Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Coburg ist von der Zielsetzung der Schaffung einer großen überregionalen Tourismusdestination „Vom Rennsteig bis zum Main“ immer noch überzeugt. Insofern wird die Kündigung der Mitgliedschaft des Landkreises Lichtenfels im Tourismusverein bedauert. Kooperationswilligen Partnern zwischen Rennsteig und Main soll der Zugang zur aktiven Mitwirkung im Verein auch in Zukunft offen gehalten werden.

2.    Der Landrat wird ermächtigt, die Verhandlungen für ein vorzeitiges Ausscheiden des Landkreises Lichtenfels aus dem Tourismusverein abschließend zu führen.

3.    Ziel des Landkreises Coburg ist es, dass der Tourismusverein auch nach dem Ausscheiden des Landkreises Lichtenfels in angepassten und funktionsfähigen Strukturen erfolgreich im Wettbewerb agieren kann. Die strukturelle Neuordnung des Tourismusvereins auf Basis der vorgestellten Entwurfsfassungen der geänderten Satzung und Beitragsordnung wird in der vorgestellten Variante deshalb für richtig befunden.

4.    Der Landrat wird ermächtigt, in den Vereinsgremien die dafür notwendigen Entscheidungen herbeizuführen und für den Landkreis Coburg mitzutragen.
Auf ihrer Basis sollen sich die neuen Vereinsstrukturen möglichst zeitnah etablieren, damit die gemeinsame Tourimusdestination erfolgreich vermarktet wird.

5.    Sollte dem Wunsch des Landkreises Lichtenfels auf einen eigenen touristischen Gebietsausschuss seitens des Tourismusverbands Franken stattgegeben werden, wird der Landrat ermächtigt, alle notwendigen Schritte einzuleiten und zu vollziehen, die den Tourismusverein ebenfalls als Gebietsausschuss in der offiziellen Tourismusstruktur des Freistaates Bayern etabliert.


Sachverhalt:

 

Tourismusverein Oberes Maintal – Coburger Land

Auf Beschluss des Kreistages vom 02.05.2013 und 07.11.2013 hin ist der Landkreis dem gemeinsamen Tourismusverein Oberes Maintal – Coburger Land e.V. als Gründungsmit­glied beigetreten.

 

Kündigung des Landkreises Lichtenfels

Unmittelbar nach dem Erledigen aller Gründungsformalitäten und der Aufnahme der ope­rativen Arbeiten zeigte sich der Landkreis Lichtenfels - ebenfalls Gründungsmitglied und wichtiger Partner im neuen Verein - mit der fachlich erarbeiteten und demokratisch im Verbund der Akteure beschlossenen Herangehensweise in der operativen Umsetzung nicht einverstanden.

 

Insbesondere im Hinblick auf die marketingrelevante Namensfindung der neuen Touris­musdestination und damit einhergehend die Erweiterung der Gebietskulisse nach Süd-Thüringen, ließ der Lichtenfelser Landrat die übrigen Partner im Verein wissen, dass er die Ergebnisse auf diesem Gebiet aus Sicht des Landkreises Lichtenfels nicht mittragen könne.

 

Namentlich seines Landkreises kündigte Landrat Meißner den Ausstieg seines Landkreises aus dem neuen Tourismusverein an, noch bevor die operative Arbeit wirklich Tritt fassen konnte.

 

Mit Schreiben vom 18.06.2014 hat der Landkreis Lichtenfels seine Mitglied­schaft im erst vier Monate zuvor gegründeten Tourismusverein Oberes Maintal-Coburger Land e.V. gekündigt. Ziel der Lichtenfelser Nachbarn ist der Aufbau eigener Tourismusstrukturen und die Gründung eines eigenen touristischen Gebietsausschusses im Tourismusverband Franken e.V..

 

Rettungsansätze und unser Wunsch auf Erhalt der Kooperation scheitern

Der Vorsitzende des Tourismusverbandes Franken, Staatsminister Joachim Herrmann, hat am 24.09.2014 alle beteiligten Partner zu einem klärenden Gespräch auf Kloster Banz eingeladen.

 

Entgegen anderer Vorzeichen wurde im Ergebnis des Treffens auch von Seiten des Ver­bandsvorsitzenden dem Wunsch des Landkreises Lichtenfels nach Aufbau eines eigenen touristischen Gebietsausschusses (vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsgremien) stattgegeben.

 

Landrat Michael Busch und Bürgermeisterin Weber (Stadt CO) haben in der Besprechung noch einmal deutlich gemacht, dass sie den Weg der Lichtenfelser Partner fachlich als falsch einstufen.

 

Gerne hätte der Raum Coburg an einer großen, gemeinsamen Tourismusdesti­nation Coburg-Coburger Land-Lichtenfels-Süd-Thüringen festgehalten. Aufgrund des neuen Lichtenfelser Ansatzes müsse der Raum Coburg-Süd-Thüringen nun sehen, wie eine eigene Tourismusmarketing-Einheit etabliert werden könne. Diese würde dann, neben der neuen Lichtenfelser Initiative, seitens des Touris­musverbands Franken e.V. ebenfalls als eigener touristischer Gebietsausschuss geführt werden müssen.

 

Herausforderung: Weiterführung des Vereins und Entwicklung des Tourismus mit koope­rationswilligen Partnern

In der Folge der Entwicklungen und Ereignisse hat sich die Landkreisverwaltung intensiv damit beschäftigt, Grundlagen für einen nachhaltigen Fortbestand eines leistungs- und wettbewerbsfähigen Tourismusvereins zu erarbeiten und mit möglichen Partnern abzu­stimmen. Der Rahmen für das Engagement der Wirtschaftsförderung ist dabei immer noch im Beschluss des Kreistags vom 02.05.2013 begründet.

 

Eine der Herausforderungen der Arbeiten der Verwaltung zum Erhalt und zur Zukunftsge­staltung des Vereins ist im § 14 Abs. 1 seiner Satzung begründet. Demnach würde sich nämlich der Verein auflösen, wenn eines seiner geborenen Mitglieder seine Mitgliedschaft kündigt. Die Regelung würde im Fall der Kündigung der Mitgliedschaft durch den Land­kreis Lichtenfels greifen.

 

Alle Beteiligten haben die Absicht erkennen lassen, diesbezüglich eine einvernehmliche Lösung zu finden, die ggf. eine Weiterführung des Vereins auch nach Ausscheiden des Landkreises Lichtenfels ermöglicht.

 

Die ehemaligen Partner aus Lichtenfels haben ein Interesse daran, weil man wegen der Kürze der Laufzeit bis zur Kündigung im Verein nur geringe Ausgaben für die operative Tourismusarbeit hatte. Lichtenfels strebt ein vorzeitiges Ausscheiden (Die Kündigung ist laut Satzung nur mit einer Kündigungsfrist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zum Ende des folgenden Kalenderjahres möglich.) an und damit eine Abrechnung seines Finanzie­rungsbeitrags nach den bis zur Kündigung tatsächlich getätigten Ausgaben. Die übrigen Vereinspartner (Stadt und Landkreis Coburg, u.a.) haben ein Interesse daran, die eigent­lich nie richtig begonnene Zusammenarbeit nicht unnötig und ohne Zukunftsperspektive in die Länge zu ziehen. Gleichzeitig wollen wir die bürokratischen und auch kostspieligen Formalitäten zur Abwicklung des Tourismusvereins bzw. auch Grün­dung eines neuen Vereins vermeiden. Besser wäre es, wenn der Verein mit geänderter Satzung und engagierten Partnern fortgesetzt werden kann, was nach den Kün­digungen der Partner aus dem Lichtenfelser Raum also die Hauptaufgabe dar­stellte.

 

Lösung: Anpassung der Vereinssatzung und Beitragsordnung – Aufnahme kooperations­bereiter Partner

Von Beginn an war es ein offen kommunizierter Ansatz des Landkreises Coburg, eine leis­tungsfähige Tourismusdestination auch unter Einbindung der kommunalen Nachbarn aus Süd-Thüringen zu schaffen. Der Kreistag hat diese Absicht u.a. bereits in seinem Be­schluss vom 02.05.2013 öffentlich dokumentiert. Die Absicht des Landkreises Sonneberg zum Beitritt in den Verein als Gründungsmitglied scheiterte seinerzeit am finanziellen Rahmen, der durch die Gründungsmitglieder festgelegt wurde. Nachdem der Landkreis Sonneberg den notwendigen Betrag für eine Vereinsmitgliedschaft nicht aufbringen konn­te, haben sich aber einzelne kreisangehörige Städte und Gemeinden für eine Mitglied­schaft interessiert.

 

So wurden die Städte Sonneberg, Steinach und Lauscha bereits zum Start des Touris­musvereins aufgenommen. Weitere Kommunen, wie z.B. die Stadt Schalkau (und auch Kommunen aus dem Kreis Hildburghausen), zeigen sich ebenfalls interessiert. Als Prob­lem stellt sich dabei perspektivisch dar, dass einzelne, kreisangehörige Kommunen aus Thüringen einen wesentlich geringeren Vereinsbeitrag zu leisten haben. Würden bei­spielsweise alle kreisangehörigen Kommunen eines Landkreises Mitglied im Verein, zah­len diese in Summe nur einen Bruchteil des Betrages für eine Vereinsmitgliedschaft, wie wenn deren Landkreis geborenes Mitglied würde. Der Verein nimmt damit wesentlich we­niger Beiträge ein, muss aber im Marketing trotzdem das Gebiet eines kompletten Land­kreises mit abdecken. Für eine nachhaltige Stabilität des Tourismusvereins und seiner finanziellen Basis muss deshalb die Mitgliedschaft der Kreisebene im Vordergrund stehen – mindestens dann, wenn über die Hälfte eines Kreisgebietes Mitglied im Verein ist.

 

Nach der Kündigung des Landkreises Lichtenfels hat die Landkreisverwaltung / Wirt­schaftsförderung im Landkreis Coburg deshalb noch einmal einen neuen fachlichen An­satz zur nachhaltigen Fortführung des Tourismusvereins unter Berücksichtigung der Thüringer Partner auf Kreisebene erarbeitet.

 

Kern des Ansatzes ist eine Mitgliedschaft im Verein und Beitragszahlung auf Basis der geographischen Lage sowie eines Einwohnerschlüssels.

 

Dabei wird vom fachlichen Ansatz ausgegangen, dass die volkswirtschaftlichen Effekte im Tourismusmarketing vom touristischen Zentrum aus zu den peripheren Teilräumen hin abnehmen. Im Fall der hiesigen Tourismusregion bedeutet das, dass die Stadt Coburg als Oberzentrum der Region mit zahlreichen touristischen, kulturellen und Freizeit-Einrichtungen sowie vielen Übernachtungs-, Gastronomie- und Einzelhandelsangeboten stärker von der Wertschöpfung des Wirtschaftsfaktors Tourismus profitiert als ihr Um­land.

 

Diesem Grundgedanken nachgehend, hat die Wirtschaftsförderung ein Beitragsmodell für die Mitgliedschaft im Tourismusverein aufgestellt, dass die jeweilige Gebietskörperschaft nach deren Einwohnerzahl und geographischer Lage zum Tourismuszentrum Coburg ein­stuft.

 

Das Ergebnis zeigt die folgende Tabelle:

 

Tabelle 1: Beitragsszenario Tourismusverein

 

Jedes Vereinsmitglied zahlt demnach 1,10 Euro pro Einwohner-Äquivalent. Ein Einwoh­ner-Äquivalent bestimmt sich aus der jeweiligen Einwohnerzahl, die je nach Lage zum Tourismuszentrum Coburg gewichtet wird.

 

Die Einwohner der Stadt Coburg als touristisches Zentrum werden mit dem Faktor 3 gewichtet. Das errechnete Einwohner-Äquivalent von 123.066 wird mit 1,10 Euro multi­pliziert und daraus ergibt sich der Vereinsbeitrag der Stadt Coburg von 135.372,60 Euro/a.

 

Der Landkreis Coburg umgibt das touristische Zentrum in der ersten Reihe. Seine Ein­wohnerzahlen werden mit dem Faktor 1,5 gewichtet, was in Summe der Berechnung ei­nen Jahresbeitrag von 143.559,90 Euro bedeutet. Die Mitgliedsbeiträge von Stadt und Landkreis Coburg liegen damit absolut gesehen in dem Bereich der bisherigen Mitglieds­beiträge. Der finanzielle Aufwand bleibt damit für beide Gebietskörperschaften im We­sentlichen gleich.

 

 

Die Landkreise Sonneberg und Hildburghausen liegen geographisch gesehen in der zweiten Reihe zum Tourismuszentrum Coburg. Ihre Einwohnerzahlen werden nicht bzw. mit dem Faktor 1 gewichtet. Daraus errechnet sich ein Jahresbeitrag von 68.528,20 Euro für den Landkreis Sonneberg. Nach Gesprächen mit den Verantwortlichen im Landkreis Sonneberg zeichnet sich ab, dass der Landkreis Sonneberg unter diesen Bedingungen eine Vollmitgliedschaft im Tourismusverein in Erwägung ziehen kann. Noch im Dezem­ber 2014 wird der Kreistag in Sonneberg eine Entscheidung dazu fällen.

 

Landrat Michael Busch hat auch Kontakt zu Landrat Müller aus dem Landkreis Hild­burghausen aufgenommen und das neue Modell übermittelt. Nach Befassung und Aus­tausch mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hild­burghausen hat Landrat Müller mitgeteilt, dass der Landkreis Hildburghausen vorerst kein Mitglied im Tourismusverein werden möchte. Der Landrat begründet diese Ent­scheidung u.a. auch damit, dass Teilbereiche seines Landkreises keine touristische Orien­tierung nach Coburg hin hätten. Es gäbe aber durchaus Interesse einzelner Kommunen (insbesondere derer aus dem Bereich der Initiative Rodachtal) an einer Mitgliedschaft im Verein.

 

Landrat Busch hat daraufhin Kontakt zum Sprecher der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Hildburghausen, Herrn Bürgermeister Sven Gregor, aufgenommen. Herr Gre­gor bestätigt das Interesse verschiedener Kommunen aus Hildburghausen. Er hat Landrat Michael Busch und Wirtschaftsförderer Martin Schmitz darum gebeten, das Modell des Vereins am 19.12.2014 im Kreise seiner Bürgermeister einmal vorzustellen.

Da im Falle Hildburghausen vorerst feststeht, dass der Landkreis im Ganzen kein Mitglied werden möchte, wurde im Modell ein weiteres Beitragsszenario berücksichtigt: Es gilt für kreisangehörige Kommunen in der zweiten Reihe zum Tourismuszentrum Coburg, deren Landkreis selbst nicht Mitglied im Tourismusverein ist.

 

Hier werden die Einwohnerzahlen mit dem Faktor 2 gewichtet und hierüber die entspre­chenden Jahresbeiträge errechnet. Für einzelne, kreisangehörige Kommunen ist also der Beitrag höher, als wenn der Landkreis im Ganzen Mitglied werden würde.

 

In Summe würde sich nach Stand der derzeitigen Entwicklungen ein Gesamtetat für den Tourismusverein in Höhe von rund 400.000,- Euro pro Jahr ergeben. Aus die­ser Summe würde der Unterhalt der Geschäftsstelle (incl. Personalkosten) sowie die Mar­ketingetats finanziert.

 

Auf der Basis des neuen Modells und der bisherigen Entwicklungen wurden ein geänder­ter Entwurf der Vereinssatzung sowie ein geänderter Entwurf der Beitragssat­zung erarbeitet.

 

Beide Entwürfe finden sich im Anhang dieser Vorlage.

 

Es steht nun für die Kreispolitik an zu entscheiden, ob der Landkreis Coburg mit diesem Modell und auf Basis der Entwürfe der geänderten Satzung und neuen Beitragsordnung weiterhin als verlässlicher Partner in der Tourismuskooperati­on auftritt.