Beschluss:
Im Vollzug des Haushaltes 2014 billigt der Kreistag folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben:
a. Verwaltungshaushalt
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HHSt. 7201.6580 |
300.000,00 € |
Inanspruchnahme für die Beseitigung von Altlasten. Deckung durch bereits eingegangene höhere Zuweisung für die Schülerbeförderung und Erstattungen durch Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Jugendhilfe. |
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b. Vermögenshaushalt
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HHSt. 2351.9451 |
400.000,00 € |
Staatliches Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg; Errichtung einer Ganztagesbetreuung/Mensa Deckung: Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 6513.9501 bzw. zu erwartende erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt gem. dem Haushaltszwischenbericht. |
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Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventl. noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Sachverhalt:
Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung
sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind
sie vom Kreistag zu beschließen.
Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung
Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden
Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt,
bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des
Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.
Alle darüber hinausgehenden
Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig.
Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich
beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein
Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und
außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des
Kreistages.
Im Vollzug des Haushaltes 2014 sind bislang
(Stand 17.11.2014) insgesamt 41 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt
506.765,58 € angefallen. Davon entfallen 34 bzw. 430.793,05 € auf den
Verwaltungshaushalt und 7 bzw. 75.972,53 € auf den Vermögenshaushalt. Von den
34 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 33 Bewilligungen mit
insgesamt 170.518,03 € in die Zuständigkeit des Landrates. Im Vermögenshaushalt
entfallen von den 7 Überschreitungen 6 mit insgesamt 19.316,26 € ebenfalls in
die Zuständigkeit des Landrates.
Im Vollzug des Haushaltes 2014 sind demnach
bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw.
wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:
1.
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt:
a) Verwaltungshaushalt
keine
b) Vermögenshaushalt
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Investitionszuweisung an
Gemeinden und Gemeindeverbände Hier: Stadt Coburg für die Technikerschule |
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Ansatz HHSt. 2591.9820 |
120.000,00 € |
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Derzeitiger Ausgabestand |
176.656,27 € |
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Erwarteter Ausgabestand Jahresende 2013 |
176.656,27 € |
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Ausgabeüberschreitung somit |
56.656,27 € |
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Begründung: |
Mehrausgaben für die Beteiligung an der Errichtung einer Technikerschule in Coburg, Bruttobuchung, Einnahme von 80.000 € außerplanmäßig bei HHSt. 2591.3610 |
Deckung: |
Durch bereits eingegangene Zuweisung für die Baumaßnahme in Höhe von 80.000,00 € (s.o.) |
2.
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt:
a) Verwaltungshaushalt
Inanspruchnahme für die Beseitigung von Altlasten |
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Ansatz HHSt. 7201.6580 |
175.000,00 € |
Derzeitiger Ausgabestand |
435.275,02 € |
Erwarteter Ausgabestand Jahresende |
475.000,00 € |
Ausgabeüberschreitung somit |
300.000,00 € |
Begründung: |
Beseitigung einer Altlast in Neustadt b. Coburg. Der den Eigenanteil des Landkreises Coburg von 175.000 € übersteigende Betrag in Höhe von 300.000 € wird vom Freistaat Bayern aus FAG-Mitteln erstattet, voraussichtlich aber erst im Haushaltsjahr 2016. |
Deckung: |
Bereits eingegangene höhere Zuweisungen für die Schülerbeförderung (77.373 €) und außerplanmäßige Erstattungen durch Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der Jugendhilfe sowie durch sonstige kleinere Mehreinnahmen. |
b) Vermögenshaushalt
Staatliches Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg; Errichtung einer Ganztagesbetreuung/Mensa |
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Ansatz HHSt. 2351.9451 |
900.000,00 € |
Derzeitiger Ausgabestand |
862.688,09 € |
Erwarteter Ausgabestand Jahresende |
1.300.000,00 € |
Ausgabeüberschreitung somit |
400.000,00 € |
Begründung: |
Mehrausgaben aufgrund Fortschreibung der Baukosten vgl. Beschlussvorlage Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und mehrheitlichen Beschluss vom 20.10.2014 |
Deckung: |
Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 6513.9501 bzw. zu erwartende erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt gem. dem Haushaltszwischenbericht. |
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2014 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventl. doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.