Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.     Der Antrag des Caritasverbandes Coburg auf Förderung von 1,5 Vollzeitstellen für die Asylsozialberatung im Landkreis Coburg beim StMAS wird grundsätzlich unterstützt.

 

2.    Im Falle der Förderung durch das StMAS im beantragten Umfang übernimmt der Landkreis die Kofinanzierung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 36.258 € für das Jahr 2015.

 

3.    Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass der Caritasverband sich intensiv um die Erschließung weiterer Finanzierungsmittel bemüht.

 

4.    Grundlage für die Zur-Verfügung-Stellung der Landkreismittel ist die Vorlage des mit der Landkreisverwaltung abgestimmten dezentral ausgerichteten Beratungs- und Betreuungskonzeptes, das auf die vorhandenen Strukturen im Landkreis aufbaut.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 30.10.2014 hat der Kreistag unter Ziffer 9 der Tagesordnung (Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern) in Punkt 2 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, zeitnah ein Konzept zur Erweiterung der Asylsozialarbeit auf den Gesamtlandkreis – unter Einbindung der jeweiligen Träger und Fachstellen – zu erarbeiten. Über das Konzept bzw. weitere benötigte außerplanmäßige Haushaltsmittel ist der Kreistag zeitnah zu unterrichten.

 

Hierzu hat am 04.11.2014 mit dem Geschäftsführer des Caritasverbandes Coburg, Herrn Richard Reich ein erstes Gespräch stattgefunden.

 

Herr Reich hat mitgeteilt, dass der Caritasverband Coburg über den bayerischen Dachverband beim zuständigen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration (StMAS) Fördermittel für insgesamt 1,5 Vollzeitstellen für die Asylberatung im Landkreis Coburg beantragt. Damit soll für die Asylsozialberatung in der Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf das jetzige Stundenkontingent von 9,5 Stunden auf eine halbe Stelle (= 19,5 Stunden) aufgestockt werden. Für die Beratung der dezentral untergebrachten Asylbewerber soll eine Vollzeitkraft tätig werden.

 

Erste Überlegungen (z. B. regelmäßige Sprechstunden in den Sozialraumbüros oder Rathäusern, Anschaffung eines gebrauchten PKWs, Schaffung von Netzwerkstrukturen) wurden besprochen.

 

Im Nachgang legte die Caritas eine Kostenberechnung vor.

 

Danach würden sich jährliche Personalkosten in Höhe von 78.700 € für diese beiden Kräfte ergeben. Die anfallenden Sach- und Betriebskosten wurden von Herrn Reich auf 19.300 € geschätzt.

 

Der Zuschuss des Freistaates hierzu liegt bei einer zu erwartenden 66%-Förderung bei 51.942 €. Hinzu kommen Eigenmittel des Caritasverbandes in Höhe von 10% der Gesamtkosten (= 9.800 €), so dass sich ein Fehlbetrag von 36.258 € ergibt, der über Drittmittel finanziert werden müsste.

 

Hierzu hat Herr Reich bereits Mittel aus kirchlichen Finanzierungstöpfen beantragt, den weitaus größeren Teil des Fehlbetrages müsste jedoch der Landkreis übernehmen, wenn eine Asylsozialberatung bei den dezentral untergebrachten Asylbewerbern in ausreichendem Maße stattfinden soll.

 

Bisher liegen weder eine Genehmigung des StMAS zum beantragten Beschäftigungsumfang vor, noch gibt es eine Rückmeldung, ob bzw. in welcher Größenordnung mit kirchlichen Zuschüssen zu rechnen ist.

 

Bevor die Verwaltung auf dieser Basis gemeinsam mit dem Caritasverband weiter an den Details des Konzeptes arbeitet, wird gebeten, durch Annahme des folgenden Beschlussvorschlags eine grundlegende Entscheidung zu treffen.