Sachverhalt:
Die Verwaltung legt
den Haushaltsentwurf des Fachbereichs Jugend, Familie und Senioren für 2015
(Anlage 1 und Übersichten Anlage 2) vor.
Dieser ist –bis auf
die Haushaltsstellen für die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen
und im sportlichen Bereich- im Einzelplan 4 abgebildet.
Der Fachbereich
beplant und bewirtschaftet nicht nur Jugendhilfeaufwendungen, sondern auch
-
in der
Kindertagesbetreuung solche der Grundsicherung für Erwerbsfähige im Rechtskreis
des SGB II
-
die dem
Aufgabenbereich Senioren zugeordneten Haushaltsstellen und
-
die ab
dem 01.01.2015 entstehenden Einnahmen und Ausgaben für das
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement.
Der
Haushaltsentwurf für diese 3 Bereiche ist nur informatorisch beigefügt. Die
Zuständigkeit des Ausschusses für Jugend und Familie bezieht sich
ausschließlich auf die Angelegenheiten der Jugendhilfe.
In der Jugendhilfe stehen 2015 Einnahmen in
Höhe von 3.731.450 € Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 9.455.260 € gegenüber.
Der Nettobedarf in Höhe von 5.723.810 € liegt –trotz neuer Leistungen wie z.B.
der Einführung von Jugendsozialarbeit an Schulen in freier Trägerschaft oder
den Erweiterungen der Stütz- und Förderklassen, sowie Tarifsteigerungen bei
Trägern geschuldeten höheren Zuschüssen- nur um 10.000 € höher als die Ansätze für 2014.
Diese Entwicklung
ist deshalb umso erfreulicher, als das im 4. Jahr hintereinander das Niveau des
Nettobedarfs weitgehend gehalten wird. Die Steigerungsrate liegt seit 2012 bei
unter 1 %:
Die konkreten
Entwicklungen sind im Folgenden dargestellt:
Verwaltungshaushalt
1. Prävention
1.1
Förderung der Erziehung in der Familie
UA 4531
Die
familienfördernden Angebote des Landkreises Coburg – von Elterntalk und
Willkommensbesuchen bei Neugeborenen über die FamilienCard bis hin zum
niederschwelligen Einsatz von Familienhebammen- sind inzwischen etabliert und
werden gut angenommen.
Die Ausgaben liegen
hier bei ca. 80.000 €, wobei davon ca. 50.000 € über Einnahmen refinanziert
sind. Sowohl in den Frühen Hilfen als auch bei der FamilienCard decken die
Einnahmen zu fast 100 % die Ausgaben ab.
1.2
Kinderbetreuung
UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)
Die Kosten für die
Kinderbetreuung sinken 2015 prognostisch – trotz erhöhter Leistungen in der
Tagespflege.
Sowohl
Krippenausbau mit den im Vergleich zum Kindergartenplatz höheren
Betreuungskosten als auch der staatliche Zuschuss von 100 € monatlichem
Elternbeitrag bei Vorschulkinder lösen keine sichtbaren Effekte von Mehr- oder
Minderausgaben mehr aus.
In der differenzierten
Betrachtung wird deutlich, dass sich die „Binnenverteilung“ in Leistungen an
SGB II Empfänger und Jugendhilfeleistungen verändert.
Der Anteil der
Jugendhilfeleistungen am Gesamtvolumen der Aufwendungen lag 2013 noch bei 55 %.
Basierend auf den aktuellen Fallvolumen wird für 2015 mit nur noch einem 45
%igen Anteil gerechnet.
1.3
Jugendarbeit und Jugendschutz
Die Gesamtausgaben
in Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz gestalten sich in der
Übersicht wie folgt:
In die Darstellung
einbezogen sind die in den Einzelplänen 3 und 5 verbuchten Ausgaben und Ansätze
für die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen und sportlichen
Bereich, die in der Regel nicht ausgeschöpft werden.
Eine tatsächliche
Ausgabesteigerung liegt nur bei den von freien Trägern erbrachten Leistungen
vor. Der Ausschuss für Jugend und Familie hatte hier in seiner Sitzung vom
15.07.2014 die Einführung von JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen) an der
Mittelschule Rödental - Oeslau und der Grundschule An der Heubischer Straße in
Neustadt in freier Trägerschaft bei einer Bezuschussung in Höhe der durch das
staatliche Förderprogramm vorgeschriebenen Mindestförderung (2x 8.180 €)
beschlossen.
Die von der
Verwaltung erbrachten Leistungen lagen in den zurückliegenden Jahren nach Abzug
der Einnahmen bei nur 5.000 € bis 7.500 €. In der Planung liegt der
Zuschussbedarf bei 18.000 €, da bzgl. des Ferienpasses immer Schwankungen
(geringere Einnahmen bei höheren Ausgaben) einzukalkulieren sind.
2. Hilfe
und Unterstützung
Der Komplex der
Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche, sowie der Hilfe für junge Volljährige stellt seit jeher den
zentralen und gewichtigen Kostenpart der Jugendhilfe dar.
Die Aufwendungen in
diesem Bereich unterliegen seit Jahren bundesweit permanenten Steigerungen, die
bei durchschnittlich 5% liegen.
Im Landkreis Coburg
gab es diese Steigerung ebenfalls, wobei eine 5%ige Steigerung „nur“ von 2012
auf 2013 zu verzeichnen war. Erfreulich ist aber, dass 2013 diese stetige
Steigerung gestoppt und nicht nur (einmalig) 2014, sondern auch 2015 auf einem
niedrigeren Niveau fortgesetzt wird.
Zu den einzelnen
Hilfearten:
2.1
gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind
UA 4534
Im
Mutter-Kind-Bereich steigen die Fallzahlen wieder. Ursache ist eine Zunahme von
Fällen akuter Kindeswohlgefährdung, der nur mit einer stationären Hilfe von
Mutter und Kind oder durch eine Trennung von beiden mit Unterbringung des
Kindes allein begegnet werden kann. Die derzeitig laufenden Hilfen in
Mutter-Kind-Einrichtungen waren z.T. nur über gerichtliche Intervention zu
realisieren.
2.2
ambulante erzieherische Hilfen
UA 4553
Die Fallzahlen in
den ambulanten erzieherischen Hilfen erreichen nach Steigerungen in den
Vorjahren wieder das Niveau von 2011. Hier macht sich u. a. der Ausbau der
Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule bemerkbar.
2.3
stationäre Hilfen zur Erziehung
UA 4557
In den Aufwendungen
für Heimerziehung macht sich die konsequente Umsetzung des
Pflegekinderkonzeptes bemerkbar. Zum 01.01.2015 wechseln die letzten
Grundschulkinder, die der Landkreis Coburg selbst untergebracht hat, von einer
Wohngruppe in eine Pflegefamilie.
In zwei Fällen, die
der Landkreis Coburg 2014 von anderen Jugendämtern übernommen hat, leben noch
Grundschulkinder in einem Heim. Hier wird aktuell geprüft, ob ein Wechsel in
eine Pflegefamilie erfolgen kann.
Das gestaltet sich
in der ….
2.4
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen
UA 4554/4564 und 4560
…. wesentlich
schwieriger, wurde dort aber ebenfalls in geeigneten Einzelfällen erprobt.
Hier zeichnet sich
ab, dass der die Pflegefamilie unterstützende Bedarf im Vergleich zu den
„normalen“ Pflegeverhältnissen aufgrund der psychiatrischen Störungsbilder
erheblich höher ist.
Das bislang auf
drei Jahre angelegte Pflegekinderkonzept wird 2015 ausgewertet und dem
Ausschuss für Jugend und Familie vorgelegt. Dabei werden die Erfahrungen und
Schlussfolgerungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit
vorgestellt.
Finanziell
bemerkbar hat sich das aber bereits insofern gemacht, als dass für 2015 von
geringeren Fallzahlen im stationären Bereich ausgegangen wird. Ein weiterer
Faktor für die niedrigeren Ausgaben ist der Tatsache geschuldet, dass der
Anteil hochproblematischer (=kostenintensiver) Einzelfälle zurückgefahren
werden konnte. Der Anteil am Fallvolumen stationärer Eingliederungshilfe ist
von 25 % auf 17 % gesunken.
In der ambulanten
Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben wieder um ca. 20.000 €:
Grund dafür sind
die Schulassistenzen. Während in den zurückliegenden Jahren die Fallzahlen
rückläufig waren, steigen sie aktuell wieder an (von durchschnittlich 5 auf
kalkuliert 7 Fälle in 2015).
Bei der
Legasthenie- und Dyskalkulietherapie sowie den sonstigen (therapeutischen)
Hilfen bleibt es bei dem Fallvolumen aus den Vorjahren, wobei grundsätzlich
anzumerken ist, dass der steuernde Einfluss der Jugendhilfe in der
Eingliederungshilfe nur begrenzt greift. Anders als bei den erzieherischen
Hilfen setzt die Gewährung einer Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
voraus, dass fachärztlich das Vorliegen einer seelischen Erkrankung bestätigt
sein muss. Die Aufgabe der Jugendhilfe begrenzt sich darauf festzustellen, ob
aufgrund dessen die „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ beeinträchtigt ist.
Wird dies bejaht,
ist die Hilfe zu erbringen. Der Anstieg oder Rückgang von Hilfebedarfen ist
damit (auch) davon abhängig, ob und wie viel ärztliche Diagnosen gestellt
werden. In der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 14.10.2014
wurde über dieses Thema berichtet.
2.5
Hilfe für junge Volljährige
UA 4561, 4562 und 4563
In den Hilfen für
junge Volljährige werden sowohl die ambulante als auch die stationäre Unterstützung in der Verselbständigung als
auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene
abgebildet.
Die Hilfe zur
Verselbständigung schließt sich in allen Fällen an eine vorher geleistete Hilfe
zur Erziehung an.
In den
Pflegefamilien verbleiben die jungen Menschen –wenn möglich- bis zum Auszug in
die eigene Wohnung im Haushalt der Pflegeeltern. Dieser findet in der Regel mit
Abschluss der Ausbildung statt. Das Fallvolumen korreliert demnach mit der
Anzahl volljährig werdender Pflegekinder und ihrem individuellen Entwicklungs-
und Ausbildungsstand. Anders als bei den stationären Hilfen greifen hier
gewachsene familiäre Beziehungen zwischen dem Pflegekind und seinen
Pflegeeltern.
In der stationären
Hilfe verläuft diese Verselbständigung stufenweise vom Leben in einer
Wohngruppe über das Betreute Wohnen in einer vom Träger angemieteten Wohnung
bis hin zum Wechsel in die eigene Wohnung mit einer (ambulanten) Nachbetreuung.
In der laufenden
Hilfeplanung wird dies frühzeitig berücksichtigt, so dass nur in wenigen
Einzelfällen ein über das 19. Lebensjahr hinausgehender Hilfebedarf besteht.
Anders stellt es
sich auch hier bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
dar.
Im Unterschied zu
den Hilfen für junge Volljährige wegen des „erzieherischen Bedarfs“
- beginnen hier Fälle auch erst nach Eintritt der Volljährigkeit, was
insbesondere bei stationären Therapien (z.B. Drogenabhängige) der Fall ist
- verbleiben die behinderten jungen Menschen wesentlich länger in
einer Wohngruppe, bevor an einer Verselbständigung gearbeitet werden kann
und
- laufen diese Hilfen in der Regel bis zum 21. Lebensjahr, manchmal
aber auch darüber hinaus.
Insbesondere diese
Gruppe bedingt einen konstanten Anstieg der Ausgaben:
2.6 Leistungen
freier Träger
UA 4640, 4650 und 4660
Im Landkreis Coburg
werden verschiedene Leistungen, die dem Komplex der Hilfen zur Erziehung, der
Eingliederungshilfe und der Hilfe für junge Volljährige zuzurechnen sind, von
freien Trägern erbracht. Im Einzelnen sind das
- die Erziehungsberatung
- die Stütz- und Förderklassen
- die Heilpädagogisch-therapeutische Ambulanz
- die Suchtberatung, sowie
- Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz
Die
Ausgabesteigerungen sind zum einen dem Ausbau im Bereich Erziehungsberatung und
Stütz- und Förderklassen, zum anderen gestiegenen Personalkosten (HPTA)
geschuldet, werden aber vollumfänglich im Jugendhilfehaushalt kompensiert.
2.7 Jugendhilfe
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
UA 4559
Die stationäre
Jugendhilfe für minderjährige Flüchtlinge wird –neu- in einem gesonderten
Unterabschnitt abgebildet. Die Ausgaben werden vollumfänglich von einem
überörtlichen Träger der Jugendhilfe erstattet, der Landkreis muss dafür aber
in Vorleistung gehen. Die Kalkulation für 2015 basiert auf den Fällen, für die
lt. Verteilungsschlüssel der Landkreis bis 2015 zuständig ist/wird.
Vermögenshaushalt
Die Ansätze im
Vermögenshaushalt werden unverändert aus dem Vorjahr übernommen.
Zusammenfassung
Die Einnahmen und
Ausgaben für 2015 lassen sich im Vergleich zu den Ansätzen 2014 wie in
folgender Übersicht zusammenfassen:
2014 |
|
Einnahmen |
1.300.500 € |
Ausgaben |
7.013.500 € |
Nettobedarf |
5.713.400 € |
2015
(ohne umF) |
|
2015
(mit umF) |
||
Einnahmen |
1.384.450 € |
|
Einnahmen |
3.731.450 € |
Ausgaben |
7.108.260 € |
|
Ausgaben |
9.455.260 € |
Nettobedarf |
|
5.723.810 € |
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: