Beschluss: einstimmig

 Beschluss:

 

 

Im Vollzug des Haushaltes 2014 billigt der Kreistag folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben:

 

a.    Verwaltungshaushalt

 

 

HHSt. 7201.6580

300.000,00 €

Inanspruchnahme für die Beseitigung von Altlasten.

Deckung durch bereits eingegangene höhere Zuweisung für die Schülerbeförderung und Erstattungen durch Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich Jugendhilfe.

 

 

b.    Vermögenshaushalt

 

 

HHSt. 2351.9451

400.000,00 €

Staatliches Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg;

Errichtung einer Ganztagesbetreuung/Mensa

 

Deckung:        Minderausgaben bei der                      Haushaltsstelle 6513.9501 bzw.                      zu erwartende erhöhte                      Zuführung vom                      Verwaltungshaushalt gem. dem                      Haushaltszwischenbericht.

 

 

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventl. noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aus­gaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2014 sind bislang (Stand 17.11.2014) insgesamt 41 Haus­haltsüberschreitungen mit insgesamt 506.765,58 € angefallen. Davon entfallen 34 bzw. 430.793,05 € auf den Verwaltungshaushalt und 7 bzw. 75.972,53 € auf den Ver­mögenshaushalt. Von den 34 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 33 Be­willigungen mit insgesamt 170.518,03 € in die Zuständigkeit des Landrates. Im Ver­mögenshaushalt entfallen von den 7 Überschreitungen 6 mit insgesamt 19.316,26 € ebenfalls in die Zuständigkeit des Landrates.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2014 sind demnach bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw. wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:

 

1.         Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt:

 

a)  Verwaltungshaushalt

 

keine

 

b)  Vermögenshaushalt

 

 

Investitionszuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände

Hier: Stadt Coburg für die Technikerschule

 

 

Ansatz HHSt. 2591.9820

120.000,00 €

 

Derzeitiger Ausgabestand

176.656,27 €

 

Erwarteter Ausgabestand Jahresende 2013

176.656,27 €

 

Ausgabeüberschreitung somit

56.656,27 €

 

 

Begründung:

Mehrausgaben für die Beteiligung an der Errichtung einer Technikerschule in Coburg, Bruttobuchung, Einnahme von 80.000 € außerplanmäßig bei HHSt. 2591.3610

 

Deckung:

Durch bereits eingegangene Zuweisung für die Baumaßnahme in Höhe von 80.000,00 € (s.o.)

 

 

2.         Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt:

 

a)  Verwaltungshaushalt

 

Inanspruchnahme für die Beseitigung von Altlasten

 

Ansatz HHSt. 7201.6580

175.000,00 €

Derzeitiger Ausgabestand

435.275,02 €

Erwarteter Ausgabestand Jahresende

475.000,00 €

Ausgabeüberschreitung somit

300.000,00 €

 

Begründung:

Beseitigung einer Altlast in Neustadt b. Coburg.

Der den Eigenanteil des Landkreises Coburg von 175.000 € übersteigende Betrag in Höhe von 300.000 € wird vom Freistaat Bayern aus FAG-Mitteln erstattet, voraussichtlich aber erst im Haushaltsjahr 2016.

 

Deckung:

Bereits eingegangene höhere Zuweisungen für die Schülerbeförderung (77.373 €) und außerplanmäßige Erstattungen durch Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der Jugendhilfe sowie durch sonstige kleinere Mehreinnahmen.

 

b)  Vermögenshaushalt

 

Staatliches Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg;

Errichtung einer Ganztagesbetreuung/Mensa

 

Ansatz HHSt. 2351.9451

900.000,00 €

Derzeitiger Ausgabestand

862.688,09 €

Erwarteter Ausgabestand Jahresende

1.300.000,00 €

Ausgabeüberschreitung somit

400.000,00 €

 

Begründung:

Mehrausgaben aufgrund Fortschreibung der Baukosten vgl. Beschlussvorlage Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und mehrheitlichen Beschluss vom 20.10.2014

 

Deckung:

Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 6513.9501 bzw. zu erwartende erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt gem. dem Haushaltszwischenbericht.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2014 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventl. doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.