Beschluss:
1.
Der Landkreis Coburg ist von der Zielsetzung der
Schaffung einer großen überregionalen Tourismusdestination „Vom Rennsteig bis
zum Main“ immer noch überzeugt. Insofern wird die Kündigung der Mitgliedschaft
des Landkreises Lichtenfels im Tourismusverein bedauert. Kooperationswilligen
Partnern zwischen Rennsteig und Main soll der Zugang zur aktiven Mitwirkung im
Verein auch in Zukunft offen gehalten werden.
2.
Der Landrat wird ermächtigt, die Verhandlungen
für ein vorzeitiges Ausscheiden des Landkreises Lichtenfels aus dem
Tourismusverein abschließend zu führen.
3.
Ziel des Landkreises Coburg ist es, dass der
Tourismusverein auch nach dem Ausscheiden des Landkreises Lichtenfels in
angepassten und funktionsfähigen Strukturen erfolgreich im Wettbewerb agieren
kann. Die strukturelle Neuordnung des Tourismusvereins auf Basis der vorgestellten
Entwurfsfassungen der geänderten Satzung und Beitragsordnung wird in der
vorgestellten Variante deshalb für richtig befunden.
4.
Der Landrat wird ermächtigt, in den
Vereinsgremien die dafür notwendigen Entscheidungen herbeizuführen und für den
Landkreis Coburg mitzutragen.
Auf ihrer Basis sollen sich die neuen Vereinsstrukturen möglichst zeitnah
etablieren, damit die gemeinsame Tourimusdestination erfolgreich vermarktet
wird.
5. Sollte dem Wunsch des Landkreises Lichtenfels auf einen eigenen touristischen Gebietsausschuss seitens des Tourismusverbands Franken stattgegeben werden, wird der Landrat ermächtigt, alle notwendigen Schritte einzuleiten und zu vollziehen, die den Tourismusverein ebenfalls als Gebietsausschuss in der offiziellen Tourismusstruktur des Freistaates Bayern etabliert.
Sachverhalt:
Tourismusverein
Oberes Maintal – Coburger Land
Auf
Beschluss des Kreistages vom 02.05.2013 und 07.11.2013 hin ist der Landkreis
dem gemeinsamen Tourismusverein Oberes Maintal – Coburger Land e.V. als
Gründungsmitglied beigetreten.
Kündigung
des Landkreises Lichtenfels
Unmittelbar
nach dem Erledigen aller Gründungsformalitäten und der Aufnahme der operativen
Arbeiten zeigte sich der Landkreis Lichtenfels - ebenfalls Gründungsmitglied
und wichtiger Partner im neuen Verein - mit der fachlich erarbeiteten und
demokratisch im Verbund der Akteure beschlossenen Herangehensweise in der
operativen Umsetzung nicht einverstanden.
Insbesondere
im Hinblick auf die marketingrelevante Namensfindung der neuen Tourismusdestination
und damit einhergehend die Erweiterung der Gebietskulisse nach Süd-Thüringen,
ließ der Lichtenfelser Landrat die übrigen Partner im Verein wissen, dass er
die Ergebnisse auf diesem Gebiet aus Sicht des Landkreises Lichtenfels nicht
mittragen könne.
Namentlich
seines Landkreises kündigte Landrat Meißner den Ausstieg seines Landkreises aus
dem neuen Tourismusverein an, noch bevor die operative Arbeit wirklich Tritt
fassen konnte.
Mit Schreiben vom 18.06.2014 hat der
Landkreis Lichtenfels seine Mitgliedschaft im erst vier Monate zuvor
gegründeten Tourismusverein Oberes Maintal-Coburger Land e.V. gekündigt. Ziel
der Lichtenfelser Nachbarn ist der Aufbau eigener Tourismusstrukturen und die
Gründung eines eigenen touristischen Gebietsausschusses im Tourismusverband
Franken e.V..
Rettungsansätze
und unser Wunsch auf Erhalt der Kooperation scheitern
Der
Vorsitzende des Tourismusverbandes Franken, Staatsminister Joachim Herrmann, hat am 24.09.2014 alle beteiligten
Partner zu einem klärenden Gespräch auf Kloster Banz eingeladen.
Entgegen
anderer Vorzeichen wurde im Ergebnis des Treffens auch von Seiten des Verbandsvorsitzenden
dem Wunsch des Landkreises Lichtenfels nach Aufbau eines eigenen touristischen
Gebietsausschusses (vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsgremien)
stattgegeben.
Landrat
Michael Busch und Bürgermeisterin Weber (Stadt CO) haben in der Besprechung
noch einmal deutlich gemacht, dass sie den Weg der Lichtenfelser Partner
fachlich als falsch einstufen.
Gerne hätte der Raum Coburg an einer großen,
gemeinsamen Tourismusdestination Coburg-Coburger
Land-Lichtenfels-Süd-Thüringen festgehalten.
Aufgrund des neuen Lichtenfelser Ansatzes müsse der Raum Coburg-Süd-Thüringen
nun sehen, wie eine eigene Tourismusmarketing-Einheit etabliert werden könne.
Diese würde dann, neben der neuen Lichtenfelser Initiative, seitens des Tourismusverbands
Franken e.V. ebenfalls als eigener touristischer Gebietsausschuss geführt
werden müssen.
Herausforderung:
Weiterführung des Vereins und Entwicklung des Tourismus mit kooperationswilligen
Partnern
In der
Folge der Entwicklungen und Ereignisse hat sich die Landkreisverwaltung
intensiv damit beschäftigt, Grundlagen für einen nachhaltigen Fortbestand eines
leistungs- und wettbewerbsfähigen Tourismusvereins zu erarbeiten und mit
möglichen Partnern abzustimmen. Der Rahmen für das Engagement der
Wirtschaftsförderung ist dabei immer noch im Beschluss des Kreistags vom
02.05.2013 begründet.
Eine
der Herausforderungen der Arbeiten der Verwaltung zum Erhalt und zur Zukunftsgestaltung
des Vereins ist im § 14 Abs. 1 seiner Satzung begründet. Demnach würde sich
nämlich der Verein auflösen, wenn eines seiner geborenen Mitglieder seine
Mitgliedschaft kündigt. Die Regelung würde im Fall der Kündigung der
Mitgliedschaft durch den Landkreis Lichtenfels greifen.
Alle
Beteiligten haben die Absicht erkennen lassen, diesbezüglich eine
einvernehmliche Lösung zu finden, die ggf. eine Weiterführung des Vereins auch
nach Ausscheiden des Landkreises Lichtenfels ermöglicht.
Die
ehemaligen Partner aus Lichtenfels haben ein Interesse daran, weil man wegen
der Kürze der Laufzeit bis zur Kündigung im Verein nur geringe Ausgaben für die
operative Tourismusarbeit hatte. Lichtenfels strebt ein vorzeitiges Ausscheiden
(Die Kündigung ist laut Satzung nur mit einer Kündigungsfrist bis zum 30. Juni
eines jeden Jahres zum Ende des folgenden Kalenderjahres möglich.) an und damit
eine Abrechnung seines Finanzierungsbeitrags nach den bis zur Kündigung
tatsächlich getätigten Ausgaben. Die übrigen Vereinspartner (Stadt und
Landkreis Coburg, u.a.) haben ein Interesse daran, die eigentlich nie richtig
begonnene Zusammenarbeit nicht unnötig und ohne Zukunftsperspektive in die
Länge zu ziehen. Gleichzeitig wollen wir die bürokratischen und auch
kostspieligen Formalitäten zur Abwicklung des Tourismusvereins bzw. auch Gründung
eines neuen Vereins vermeiden. Besser wäre es, wenn der Verein mit geänderter Satzung und engagierten Partnern fortgesetzt
werden kann, was nach den Kündigungen der Partner aus dem Lichtenfelser Raum
also die Hauptaufgabe darstellte.
Lösung:
Anpassung der Vereinssatzung und Beitragsordnung – Aufnahme kooperationsbereiter
Partner
Von
Beginn an war es ein offen kommunizierter Ansatz des Landkreises Coburg, eine
leistungsfähige Tourismusdestination auch unter Einbindung der kommunalen
Nachbarn aus Süd-Thüringen zu schaffen. Der Kreistag hat diese Absicht u.a.
bereits in seinem Beschluss vom 02.05.2013 öffentlich dokumentiert. Die
Absicht des Landkreises Sonneberg zum Beitritt in den Verein als
Gründungsmitglied scheiterte seinerzeit am finanziellen Rahmen, der durch die
Gründungsmitglieder festgelegt wurde. Nachdem der Landkreis Sonneberg den
notwendigen Betrag für eine Vereinsmitgliedschaft nicht aufbringen konnte,
haben sich aber einzelne kreisangehörige Städte und Gemeinden für eine Mitgliedschaft
interessiert.
So
wurden die Städte Sonneberg, Steinach und Lauscha bereits zum Start des Tourismusvereins
aufgenommen. Weitere Kommunen, wie z.B. die Stadt Schalkau (und auch Kommunen
aus dem Kreis Hildburghausen), zeigen sich ebenfalls interessiert. Als Problem
stellt sich dabei perspektivisch dar, dass einzelne, kreisangehörige Kommunen
aus Thüringen einen wesentlich geringeren Vereinsbeitrag zu leisten haben.
Würden beispielsweise alle kreisangehörigen Kommunen eines Landkreises
Mitglied im Verein, zahlen diese in Summe nur einen Bruchteil des Betrages für
eine Vereinsmitgliedschaft, wie wenn deren Landkreis geborenes Mitglied würde.
Der Verein nimmt damit wesentlich weniger Beiträge ein, muss aber im Marketing
trotzdem das Gebiet eines kompletten Landkreises mit abdecken. Für eine
nachhaltige Stabilität des Tourismusvereins und seiner finanziellen Basis muss
deshalb die Mitgliedschaft der Kreisebene im Vordergrund stehen – mindestens
dann, wenn über die Hälfte eines Kreisgebietes Mitglied im Verein ist.
Nach
der Kündigung des Landkreises Lichtenfels hat die Landkreisverwaltung / Wirtschaftsförderung
im Landkreis Coburg deshalb noch einmal einen neuen fachlichen Ansatz zur nachhaltigen Fortführung des Tourismusvereins
unter Berücksichtigung der Thüringer Partner auf Kreisebene erarbeitet.
Kern
des Ansatzes ist eine Mitgliedschaft im
Verein und Beitragszahlung auf Basis der geographischen Lage sowie eines
Einwohnerschlüssels.
Dabei
wird vom fachlichen Ansatz ausgegangen, dass die volkswirtschaftlichen Effekte
im Tourismusmarketing vom touristischen Zentrum aus zu den peripheren
Teilräumen hin abnehmen. Im Fall der hiesigen Tourismusregion bedeutet das,
dass die Stadt Coburg als Oberzentrum der Region mit zahlreichen touristischen,
kulturellen und Freizeit-Einrichtungen sowie vielen Übernachtungs-,
Gastronomie- und Einzelhandelsangeboten stärker von der Wertschöpfung des
Wirtschaftsfaktors Tourismus profitiert als ihr Umland.
Diesem
Grundgedanken nachgehend, hat die Wirtschaftsförderung ein Beitragsmodell für
die Mitgliedschaft im Tourismusverein aufgestellt, dass die jeweilige
Gebietskörperschaft nach deren Einwohnerzahl und geographischer Lage zum
Tourismuszentrum Coburg einstuft.
Das
Ergebnis zeigt die folgende Tabelle:
Tabelle 1: Beitragsszenario
Tourismusverein
Jedes
Vereinsmitglied zahlt demnach 1,10 Euro pro Einwohner-Äquivalent. Ein Einwohner-Äquivalent
bestimmt sich aus der jeweiligen Einwohnerzahl, die je nach Lage zum
Tourismuszentrum Coburg gewichtet wird.
Die
Einwohner der Stadt Coburg als
touristisches Zentrum werden mit dem Faktor 3 gewichtet. Das errechnete
Einwohner-Äquivalent von 123.066 wird mit 1,10 Euro multipliziert und daraus
ergibt sich der Vereinsbeitrag der Stadt Coburg von 135.372,60 Euro/a.
Der Landkreis Coburg umgibt das
touristische Zentrum in der ersten Reihe. Seine Einwohnerzahlen werden mit dem
Faktor 1,5 gewichtet, was in Summe der Berechnung einen Jahresbeitrag von
143.559,90 Euro bedeutet. Die Mitgliedsbeiträge von Stadt und Landkreis Coburg
liegen damit absolut gesehen in dem Bereich der bisherigen Mitgliedsbeiträge.
Der finanzielle Aufwand bleibt damit für beide Gebietskörperschaften im Wesentlichen
gleich.
Die Landkreise Sonneberg und Hildburghausen
liegen geographisch gesehen in der zweiten Reihe zum Tourismuszentrum Coburg.
Ihre Einwohnerzahlen werden nicht bzw. mit dem Faktor 1 gewichtet. Daraus
errechnet sich ein Jahresbeitrag von 68.528,20 Euro für den Landkreis
Sonneberg. Nach Gesprächen mit den Verantwortlichen im Landkreis Sonneberg
zeichnet sich ab, dass der Landkreis Sonneberg unter diesen Bedingungen eine
Vollmitgliedschaft im Tourismusverein in Erwägung ziehen kann. Noch im Dezember 2014 wird der Kreistag in
Sonneberg eine Entscheidung dazu fällen.
Landrat
Michael Busch hat auch Kontakt zu Landrat Müller aus dem Landkreis Hildburghausen
aufgenommen und das neue Modell übermittelt. Nach Befassung und Austausch mit
den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hildburghausen
hat Landrat Müller mitgeteilt, dass der Landkreis
Hildburghausen vorerst kein Mitglied im Tourismusverein werden möchte. Der
Landrat begründet diese Entscheidung u.a. auch damit, dass Teilbereiche seines
Landkreises keine touristische Orientierung nach Coburg hin hätten. Es gäbe
aber durchaus Interesse einzelner Kommunen (insbesondere derer aus dem Bereich
der Initiative Rodachtal) an einer Mitgliedschaft im Verein.
Landrat
Busch hat daraufhin Kontakt zum Sprecher der kreisangehörigen Kommunen im
Landkreis Hildburghausen, Herrn Bürgermeister Sven Gregor, aufgenommen. Herr
Gregor bestätigt das Interesse verschiedener Kommunen aus Hildburghausen. Er
hat Landrat Michael Busch und Wirtschaftsförderer Martin Schmitz darum gebeten,
das Modell des Vereins am 19.12.2014 im Kreise seiner Bürgermeister einmal
vorzustellen.
Da im
Falle Hildburghausen vorerst feststeht, dass der Landkreis im Ganzen kein
Mitglied werden möchte, wurde im Modell ein weiteres Beitragsszenario berücksichtigt: Es gilt für
kreisangehörige Kommunen in der zweiten Reihe zum Tourismuszentrum Coburg,
deren Landkreis selbst nicht Mitglied im Tourismusverein ist.
Hier
werden die Einwohnerzahlen mit dem Faktor 2 gewichtet und hierüber die entsprechenden
Jahresbeiträge errechnet. Für einzelne, kreisangehörige Kommunen ist also der
Beitrag höher, als wenn der Landkreis im Ganzen Mitglied werden würde.
In
Summe würde sich nach Stand der derzeitigen Entwicklungen ein Gesamtetat für den Tourismusverein in Höhe
von rund 400.000,- Euro pro Jahr ergeben. Aus dieser Summe würde der
Unterhalt der Geschäftsstelle (incl. Personalkosten) sowie die Marketingetats
finanziert.
Auf
der Basis des neuen Modells und der bisherigen Entwicklungen wurden ein geänderter Entwurf der Vereinssatzung
sowie ein geänderter Entwurf der
Beitragssatzung erarbeitet.
Beide
Entwürfe finden sich im Anhang dieser Vorlage.
Es steht nun für die Kreispolitik an zu
entscheiden, ob der Landkreis Coburg mit diesem Modell und auf Basis der
Entwürfe der geänderten Satzung und neuen Beitragsordnung weiterhin als
verlässlicher Partner in der Tourismuskooperation auftritt.