugendliche und deren Eltern und Familien sowie auch an alle Multiplikatoren, wie z.B. Lehrer, Ausbilder und Fachkräfte der Jugendarbeit, in der Region Coburg.

Ein Beispiel dafür ist die WunderBar (Ausschank von alkoholfreien Cocktails), die von ehrenamtlichen Jugendlichen organisiert und bei Präventionsveranstaltungen betrieben wird.

 

Primär/Sekundärprävention

In Gruppen und Einzelangeboten erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus suchtbelasteten Familien und suchtgefährdete junge Menschen Unterstützung und Beratung. Über eine längere Zeit werden die Betroffenen Kinder und Jugendliche und deren Familien, nach einem speziell entwickelten Ablauf-Konzept, zeitweise sehr intensiv, betreut. Im Jahr 2013 wurde mit insgesamt 41 Kinder und Jugendliche von suchtkranken Eltern gearbeitet. 19 davon kamen aus dem Landkreis Coburg. Weitere differenzierte statistische Auswertungen sind aus dem Jahresbericht 2013 des Trägers (im Anhang) zu ersehen.

 

Sekundär/Tertiärprävention

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 143 suchtgefährdete und suchtkranke junge Menschen in Stadt und Landkreis Coburg beraten. Alkoholmissbrauch war dabei, mit Abstand (94 Personen) der Hauptanlass für eine Beratung. Zusätzlich nahmen 23 Angehörige das Beratungsangebot des Blauen Kreuzes an.

 

Besonders hervorzuheben ist das Angebot der monatlich stattfindenden offenen Sprechstunden im Familienzentrum in Neustadt b. Coburg. Sie richten sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und deren Familien in Neustadt und ermöglichen einen einfachen und niedrigschwelligen Zugang zu allen Angeboten und Unterstützungsleistungen des Blauen Kreuzes.

 

Detaillierte Informationen zur Tätigkeit des Blauen Kreuzes sind dem in Anlage 1 beigefügten Jahresbericht zu entnehmen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung sind in § 14 SGB VIII, dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, und für die Beratung von suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen im § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, zu finden. Dieses Angebot ist ein Resultat aus der guten Kooperation und Vernetzung der Fachkräfte des Blauen Kreuzes und den Fachkräften des ASDS und des Familienzentrums.

 

Für 2015 ist die Fortschreibung der bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vorgesehen, die einen unveränderten Zuschuss in Höhe von 10.000 € vorsieht (Anlage 2).