Beschluss:

 

Über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege wird jeweils eine Satzung gem. Anlagen 1 und 2 erlassen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Bisher wird die Förderung der Kindertagespflege im Rahmen einer Tagespflegevereinbarung zwischen den personensorgeberechtigten Eltern, der Kindertagespflegeperson und dem Landkreis Coburg geregelt. Für jede bestehende Kindertagespflege musste diese privatrechtliche Vereinbarung einzeln abgeschlossen werden.

 

Diese Vereinbarung enthält Regelungen, die nur zwischen der Kindertagespflege und den Eltern Gültigkeit haben, und solche, die die Aufgaben zwischen dem Landkreis und den Eltern oder der Kindertagespflege fixiert. In der Praxis hat dies aufgrund des Umfangs der Vereinbarung immer wieder zu Unklarheiten und Unstimmigkeiten geführt. Dem kann begegnet werden, wenn die Vereinbarung künftig auf die Kindertagespflege und die Eltern beschränkt wird. Für die Regelungen des Landkreises wird eine Satzung erlassen. Neben der damit verbundenen besseren Überschaubarkeit sorgt eine Satzung für mehr Rechtssicherheit. Sie ordnet den zu regelnden Bereich stimmig dem öffentlichen und nicht mehr länger dem Privatrecht zu. 

 

Die entsprechenden Entwürfe einer Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege und einer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.