Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die
vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem
Blauen Kreuz in Deutschland, Ortsverein Coburg Stadt und Land, vorbehaltlich
der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2015 abzuschließen.
Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Lange Zeit wurde Suchtprävention mit Aufklärungskampagnen
gleichgesetzt. Eine moderne Suchtprävention berücksichtigt, dass es keine
Suchtpersönlichkeit gibt und Suchtverhalten aus einem komplexen Geflecht von
Wirkfaktoren entsteht.
Ziel von Suchtprävention ist es, Kinder sehr früh (möglichst ab
Kindergartenalter) stark zu machen, sie zur Kritikfähigkeit in der
Konsumgesellschaft zu erziehen, Kompetenzen zu fördern und Ressourcen zu
erweitern.
Sinnvollerweise kann Suchtprävention nur langfristig angelegt sein und
sie wendet sich neben Kindern und Jugendlichen hauptsächlich auch an
Multiplikatoren wie Erzieherinnen und Erziehern, Lehrkräfte und Eltern.
In der Suchtprävention unterscheiden wir 3 verschiedene Ansätze:
1.
Primärprävention
fängt bei den Gesunden an
2.
Sekundärprävention
setzt bei entstehenden oder schon entstandenen
Problemen
und Risikogruppen an
3.
Tertiärprävention
wendet sich an Kranke
Die
Beratungsstelle Coburg des Blauen Kreuzes ist in allen dieser drei Bereiche der
Suchtprävention tätig.
Primärprävention
„Kinder und Jugendliche in ihren
Lebenskompetenzen zu stärken, dass Suchtmittelmissbrauch für sie keine
alternative Lösung von Problemen darstellt“ - dieses Ziel bildet die Grundlage
der Beratungsarbeit des Blauen Kreuzes im Bereich der Primärprävention.
Die vielfältigen
Angebote der Beratungsstelle richten sich an Kinder, Jugendliche und deren
Eltern und Familien sowie auch an alle Multiplikatoren, wie z.B. Lehrer,
Ausbilder und Fachkräfte der Jugendarbeit, in der Region Coburg.
Ein Beispiel dafür
ist die WunderBar (Ausschank von alkoholfreien Cocktails), die von
ehrenamtlichen Jugendlichen organisiert und bei Präventionsveranstaltungen
betrieben wird.
Primär/Sekundärprävention
In Gruppen und
Einzelangeboten erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus
suchtbelasteten Familien und suchtgefährdete junge Menschen Unterstützung und
Beratung. Über eine längere Zeit werden die Betroffenen Kinder und Jugendliche
und deren Familien, nach einem speziell entwickelten Ablauf-Konzept, zeitweise
sehr intensiv, betreut. Im Jahr
2013 wurde mit insgesamt 41 Kinder und Jugendliche von suchtkranken Eltern gearbeitet.
19 davon kamen aus dem Landkreis Coburg. Weitere differenzierte statistische
Auswertungen sind aus dem Jahresbericht 2013 des Trägers (im Anhang) zu ersehen.
Sekundär/Tertiärprävention
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 143 suchtgefährdete und suchtkranke junge
Menschen in Stadt und Landkreis Coburg beraten. Alkoholmissbrauch war dabei,
mit Abstand (94 Personen) der Hauptanlass für eine Beratung. Zusätzlich nahmen
23 Angehörige das Beratungsangebot des Blauen Kreuzes an.
Besonders
hervorzuheben ist das Angebot der monatlich stattfindenden offenen
Sprechstunden im Familienzentrum in Neustadt b. Coburg. Sie richten sich
insbesondere an Kinder, Jugendliche und deren Familien in Neustadt und
ermöglichen einen einfachen und niedrigschwelligen Zugang zu allen Angeboten
und Unterstützungsleistungen des Blauen Kreuzes.
Detaillierte
Informationen zur Tätigkeit des Blauen Kreuzes sind dem in Anlage 1 beigefügten
Jahresbericht zu entnehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung sind in § 14 SGB VIII,
dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, und für die Beratung von
suchtgefährdeten und suchtkranken Kindern und Jugendlichen im § 35a SGB VIII,
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, zu finden.
Dieses Angebot ist ein Resultat aus der guten Kooperation und Vernetzung der
Fachkräfte des Blauen Kreuzes und den Fachkräften des ASDS und des
Familienzentrums.
Für 2015 ist die Fortschreibung
der bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
vorgesehen, die einen unveränderten Zuschuss in Höhe von 10.000 € vorsieht
(Anlage 2).