Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg eine Absichtserklärung beschlossen, zur Wahrung der Chance auf eine Stabilisierungsbeihilfe, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2015 ff entsprechend umzusetzen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin in mehreren Besprechungen mit den Geschäftsbereichsleitern, Thematisierung bei den Führungskräften, Abfragen über die Fachbereiche und persönlichen Gespräche mit verschiedenen Mitarbeitern ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen.

 

Intensiv wurden hierbei die freiwilligen Leistungen des Landkreises durchgearbeitet. Beim Herangehen an dieses Thema wurde aber auch festgestellt, dass man verschiedenste Belange, Verträge, Beschlüsse der politischen Gremien etc. berücksichtigen muss.

Die Verwaltung hat als Anlage die Aufstellung der freiwilligen Leistungen 2014 mit Ampelfarben versehen, wobei rot = freiwillige Leistung incl. Ansatz belassen, gelb = freiwillige Leistung belassen, Ansatz zur Diskussion, grün = freiwillige Leistung komplett streichen. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll auch als Diskussionsgrundlage für die Fraktionen für den nächsten Haushalt dienen. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit möglich.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2015 liegt als Rohentwurf ebenfalls der Sitzungsvorlage bei. Das Konzept als solches ist erst mit dem Antrag auf die Bedarfszuweisung/Stabilisierungsbeihilfe, voraussichtlich Anfang Juni 2015, der Regierung von Oberfranken vorzulegen. Für den Feinschliff und eine weitere, laufende Überarbeitung, evtl. auch im Rahmen der Haushaltsplan­beratungen für das Jahr 2015 ist hierbei noch Zeit.

 

Die von der Regierung von Oberfranken ebenfalls erwünschte Aufstellung der möglichen Einsparungen/Mehreinnahmen für die Jahre 2015 – 2018 (Anlage zum HHK) wurde ebenfalls anhand der bisher vorliegenden Daten erstellt und beigefügt.


aus der Beratung:

 

Der Kreis- und Strategieausschuss kommt einhellig zu dem Ergebnis, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Somit entfällt auch die weitere Behandlung im Kreistag am 18.12.2014.

 

Das Konzept solle mit den Fraktionsvorsitzenden im Januar 2015, rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2015, ausführlich besprochen werden.